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Einkommensteuer: Freibetrag begrenzt Versteuerung

Die Versteuerung der eigenen Einnahmen ist für viele Personen ein relativ kompliziertes Thema. Eine wichtige Information dabei ist, ab welchem Betrag Steuern gezahlt werden müssen.

Nach Jahresende muss jede Person, dessen monatliche Einkünfte einen bestimmten Betrag überschreiten, eine Steuererklärung abgeben. Dafür sind beim Steueramt vorgefertigte Formulare erhältlich, die der Steuerzahler ausfüllen und einreichen muss. In der Regel werden sehr viele Informationen abgefragt, damit das Steueramt die zu zahlende Steuer exakt ermitteln kann.

Stellt sich nach Bearbeitung der Steuererklärung heraus, dass das jährliche Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, so wird die Person von der Steuerzahlung befreit. Wie hoch der Freibetrag genau ist, wird jährlich neu festgelegt. Informationen darüber sind beispielsweise beim Steueramt erhältlich. Allerdings muss die Person auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie ausgerechnet hat, dass ihr Einkommen unter dem Freibetrag bleibt.

Wenn ein Steuerzahler einen Freibetrag beantragen möchte, so muss er ihn im November des Vorjahres auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ob die Einzelperson unter dem Freibetrag liegt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine alleinstehende Person ist beispielsweise in einer höheren Steuerklasse als ein Ehepaar. Weiterhin ist der Steuerfreibetrag bei Eltern mit Kindern, bei alleinerziehenden Elternteilen und bei behinderten Personen höher. Auch Menschen, die noch in der Ausbildung oder bereits in Rente sind, müssen weniger Steuern zahlen als arbeitende Personen. Des Weiteren gibt es bestimmte Regelungen für Erträge aus der Land- und Forstwirtschaft und für die Arbeit als Übungsleiter. Dabei kann es sich um Ausbilder, Erzieher, Pflegekräfte, gemeinnützige Mitarbeiter, aber auch um Künstler wie Sänger oder Kirchenmusiker handeln. Schließlich gibt es noch den Versorgungsfreibetrag, der beispielsweise für Beamte zum Einsatz kommt, da sie in Rente Anspruch auf einen gewissen unbesteuerten Betrag haben. Ein weiterer Sonderfall ist der Rabattfreibetrag, der dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer Sachbezüge vom Arbeitgeber erhält, die er nicht unmittelbar für seine Arbeit benötigt. Bedingung dabei ist, dass die Güter nicht überwiegend für den Arbeitnehmer hergestellt werden, sondern in Form einer Vorteilsgewährung an ihn verkauft werden.

Neben den genannten Punkten, die alle den Grundfreibetrag ausmachen, existiert noch der Sparer-Pauschbetrag. Dabei handelt es sich um den Freibetrag von Kapitalbeträgen, die ebenfalls erst ab einer bestimmten Summe steuerpflichtig sind. Außerdem gibt es Freibeträge für andere Steuerarten als die Gewerbesteuer, wie die Erbschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer (Besteuerung juristischer Personen). Nicht zu verwechseln ist der Freibetrag mit der Freigrenze. Bei Ersterem wird nur die Differenz, die den Freibetrag übersteigt, versteuert. Bei der Freigrenze ist es hingegen so, dass bei Überschreitung der festgelegten Grenze die gesamte Summe versteuert werden muss.

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