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Inhalt und Nutzen von Kraftfahrzeugversicherungen

Für das Führen eines Fahrzeuges sind einige Papiere nötig. Zu diesen gehört eine Versicherung, die entsprechende Leistungen abdecken muss. Hier entscheidet sowohl das Gesetz als auch der Besitzer.

Eine Kraftfahrzeugversicherung ist Pflicht für jeden Autofahrer. Bevor das Fahrzeug nicht versichert ist, darf es nicht bewegt werden. Zudem schützt die Versicherung den Besitzer vor finanziellen Problemen infolge eines Unfalls. Die Versicherung reguliert Personen- und Sachschäden, die bei einem verschuldeten oder auch unverschuldeten Verkehrsunfall geschehen können. Um sicher zu stellen, dass die andere Partei nicht auf den Kosten sitzen bleibt, hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht für Autofahrer eingeführt.

Jeden Tag kommt es auf den Straßen zu unterschiedlich schweren Unfällen zwischen zwei oder auch mehreren Fahrzeugen. Hier sind in der Regel schwere Schäden entstanden, die von den Betroffenen reguliert werden müssen. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers muss für sämtliche entstandenen Schäden aufkommen. Dies betrifft Unfälle mit anderen Fahrzeugen, wie LKWs und Pkws, aber auch mit Fußgängern und Radfahrern. Im Fall von Sachschäden kommt die Versicherung für sämtliche Reparaturkosten oder für die Wiederbeschaffung auf. Sind Personen involviert, dann muss die Versicherung die Krankheits- und Arbeitsausfallkosten sowie das Schmerzensgeld übernehmen. All dies sichert die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge ab.

Eine Kaskoversicherung schließt hingegen die Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Hier kann der Verbraucher zwischen einer Voll- und einer Teilkasko entscheiden. Welche der beiden abgeschlossen wird, hängt im Wesentlichen vom Wert des Wagens ab. Ein Neuwagen wird meistens mit einer Vollkasko versehen, da die Reparaturen im Falle eines Unfalls sehr teuer werden können. Ein Gebrauchtwagen hingegen ist in der Regel älter und die Ersatzteile sind meist preiswerter als bei einem neuen Modell. Hier reicht deswegen auch eine Teilkasko aus. Außerdem ist der Wiederbeschaffungswert eines Gebrauchtwagens bei einem Totalschaden wesentlich niedriger als bei einem Neuwagen, sodass die Versicherungssumme einer Teilkasko vollkommen ausreichend ist. Des Weiteren muss der Verbraucher entscheiden, bis zu welcher Schadenshöhe die Reparaturen selbst finanziert werden. Dies nennt der Versicherungsfachmann Selbstbeteiligung. Auch danach richtet sich die monatliche Belastung dieser Versicherungsart. Die Kaskoversicherung ist jedoch in jedem Fall optional, nur die Haftpflicht wird nach dem Gesetz verlangt, um ein Fahrzeug führen zu dürfen.

Das heißt für jeden Autofahrer, dass er zwei feste Ausgaben jährlich im Bezug auf den Wagen hat. Das sind die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer. Alle weiteren Versicherungen sind keine Pflicht, sondern können von dem Fahrer individuell abgeschlossen werden.

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