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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 14161)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
    Beiträge: 166.150
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      Avatar
      schrieb am 23.02.17 18:18:42
      Beitrag Nr. 24.550 ()
      Heute bei ca. 43,50 nochmal zum Zuge gekommen. Gleich eine Verkaufsorder mit Limit Nähe 46 gesetzt. Ein paar nette trading- Einkünfte in den nächsten Tagen, denke ich. Low-hanging fruits.

      Der grösste Teil der Papiere bleibt unangetastet.

      Die LVs werden ahnen, dass der Kurs spätestens bei der anstehenden Verkündung eines erfolgreichen closings bzgl. des Citi-Deals poppen wird. Wäre ich short, würde ich vorher auch schnell noch die Reißleine ziehen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 18:12:35
      Beitrag Nr. 24.549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.396.256 von EmBranti am 23.02.17 18:07:05Danke, dass Du das hier postest. Em, was genau meint:

      "dass die forderungen aus sicherungseinbehalten überwiegend bei Wirecards auslandsgesellschaften (Wirecard Payment Solutions Ltd., Dublin und cardSystems Middle East, Dubai) anfallen, liegt an der raschen expansion Wirecards"

      Die rasche Expansion des Unternehmens ist der Grund, warum die Sicherungseinbehalte überwiegend in Dublin und Dubai anfallen? Diese Schlussfolgerung verstehe ich nicht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 18:07:05
      Beitrag Nr. 24.548 ()
      Aus dem Ariva Magazin übernommen, damit es hier auch alle lesen können!
      der zirkus des manager-magazins ...
      4
      14:51
      #16275
      ... um Wirecards "Acquiring-Forderungen" war unnötig und wird bald vergessen sein
      Wirecard acquiriert händler ("acquiring"), um für die händler die abrechnung der zahlungsvorgänge mit den kunden zu übernehmen (payment processing, in D als Zahlungsauthentifizierungsgeschäft bezeichnet, § 1 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz [ZAG])
      im kreditkartenakzeptanzvertrag mit dem händler vereinbart Wirecard sicherungseinbehalte (s. unten, geschäftsbericht 2015, seite 247); Wirecard verbucht die einbehalte als forderungen auf dem jeweiligen debitorenkonto (= forderungen gegen den händler) bzw. gegen die lizensierte ausländische drittbank, die in den abrechnungsdienst eingeschaltet werden musste, weil die leistung von zahlungsdiensten (auch) im ausland erlaubnispflichtig ist (in D erlaubnispflichtig nach § 8 Abs. 1 ZAG); es ist jedoch nicht vorgeschrieben, die sicherungseinbehalte separat (als "forderungen aus sicherungseinbehalt") auszuweisen
      die sicherungseinbehalte sind keine durchlaufenden posten, weil Wirecard die zahlungsbeträge nicht wie "fremdgelder" im Namen und für Rechnung der händler vereinnahmt bzw. verausgabt, sondern im eigenen namen; daher sind die von Mastercard, Visa usw. vereinnahmten und die an händler verausgabten beträge Wirecards nicht identisch
      die sicherungseinbehalte haben aber "durchlaufenden charakter", weil sie Wirecard nur zeitweilig verbleiben und dann an die händler ausbezahlt werden
      die höhe der sicherungseinbehalte ist nachvollziehbar, sie richtet sich nach dem zahlungsbetrag: "Bei der Kreditkarte liegt der Sicherheitseinbehalt zwischen fünf und 15 Prozent und wird meist über einen Zeitraum von sechs Monaten einbehalten", www.novalnet.de/payment-lexikon/sicherheitseinbehalt
      dass die forderungen aus sicherungseinbehalten überwiegend bei Wirecards auslandsgesellschaften (Wirecard Payment Solutions Ltd., Dublin und cardSystems Middle East, Dubai) anfallen, liegt an der raschen expansion Wirecards


      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:59:04
      Beitrag Nr. 24.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.395.623 von SamLowry am 23.02.17 17:21:20Das gilt aber für alle - auch für Wirecard. Da gibt es auch nur "Presseberichte" mit irreführenden Passagen. Von Gerichtsurteilen gibt es keine "Presseberichte". Viel Luft um Nichts ist dieser MM-Artikel.

      Und in diesem Zusammenhang sei auch folgende Reutes-Meldung genannt
      http://www.reuters.com/article/wirecard-report-idUSF9N1G2007
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:55:53
      Beitrag Nr. 24.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.395.842 von HunterxHunter am 23.02.17 17:34:48
      Zitat von HunterxHunter: Selbst wenn die ersten vors Gericht zitiert werden, wird Sam weitehin behaupten, es würde ja gar nicht um Zatarra gehen


      Du bist der Weltmeister im Wortverdrehen.
      Es ging nur um den einen Bericht, aus dem wörtlich nicht explizit hervorgeht, dass gegen DUWEISSTSCHONWEN ermittelt wird. Es war, wie Svabo richtig feststellte, eine Spitzfindigkeit meinerseits.

      Ansonsten: Woher soll ich wissen, gegen wen ermittelt wird? Ich vertraue auf die Behörden, die werden das schon alles richtig machen.

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      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:51:00
      Beitrag Nr. 24.545 ()
      Ja, ja und nochmals Ja!!!!!!

      "Wirecard sei nicht darunter. Das Verfahren dauere an."
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:50:26
      Beitrag Nr. 24.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.395.770 von HunterxHunter am 23.02.17 17:29:20
      Zitat von HunterxHunter: Dennoch würde ich mich über eine Stellungnahme von Wirecard freuen.



      Stellungnahme
      http://ir.wirecard.de/websites/wc/German/500/ueberblick.html
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:48:35
      Beitrag Nr. 24.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.395.782 von Wertergruender am 23.02.17 17:30:18
      Zitat von Wertergruender:
      Zitat von SamLowry: Momentan haben wir heute (!) nur "Presseberichte", die behaupten, die Staatsanwaltschaft habe bekannt gegeben, dass die Bafin im Mai (!) Anzeige erstattet habe.

      Mehr sehe ich da nicht.


      Die Untersuchung (!) wurde im Mai eingeleitet. Nun ist die Untersuchung abgeschlossen und es wurde die Strafanzeige bekannt gegeben.


      Nein, Nein und nochmals NEIN.
      Nach einer Anzeige der Finanzaufsicht Bafin sei bereits im vergangenen Mai ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Verdächtige eingeleitet worden, erklärte ein Behördensprecher am Donnerstag.

      Gibt es da wirklich soviel Interpretationsspielraum?
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:43:49
      Beitrag Nr. 24.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.395.602 von tradersfun am 23.02.17 17:19:18
      Zitat von tradersfun: Z.B. um die Ermittlungen nicht zu gefährden.......


      Nochmal: Am 29.4. berichtete der Spiegel, BAfin untersuche Marktmanipulationen
      http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/finanzaufsicht-bafin-geht-vorwuerfen-in-wirecard-affaere-nach-a-1090002.html

      Heute heisst es erst:
      "Die Finanzaufsicht BaFin hat Anzeige wegen Kurs-Manipulation von Aktien des Zahlungsabwicklers Wirecard erstattet. Die Behörde habe die im Frühjahr 2016 begonnene Untersuchung abgeschlossen und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München eingereicht, erklärte eine Sprecherin am Donnerstag."

      und dann später:
      "Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen dubioser Handelsaktivitäten mit Aktien des Technologieunternehmens Wirecard. Nach einer Anzeige der Finanzaufsicht Bafin sei bereits im vergangenen Mai ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Verdächtige eingeleitet worden, erklärte ein Behördensprecher am Donnerstag."

      Und Du hältst es für logisch, dass die Behörden jetzt ihre Strategie geändert haben?
      Wieso sollten sie die Ermittlungen bis jetzt geheim halten, um sie zu schützen und nun, Quasi am Jahrestag der Z-Veröffentlichungen und einen Tag nach dem MM-Artikel, ist es plötzlich Wurscht, ob die Ermittlungen gefährdet werden?

      Ach, ist mir doch jetzt auch Wurscht. Es wird noch Jahre dauern (@Jigajig, wie lange liefen die Ermittlungen in Israel?). Noch viele Enten werden vorbeiflattern und es wird Jahrestag um Jahrestag vergehen. Wie lange gibt es diesen Thread schon? Hat überhaupt jemand mal den ersten Beitrag gelesen? Gibts da irgendwelche Parallelen zum MM-Artikel? Kennt jemand den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier"?
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 17:36:15
      Beitrag Nr. 24.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.395.251 von Ralph100 am 23.02.17 16:51:47
      Zitat von Ralph100: "Sehr geehrte Damen und Herren,

      gestern wurde auf dem Online-Portal eines deutschen Magazins ein, von einem freien Journalisten verfasster, Artikel veröffentlicht. Dieser Artikel spricht Bilanzpositionen der Wirecard Gruppe an; und zwar bekannte Forderungspositionen aus dem Acquiring-Geschäft. Diese Bilanzpositionen sind nicht nur gut bekannt, sie betreffen auch ein Geschäftsfeld, welches Wirecard seit über zehn Jahren erfolgreich betreibt.

      Der Artikel ist mit all seinen Unterstellungen und Thesen völlig bedeutungslos und entbehrt jeder Grundlage.

      Zum Hintergrund:
      Im Geschäftsbericht 2015 finden Sie Erläuterungen zu den Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Acquiring, Seiten 210f und 245f.

      Bitte kontaktieren Sie das IR Team, falls Sie weitere Fragen haben: Tel. 089 4424 1778 ir@wirecard.com

      Mit freundlichen Grüßen

      Iris Stöckl"


      Danke Wirecard!
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