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Bauleistungsversicherung – für Unternehmer und Bauherr

Die Bauleistungsversicherung schützt sowohl den Bauherrn als auch den Bauunternehmer. Sie leistet für den Fall, dass während der Bauzeit unvorhersehbare Schäden am Bauwerk auftreten, z. B. durch Sturm.

Wer sich als Bauherr eine Immobilie bauen lässt, tut gut daran, sich auch um den Versicherungsschutz für das entstehende Werk zu bemühen. Zwar muss der Bauunternehmer das Werk erbringen und der Bauherr erst nach Abnahme zahlen, so dass er sich um Schäden im Verantwortungsbereich des Bauunternehmers nicht zu kümmern. Dies gilt aber nicht bei Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm. Hier müsste der Bauherr trotzdem bezahlen. Der Bauunternehmer wiederum versichert über die Bauleistungsversicherung Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler, Fahrlässigkeit oder unbekannte Eigenschaften des Baugrundes. Die Bauleistungsversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit konkreten Ausschlüssen wie z. B. Feuer, d. h. alle Schäden, mit Ausnahme der Ausschlüsse, sind versichert. Der Feuerversicherungsschutz ist in der Regel durch Anmeldung bei der Versicherung, bei der man später eine Feuerversicherung abschließt, für die Bauzeit kostenlos zu erhalten.

Wer als Bauherr das Bauvorhaben schlüsselfertig an einen Unternehmer vergibt, kann mit diesem vereinbaren, dass er die Bauleistungsversicherung zu seinen Lasten abschließt und das vom Bauherren zu tragende Risiko einschließt. So sind beide Vertragspartner umfassend geschützt. Der Bauherr kann von günstigeren Prämien, die dem häufig die Versicherung abschließenden Bauunternehmen gewährt werden, profitieren. Werden die Bauarbeiten jedoch in einzelnen Gewerken vergeben, wird es günstiger sein, wenn der Bauherr selbst die Versicherung abschließt, weil sonst mehrere Versicherungen erforderlich wären. Eventuell kann die Versicherung auch über den Architekten, um dessen Einschaltung man nicht herum kommt und der ja ebenfalls für das gesamte Bauvorhaben Verantwortung trägt, abgeschlossen werden.

Die Versicherer können unterschiedliche Bedingungen zugrunde legen. So kann die Versicherung zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber" (ABN) oder zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen" (ABU) erfolgen. Bei der Frage, was versichert ist, sollte der Bauherr besonders auf die Absicherung seines Risikos achten.

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