Immobilien: Kredit muß dinglich abgesichert werden
Einen Immobilienkredit von einem Kreditinstitut muß der Darlehnsnehmer grundsätzlich im Grundbuch durch eine Grundschuld absichern lassen. Die Kosten dafür trägt natürlich der Kreditnehmer.

Anders verhält es sich mit den Darlehen von einem Kreditinstitut. Banken und Sparkassen vergeben die notwendigen Darlehen nur unter gewissen Auflagen. So hat der Darlehnsnehmer für seine Immobilie zumindest eine Feuerversicherung nachzuweisen. Sollte die Immobilie einmal abbrennen, ist zumindest gewährleistet, dass eine Immobilie im gleichen Wert wieder aufgebaut werden kann. Weiterhin hat der Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung für alle Kreditnehmer abzuschließen. Fällt einer der Kreditnehmer aus, kann zumindest ein Teil der aufgenommenen Kredite abgelöst werden. So ist der verbleibende Kreditnehmer in der Lage das Haus zu behalten und muss es nicht unter Druck verkaufen. Eine weitere, wenn nicht die wichtigste Auflage ist, dass das Darlehen der Bank komplett dinglich abgesichert wird. Zu diesem Zweck muss der amtierende Notar eine Grundschuld in das Grundbuch in der von der Bank vorgegebenen Höhe und mit bestimmten Kriterien eintragen lassen. Die Kosten für die Eintragung muss der Kreditnehmer übernehmen. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für den Notar und den Gerichtskosten zusammen. Als Nachweis der Eintragung erwartet das Kreditinstitut einen aktuellen Grundbuchauszug nach der rangrichtigen Eintragung.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

