Direkt Versicherung als betriebliche Altersvorsorge
Die Direkt Versicherung ist als Lebensversicherung eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge, die im Wege der Entgeltumwandlung mit einer steuerlichen Vergünstigung einhergeht.

Mit der Einführung von steuerlich begünstigten, privaten und betrieblichen Altersvorsorge-Modellen erhielt aber der Begriff Direkt Versicherung eine neue Bedeutung. Im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Direkt Versicherung ein Lebensversicherungsvertrag, der vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall immer der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer als versicherte Person in der Police eingetragen wird. Dabei ist der Arbeitnehmer und im Falle seines Todes dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt. Versicherungsunternehmen, die dieses Modell anbieten dürfen, müssen in Deutschland zugelassen sein. Neben der Form der Kapital-Lebensversicherung ist auch eine Direkt Versicherung als Rentenversicherung und spezielle, fondsgebundene Lebensversicherung möglich.
Die Finanzierung der Direkt Versicherung erfolgt in der Regel durch Gehalts- oder Entgeltumwandlung, indem monatlich ein fester Betrag des Bruttoeinkommens in die Lebensversicherung eingezahlt wird. Der besondere Vorteil besteht darin, dass auf diesen Betrag weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, sofern er nicht höher ist, als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich eines Festbetrags von 1 800 Euro.
Die Auszahlung der Rente erfolgt am Ende der vereinbarten Laufzeit, frühestens jedoch, wenn die versicherte Person, also der Arbeitnehmer, das sechzigste Lebensjahr vollendet hat. Wird das Arbeitsverhältnis vor diesem Zeitpunkt beendet, so wird der Vertrag auf den Arbeitnehmer übertragen. Dieser kann dann die Beiträge selbst weiter bezahlen, den Vertrag beitragsfrei stellen lassen oder ihn bei einem neuen Arbeitgeber fortsetzen. Sollte es zur Beantragung von Arbeitslosengeld II kommen, so bleibt die Direkt Versicherung bei der Vermögensanrechnung unberücksichtigt.
Die Versteuerung der Zinseinkünfte aus der Direkt Versicherung erfolgt erst bei der Auszahlung, sofern der Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Die Erträge aus älteren Verträgen werden während der Laufzeit mit zwanzig Prozent pauschal versteuert und daher am Ende der Laufzeit steuerfrei ausgezahlt.
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