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Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Für die Einkommensteuerjahreserklärung werden verschiedene Einkunftsarten und Freibeträge veranschlagt, deren Komplexität meist einen Steuerberater notwendig macht.

einkommensteuer
© Thorben Wengert / http://www.pixelio.de
Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes erhoben und bemisst sich am zu versteuernden Einkommen. Die Einkommensteuer deckt nach Angabe des Bundesfinanzministeriums zu 38 Prozent die staatlichen Einnahmen und stellt damit zusammen mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) die Haupteinnahmequelle für Vater Staat dar. Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer automatisch an das Finanzamt. Die Lohnsteuer wird durch den Arbeitgeber monatlich abgeführt.

Für die Lohnsteuer werden in Deutschland verschiedene Steuerklassen veranschlagt. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt bei 47,48 Prozent. In der Praxis zahlen Geringverdiener damit keine oder nur geringe Lohnsteuern. Ein Großteil des Lohnsteueraufkommens wird durch Gutverdiener erbracht, die bis zur Hälfte ihres Einkommens steuerlich belastet werden. Die hohe Steuerbelastung des klassischen Mittelstandes steht wiederholt in der Kritik.

Zur Einkommensteuer gehören neben der Lohnsteuer, die durch Arbeitnehmer erbracht wird, auch die Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer und Aufsichtsratsteuer. Auch Selbständige und Rentner zahlen, bemessen an ihrem Einkommen, die Einkommensteuer. Die Einnahmen aus der Einkommensteuer teilen sich in Deutschland zum Großteil Bund und Länder. An die jeweiligen Gemeinden gehen nur 15 Prozent der Einkommensteuereinnahmen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seinen Eingangs- und Spitzensteuersätzen im Mittelfeld. In Österreich gibt es etwa einen höheren Grundfreibetrag während osteuropäische Staaten wie Bulgarien, Rumänien oder die Slowakei einheitliche Steuersätze ansetzen.

Die meisten Deutschen müssen bis zum Mai des Folgejahres eine Einkommensteuerjahreserklärung abgeben. Die Abgabepflicht richtet sich nach der Steuerklasse und der Anzahl der Beschäftigungen. Mit der Einkommensteuererklärung können verschiedene Freibeträge angesetzt werden – Steuerpflichtige bekommen vom Finanzamt also Geld zurück. Am bekanntesten ist hier die Pendlerpauschale für alle Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitsort weite Wege zurück legen. Von der bereits gezahlten Lohnsteuer können mit der Einkommensteuerjahreserklärung Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen werden. Dieses System ist aber derart komplex, dass sich zur korrekten Einkommensteuerberechnung die Hilfe eines Steuerberaters oder Steuerhilfevereins anbietet.

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