Die Versicherungspolice: Ein wichtiges Dokument
Die Versicherungspolice wird auch als Versicherungsschein bezeichnet und ist im Grunde eine schriftliche Vertragsbestätigung seitens der Versicherungsgesellschaft bezüglich einer abgeschlossenen Versicherung.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Versicherungspolice um eine sogenannte Beweisurkunde, durch die der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass ein Versicherungsvertrag rechtsgültig mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Grundsätzlich bekommt man über jede Art von abgeschlossener Versicherung eine Versicherungspolice, angefangen von der Haftpflichtversicherung, über die Hausratversicherung oder die Rechtsschutzversicherung, bis hin zur privaten Krankenzusatzversicherung. Oftmals dient der Versicherungsschein nicht nur im Schadensfall dem Versicherten als Beweisurkunde, sondern die Versicherungspolice wird auch von Dritten zur Vorlage verlangt. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Baufinanzierung der Fall sein, wo die kreditgebenden Banken fast ohne Ausnahme einer Finanzierung nur dann zustimmen, wenn für die zu finanzierende Immobilie eine Feuerversicherung besteht. Das Bestehen der Versicherung kann der Kreditnehmer und Versicherungsnehmer dann durch die Vorlage der Versicherungspolice nachweisen.
In der Versicherungspolice ist übrigens auch festgehalten, mit welchem Datum die Versicherung beginnt und wann diese endet. Dabei spielt nur das hier genannte Datum des Versicherungsbeginns eine Rolle und nicht die Aushändigung der Police, falls es kurz nach Abschluss des Vertrages bereits zu einem Schadensfall kommen sollte. Inhaber der Versicherungspolice ist stets der Versicherungsnehmer und nicht der Versicherte, der mitunter natürlich vom Versicherungsnehmer abweichen kann. Lautet die Versicherung auf mehre Personen (außer Eheleute und Kinder), so muss jede Person eine Versicherungspolice erhalten.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|

