Wie günstig und riskant sind PKW-Insolvenzverkäufe?
Nicht erst seit der letzten Wirtschaftsflaute sind auch immer wieder Kraftfahrzeuge Teil von Insolvenz- und Konkursmassen. Sie können zum Teil ein richtiges Schnäppchen sein, bergen aber auch Risiken.
Spätestens wenn ein Unternehmen nur noch zur Tilgung der eigenen Zinslast neue Kredite aufnimmt und nicht mehr in der Lage ist, aus eigener finanzieller Kraft eine reale Entschuldung vorzunehmen, gilt er nach deutschem Handelsrecht als insolvent - als zahlungsunfähig. Ist dieser Zustand erreicht, wird in aller Regel ein Konkursverwalter bestellt, welcher dann den gerichtlichen Auftrag hat, die verbliebenen Werte des Unternehmens zu liquidieren, sprich in bares Geld umzuwandeln. Aus dem daraus entstehenden Topf an Geldmitteln werden dann die Gläubiger anteilmäßig abgefunden.
Für Verbraucher ist an dieser Stelle vor allem der Insolvenzverkauf interessant. Nicht selten kann hierbei eine große Menge an gut erhaltenen Gütern, Produktionsmitteln, Büromöbeln und auch Kraftfahrzeugen zu günstigen Preisen erstanden werden. Dabei gibt es verschiedene Verkaufsmodalitäten, mit denen der Kunde grundsätzlich vorher vertraut sein sollte. Insbesondere bei Auktionen entfallen viele Verbraucherrechte, die beim normalen Kauf von einem gewerblichen Anbieter inzwischen gang und gäbe sind. Verkäufe von Insolvenzgut oder Insolvenzversteigerungen werden durch das örtliche Gericht, die amtlichen oder sonstigen lokalen Anzeigenblätter und zum Teil auch von den Industrie- und Handelskammern öffentlich gemacht. Auch hierfür gelten unterschiedliche Fristen, und ein frühzeitiges Nachschlagen im Internet oder vor Ort bietet die Möglichkeit, für einen gut vorbereiteten Kauf.
Wichtig ist vor allem der Zustand des PKW, der liquidiert werden soll. Alle Verkäufe dieser Art erfolgen nach dem Grundsatz die Ware sei "gekauft wie gesehen". Das heißt, dass Schäden, technische Ausfälle und andere Mängel nach der Transaktion nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit eine solche Transaktion noch anfechtbar wäre, müsste schon eine arglistige Täuschung oder ein offenbarer Betrug vorliegen. Beide Nachweise sind im Nachhinein nur noch schwer zu erbringen. Um so wichtiger ist eine vorherige Besichtigung des infrage kommenden Fahrzeuges. Hierzu wird vor dem Verkauf oder der Versteigerung grundsätzlich Zeit und Gelegenheit geboten. Sollte nicht ohnehin vom Insolvenzverwalter bereits ein qualifiziertes Gutachten erstellt worden sein, ist es ratsam, auf der Probefahrt im Beisein eines Bevollmächtigten des Verkäufers einen Prüfstützpunkt anzusteuern. Sowohl die technischen Zertifizierungsgesellschaften als auch die Automobilclubs und inzwischen auch viele Werkstätten bieten für Gebrauchtfahrzeuge eine entsprechende Prüfuntersuchung an. Sie hilft, technische Mängel zu erkennen, und schafft auch Verhandlungssicherheit über den realen Wert des Fahrzeuges. Ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für ein solches Gutachten dem Verkäufer in Rechnung gestellt oder vom Kaufpreis abgezogen werden können, ist strittig und meist Verhandlungssache.
Besondere Bedingungen gelten für Auktionen. Hier müssen sich alle konkurrierenden Bieter vorher registrieren und werden mit entsprechenden Bieterkarten ausgestattet. Durch Aufzeigen wird ein Gebot verbindlich. Es kann nicht von Geboten zurückgetreten werden. Die Auktion wird mit dem Zuschlag rechtsgültig. Das Auktionsgut ist dann gekauft und in aller Regel sofort und in bar zu bezahlen, wodurch alle Rechtspflichten über die Ware augenblicklich übernommen werden.
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