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Die Schadenfreiheitsklasse ist übertragbar

Die Schadenfreiheitsklasse ist maßgeblich für die Höhe des Versicherungsbeitrages für die Kraftfahrzeugversicherung verantwortlich. Der Begriff ist nicht mit dem des Schadenfreiheitsrabattes zu verwechseln.

Die Schadenfreiheitsklasse ist bei Kraftfahrzeugversicherungen der ausschlaggebende Wert, der zur Berechnung der Kosten für den Fahrzeughalter herangezogen wird. Es gilt die einfache Regel, je mehr schadenfreie Jahre der Fahrzeugbesitzer gefahren ist, desto mehr verringern sich seine Versicherungskosten. Diese Kosten spiegeln sich in den Prozentklassen wider, in die der Halter eingestuft wird. Je nach Klasse steigt oder sinkt der zu zahlende Beitrag.

Mit jedem unfallfrei gefahrenen Jahr steigt der Autobesitzer eine Klasse auf und zahlt weniger, da die Versicherung keinerlei Leistungen erbringen musste. Diese Leistungen muss die Kraftfahrzeugversicherung dann erbringen, wenn der Halter einen Unfall verursacht hat und beispielsweise für die Reparatur des anderen Autos aufkommen muss. Muss die Versicherung den Schadensfall begleichen, bedeutet das gleichzeitig für den Versicherten, dass er wieder abgestuft wird und die Beitragshöhe steigt. Inwiefern der Beitrag steigt, hängt von unterschiedlichen vertraglich festgelegten Faktoren ab, die von Versicherung zu Versicherung verschieden sein können. Der Begriff Schadenfreiheitsklasse wird häufig mit dem des Schadenfreiheitsrabattes gleich gesetzt. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dem Versicherten vom Versicherer für unfallfreies Fahren eingeräumt. Fahrzeughalter vergleichen ihre Versicherungen gerne anhand der Prozentsätze. Dieser Vergleich ist aber hinfällig, da die Prozentsätze von der Versicherung bestimmt werden. Zum Vergleich dient die Schadenfreiheitsklasse. Die Klasse kann bei der Vollkasko- und der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verglichen werden. Nur bei der Teilkaskoversicherung ist der Vergleich ebenfalls hinfällig, weil dort andere Faktoren wie das Automodell eine entscheidende Rolle spielen, um den Versicherungsbeitrag zu errechnen.

Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden und kann daher auch auf eine andere Person übertragen werden. Allerdings stellen Versicherungen verschiedene Forderungen, beispielsweise muss die Person, die die Versicherung übertragen will, sicher stellen, dass sie regelmäßig das Auto genutzt hat. Erfüllt die Person diese bestimmten Forderungen, kann die Schadenfreiheitsklasse auf andere Personen übertragen werden, wobei hier auch nur die schadenfrei gefahrenen Jahre übertragen werden können.

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