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Von diesen Faktoren hängen die Beitragssätze zur Sozialversicherung ab

Das deutsche Sozialversicherungssystem bietet Sicherheit für alle wesentlichen Lebensbereiche und wird über Beiträge finanziert. Welche Versicherungen gibt es konkret, und wie hoch sind die Beitragsätze?

Der deutsche Sozialstaat basiert auf einem System von fünf Sozialversicherungen, die dem Bürger eine sichere Existenz auch im Fall der Fälle garantieren sollen. Dem gesamten System liegt das Prinzip der Solidarität zugrunde, was bedeutet, dass die Gemeinschaft der Versicherten die Risiken gemeinsam trägt. Rund 90 % der deutschen Bevölkerung sind Teil dieser Solidargemeinschaft. Die Versicherungen werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen und finanziert.

An erster Stelle ist hier die Krankenversicherung zu nennen, die für die medizinische Versorgung und Rehabilitation des Versicherten aufkommt. Der allgemeine Beitragssatz liegt seit Beginn des Jahres 2011 bei 15,5 % des Bruttogehaltes. Davon übernimmt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %. Die Beitragsbemessungsgrenze, ab der andere Regeln gelten, liegt seit Januar 2011 bei 44.550 Euro. An zweiter Stelle ist hier die Pflegeversicherung zu erwähnen. Sie wird ebenfalls von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Für beide gilt der gleiche Bemessungssatz, nämlich 0,975 % des Bruttolohnes. Mit einer Ausnahme: Im Freistaat Sachsen trägt der Arbeitnehmer 1,475 %, der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrages. Die dritte Sozialversicherung ist die Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung wird auch das Bruttogehalt zugrunde gelegt. Seit dem 1. Januar 2011 beträgt der Beitragssatz 3,00 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt hier - wie bei der Rentenversicherung - seit dem 1. Januar 2011 bei 66.000 Euro in Westdeutschland und 57.600 Euro in Ostdeutschland. Zum Schluss ist noch die Rentenversicherung zu nennen. Sie schlägt mit 19,9 % des Bruttogehaltes zu Buche.

Alle Beiträge werden automatisch vom Arbeitgeber an die Versicherungsträger abgeführt. Bei freiwillig Versicherten (zum Beispiel Selbstständige und bestimmte Berufsgruppen erfolgt die Überweisung durch den Versicherten selbst.

Das deutsche Sozialversicherungssystem hat eine lange Tradition, die z. T. bis ins 19. Jahrhundert reicht, und hat im Laufe der vergangenen Jahrzehnte diverse Entwicklungen und Veränderungen durchgemacht.

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