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Die Versicherungspolice: Ein wichtiges Dokument

Die Versicherungspolice wird auch als Versicherungsschein bezeichnet und ist im Grunde eine schriftliche Vertragsbestätigung seitens der Versicherungsgesellschaft bezüglich einer abgeschlossenen Versicherung.

versicherungspolice
© Thorben Wengert / http://www.pixelio.de
Bei der Versicherungspolice, die häufig auch mit dem Namen Versicherungsschein bezeichnet wird, handelt es sich um eine Urkunde, die von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird. Grundsätzlich dient die Versicherungspolice in erster Linie als Nachweis für den Versicherungsnehmer, dass dieser einen Vertrag über eine bestimmte Versicherung abgeschlossen hat und damit im Schadensfall auch seine bestehenden Rechte durch diesen Versicherungsschein nachweisen kann. Inhalt der Versicherungspolice sind auf jeden Fall die wichtigsten Vertragsbedingungen und zudem wird auch der Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers noch einmal deutlich beschrieben und definiert.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Versicherungspolice um eine sogenannte Beweisurkunde, durch die der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass ein Versicherungsvertrag rechtsgültig mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Grundsätzlich bekommt man über jede Art von abgeschlossener Versicherung eine Versicherungspolice, angefangen von der Haftpflichtversicherung, über die Hausratversicherung oder die Rechtsschutzversicherung, bis hin zur privaten Krankenzusatzversicherung. Oftmals dient der Versicherungsschein nicht nur im Schadensfall dem Versicherten als Beweisurkunde, sondern die Versicherungspolice wird auch von Dritten zur Vorlage verlangt. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Baufinanzierung der Fall sein, wo die kreditgebenden Banken fast ohne Ausnahme einer Finanzierung nur dann zustimmen, wenn für die zu finanzierende Immobilie eine Feuerversicherung besteht. Das Bestehen der Versicherung kann der Kreditnehmer und Versicherungsnehmer dann durch die Vorlage der Versicherungspolice nachweisen.

In der Versicherungspolice ist übrigens auch festgehalten, mit welchem Datum die Versicherung beginnt und wann diese endet. Dabei spielt nur das hier genannte Datum des Versicherungsbeginns eine Rolle und nicht die Aushändigung der Police, falls es kurz nach Abschluss des Vertrages bereits zu einem Schadensfall kommen sollte. Inhaber der Versicherungspolice ist stets der Versicherungsnehmer und nicht der Versicherte, der mitunter natürlich vom Versicherungsnehmer abweichen kann. Lautet die Versicherung auf mehre Personen (außer Eheleute und Kinder), so muss jede Person eine Versicherungspolice erhalten.

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