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Mit Software online die gesetzliche Rente berechnen

Zur Berechnung der möglichen Altersrente stehen im Internet eine Vielzahl von Softwareprogrammen zur Verfügung, die für zu ermittelnde gesetzliche Renteneinnahmen mehr oder weniger detaillierte Eingaben benötigen.

Der während des Berufslebens erlangte Lebensstandard kann bei Eintritt des Rentenalters oft nicht mehr allein mit einer gesetzlichen Rente gehalten werden. Zuweilen wird sogar eine Sicherung des Existenzminimums durch zusätzlich zu beantragende Sozialleistungen notwendig, aber solche Risiken lassen sich in der Regel mit Investitionen in eine private Altersvorsorge vermindern. Da sich die meist monatlich anfallenden Beiträge je nach Modell und gewünschtem Ziel deutlich voneinander unterscheiden, ist eine sinnvolle Planung angebracht. Inwiefern eine mögliche Altersrente aufgestockt werden soll oder muss, wird durch die Ermittlung des gesetzlichen Renteneinkommens ersichtlich.

Mit einem Rentenrechner lässt sich am heimischen PC leicht ein fiktiver Grundbetrag der zukünftigen Zahlung errechnen, der als Anhaltspunkt für Investitionsüberlegungen herangezogen werden kann. Zu beachten bleibt jedoch, dass ein solches Ergebnis nur zum Teil auf sicheren Eingabewerten beruht. Das aktuelle Jahresbruttogehalt ist zwar ein direkt ersichtlicher Wert, aber andere Angaben bleiben Vermutungen, die sich im Laufe der Zeit verändern können. Hierunter fallen vor allen Dingen wirtschaftlich und politisch beeinflussbare Variablen, wie die Inflationsrate und die Entwicklung der Rentenanpassungen. Außerdem müssen eventuelle Gehaltssteigerungen oder gar -kürzungen, die bereits jetzt zu erwarten sind, mit in die Rechnung einbezogen werden. Weiterhin offen bleiben auch die wandelbaren Lebensumstände, z. B. eine plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit oder der Wechsel des Arbeitsplatzes, die nicht berücksichtigt werden können.

Zusätzlich gilt die Beachtung der bereits erlangten Rentenpunkte, die in einer jährlichen Mitteilung über den derzeitigen Stand der zu erwartenden gesetzlichen Rentenzahlung enthalten sind. Diese werden nicht ausschließlich durch die Teilnahme am Berufsleben erlangt, denn Wehr- und Ersatzdienst, Studienzeiten und Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr, Elternzeit für die Kindeserziehung, Berufsausbildung und auch Zeiten der Arbeitslosigkeit führen zur Ansammlung solcher Punkte. Eine Meldung, dass man arbeitslos ist, bei der jeweils zuständigen Behörde ist unumgänglich, denn ohne die Gewährung von Arbeitslosengeld I oder II kann keine Anrechnung auf die Rentenversicherungszeit während einer Erwerbslosigkeit erfolgen. Die Berechnungsgrundlagen richten sich hierbei nach der Art der bewilligten Leistung. Auch die anderen Zeiten, in denen kein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, bedürfen für den Erhalt von Punkten eines bestimmten Nachweises.

Je mehr Eingaben ein Rentenrechner verlangt, desto näher liegt das Ergebnis an der zu erwartenden gesetzlichen Rente. Doch gerade die nicht kalkulierbaren Entwicklungen sind auch bei günstigen Aussichten zu bedenken, wenn ausreichende Finanzreserven für den Ruhestand gebildet werden sollen. Zusätzliche Betriebsrenten können das Alterseinkommen erhöhen, müssen aber nicht grundsätzlich gewährt werden. Besteht der Gesamtbezug aus mehreren Rentenarten, ist darauf zu achten, welches Einkommen ein anderes wiederum kürzen könnte, wobei die gesetzliche Rente aus einem Rechtsanspruch resultiert und solchen Kürzungen nicht unterliegt. Somit wird deutlich, dass neben der Nutzung eines Rentenrechners noch etliche andere Faktoren heranzuziehen sind, um ein möglichst genaues Ergebnis für den Gesamtbezug zu erhalten.

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