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Der Bausparvertrag: Festlegung der Bausparsumme

Die Schaffung von Wohneigentum gilt noch immer zu eine der besten Varianten der Altersvorsorge. Ist nicht genügend Eigenkapital dafür vorhanden, gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle, wie z. B. den Bausparvertrag.

Bis vor einigen Jahren war der Abschluss eines Bausparvertrages nicht nur für Menschen attraktiv, die Wohneigentum erwerben wollten. Der Abschluss lohnte sich aus mehreren Gründen. Das angesparte Guthaben wurde einerseits durch die Bausparkasse verzinst, und andererseits erhielt der Sparer die Wohnungsbauprämie. Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die allerdings nur noch gewährt wird, wenn das Geld tatsächlich für die Schaffung von Wohneigentum oder Instandhaltungsmaßnamen eingesetzt wird. Attraktiv ist dieser Vertrag trotz Änderung der gesetzlichen Bestimmungen auch für andere Sparer. Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen, so können diese in einem Bausparvertrag angelegt werden. Möchte der Sparer dann doch Wohneigentum erwerben, kann die Vertragssumme unter Umständen erhöht werden und das Geld zur Finanzierung genutzt werden.

Die Laufzeit eines Bausparvertrages kann in drei Phasen eingeteilt werden. Diese sind die Sparphase, die Zuteilung und die Darlehensphase. Während der Sparphase wird in den Vertrag die vereinbarte Summe eingezahlt. Das kann entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder durch eine Jahreszahlung erfolgen. Wird der Vertrag explizit für die Schaffung von Wohneigentum abgeschlossen, dann läuft diese Phase so lange, bis der Vertrag zuteilungsreif ist. Für diese Zuteilung gelten besondere Kriterien, die meist Vertragsbestandteil sind. Generell erfolgt eine Zuteilung nur, wenn die Bausparkasse das Geld zur Auszahlung freigibt. Ist der Vertrag abgelaufen, ohne dass ein Darlehen aufgenommen wird, wird das Geld zuzüglich Zinsen an den Sparer ausgezahlt, und der Vertrag ist beendet. Wird ein Darlehen aufgenommen, dann ist dieses abhängig von der Bewertungszahl. Diese wird individuell berechnet, sodass bei Abschluss des Vertrages keine konkreten Aussagen dazu gemacht werden können. In der Darlehensphase wird das erhaltene Bauspardarlehen getilgt. Dabei ist es von Vorteil, dass der Zinssatz über einen gewissen Zeitraum festgesetzt ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Darlehen auch durch außerplanmäßige Zahlungen ganz oder teilweise getilgt werden kann.

Wird ein Bausparvertrag zur Finanzierung von Wohneigentum genutzt, sollte sich im Vorfeld über die Höhe der Summe nachdedacht werden. Einerseits beeinflusst diese die Abschlussgebühr, und andererseits sollte das Geld für die Finanzierung ausreichend sein. Die Gebühr ist ein Prozentwert, der sich auf der Grundlage der Summe berechnet.

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