Die dreijährige Umschulung zum Berufskraftfahrer
Die Umschulung zum Berufskraftfahrer unterteilt sich in einen theoretischen Teil in der Berufsschule und in einen praktischen Teil in einem der Speditionsbetriebe oder Busbetriebe.
Die Umschulung zum Berufskraftfahrer wird häufig absolviert, wenn vorher bereits ein anderer Beruf ausgeübt wurde. Diese Umschulung kann dem Umschüler, je nach Schwerpunktwahl, unterschiedliche Inhalte vermitteln. Zu den möglichen Schwerpunkten einer solchen Umschulung zählt zum Beispiel die Umschulung zum Berufskraftfahrer mit dem Schwerpunkt Güterverkehr. Zudem sieht dieser Beruf grundlegende Lerninhalte vor. Dazu zählt zum Beispiel der Umweltschutz, das Arbeitsrecht, die Wartung, die Kontrolle und die Pflege von den Fahrzeugen, die betriebliche Logistik und Planung, die rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrs, die vorbereitenden und durchführenden Arbeiten der Beförderung, die Kostenrechnung im Bereich der Beförderung oder auch die Vertragsabwicklung. Die verschiedenen Lerninhalte werden dem Umschüler als theoretischer Teil an einer beruflichen Schule und als praktischer Teil in einem Ausbildungsbetrieb vermittelt. Zu den Ausbildungsbetrieben zählen zum Beispiel Speditions- oder Busbetriebe.
Die Vorschriften zu der Umschulung zum Berufskraftfahrer werden in der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung, kurz BKV, geregelt. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Schuljahre. Während der Ausbildungszeit erhält der Umschüler von dem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Diese wird nach dem Ausbildungsjahr gestaffelt ausbezahlt. Zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres hin muss der Umschüler eine Zwischenprüfung ablegen. Diese Prüfung dient der Ermittlung des derzeitigen Ausbildungsstandes. Die abschließende Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Nach dem erfolgreichen Bestehen dieser Prüfung und der Facharbeiterprüfung kann der Umschüler den Facharbeiterbrief entgegen nehmen.
Die Umschulung kann zudem auch gefördert werden, wie in einigen Fällen zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein, welchen der zukünftige Berufskraftfahrer von der Agentur für Arbeit erhalten kann. Um diesen Gutschein für diese Art von Umschulung zu erhalten, wird die Agentur für Arbeit in der Regel eine Arbeitslosigkeit und eine Zusage von einem Betrieb voraussetzen, dass dort eine Ausbildung absolviert werden kann.
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