Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Wohnwagenversicherung: In Deutschland ist sie Pflicht!

Wer in Deutschland mit einem Wohnwagen herumfährt, der muss für diesen auch eine Wohnwagenversicherung abschließen. Vor allem muss man eine Haftpflichtversicherung, die für Schädigung Dritter aufkommt, abschließen!

Wohnwagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht selbst über Motoren verfügen. Dies heißt, dass sie in der Regel, um am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu können, an Zugfahrzeuge, wie beispielsweise Personenkraftwagen, angekoppelt werden. Deshalb gelten Wohnwagen nicht als Automobile, wenn für sie ein Versicherungstarif ermittelt wird. Sie werden als Anhänger bewertet.

Ganz grundlegend lässt sich feststellen, dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass Wohnwagen einer Versicherungspflicht unterliegen. Es muss also eine Wohnwagenversicherung in Form einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge bestehen, wenn der Wohnwagen auf Wegen und Strassen, die öffentlich sind, gefahren werden soll.

Vor einigen Jahren war es üblich, dass Versicherungsnehmer Doppelkarten erhielten, mit denen sie gegenüber den Zulassungsstellen beweisen konnten, dass eine Versicherung bestand. Heutzutage gibt es hierfür die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung, über die die Zulassung des Wohnwagens durch Vergabe der sogenannten EVB-Nummer erfolgt.

Die Versicherung für den Wohnwagen kommt für Schäden auf, die in Verbindung mit der Nutzung des Anhängers im Verhältnis zu dritten Personen entstanden sind. So kann man als Wohnwageneigentümer sicherstellen, dass man nicht die finanziellen Lasten eines etwaig durch den Wohnwagen entstandenen Schadens tragen muss. Dies gilt aber nicht, wenn sich der Wohnwagen auf Dauer an einem festen Ort, wie beispielsweise einem Campingplatz befindet. In solchen Fällen gibt es keinerlei Versicherungsschutz, wenn es zu einem Schadensfall kommt!

Will man sich davor schützen, für Schadensfälle aufzukommen, die man selbst verschuldet hat, so sollte man eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese kommt beispielsweise auch für Schäden am Wohnwagen auf, die durch Dritte bewusst, also böswillig, entstanden sind.

Wohnwagen unterliegen sehr oft den Einflüssen durch Sturm und Hagel. Eine Teilkaskoversicherung als Wohnwagenversicherung deckt derartig entstandene Schäden ab. Man kann aber auch eine Vollkaskoversicherung abschließen, so dass weitere Schadensfälle, wie zum Beispiel durch Brände oder Überschwemmungen ebenfalls versichert sind. Auch im Falle eines Einbruchsdiebstahls, also zum Beispiel bei Bruch von Glas, einer Entwendung des Wohnwagens selbst, eines Zusammenstoßes mit Wild oder bei Marderbissen greift die Vollkaskoversicherung.

Schreibe Deinen Kommentar
 
Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv