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Immobilien: Kredit muß dinglich abgesichert werden

Einen Immobilienkredit von einem Kreditinstitut muß der Darlehnsnehmer grundsätzlich im Grundbuch durch eine Grundschuld absichern lassen. Die Kosten dafür trägt natürlich der Kreditnehmer.

immobilien kredit
© insektivor212 / http://www.pixelio.de
Die meisten Bauherren oder Käufer müssen die Immobilie finanzieren. Kaum jemand ist in der Lage, die kompletten Anschaffungs- und Herstellungskosten aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Bekommt der zukünftige Eigentümer Darlehen aus dem Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis, wird in aller Regel ein privater Darlehnsvertrag formuliert. Sicherheiten sind in diesen Fällen normalerweise nicht nötig. Gleiches gilt für Arbeitgeberdarlehen. Auch hier gibt es meistens einen Vertrag, eine Sicherheit ist nicht vorgesehen. Die vereinbarten monatlichen Raten zieht der Arbeitgeber über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung ein und zahlt den Restbetrag auf das Konto des Arbeitnehmers.

Anders verhält es sich mit den Darlehen von einem Kreditinstitut. Banken und Sparkassen vergeben die notwendigen Darlehen nur unter gewissen Auflagen. So hat der Darlehnsnehmer für seine Immobilie zumindest eine Feuerversicherung nachzuweisen. Sollte die Immobilie einmal abbrennen, ist zumindest gewährleistet, dass eine Immobilie im gleichen Wert wieder aufgebaut werden kann. Weiterhin hat der Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung für alle Kreditnehmer abzuschließen. Fällt einer der Kreditnehmer aus, kann zumindest ein Teil der aufgenommenen Kredite abgelöst werden. So ist der verbleibende Kreditnehmer in der Lage das Haus zu behalten und muss es nicht unter Druck verkaufen. Eine weitere, wenn nicht die wichtigste Auflage ist, dass das Darlehen der Bank komplett dinglich abgesichert wird. Zu diesem Zweck muss der amtierende Notar eine Grundschuld in das Grundbuch in der von der Bank vorgegebenen Höhe und mit bestimmten Kriterien eintragen lassen. Die Kosten für die Eintragung muss der Kreditnehmer übernehmen. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für den Notar und den Gerichtskosten zusammen. Als Nachweis der Eintragung erwartet das Kreditinstitut einen aktuellen Grundbuchauszug nach der rangrichtigen Eintragung.

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