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Wo bekommt man eine kostenlose Rechtsausgunft?

Gerichtliche Streitigkeiten können sehr teuer werden. Ein Großteil der Bevölkerung hat keine Rechtsschutzversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man deshalb eine kostenlose Rechtsausgunft bekommen.

Recht zu haben ist oft etwas anderes als Recht zu bekommen. Streitigkeiten, besonders wenn sie vor einem Gericht enden, können sehr teuer werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, hat in der Regel auch Anspruch auf eine kostenlose Rechtsausgunft, wenn der Passus einer kostenlosen Auskunft im Vertrag mit abgesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man aber gegen eine geringfügige Prämienerhöhung in der Regel die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung einschließen lassen. Die meisten Anbieter sehen dann für ihre Kunden eine kostenfreie Telefonnummer vor, unter der sie sich telefonisch beraten lassen können. Dabei ist sichergestellt, dass diese kostenlose Rechtsausgunft auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt stattfindet. Ob sich dieser aber in der Nähe oder weiter entfernt befindet, darauf hat der Kunde keinen Anspruch.

Wer sich jedoch einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegenübersieht und keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss in der Regel auch für eine kurze Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt schon relativ tief in die Tasche greifen. Je nach Streitwert können hier leicht mehr als 100 Euro an Kosten entstehen. Besonders für den Kreis der Einkommensschwachen kann dies zu einem erheblichen Problem werden. Aus diesem Grund ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine sogenannte kostenlose Rechtsausgunft beim Gericht einzuholen. Zunächst muss jedoch beim zuständigen Amtsgericht ein schriftlicher Antrag auf Beihilfe eingereicht werden. Um die Berechtigung überprüfen zu können, verlangt das Gericht genaueste Auskünfte über das monatliche Einkommen und eventuell vorhandene Vermögenswerte. Ist der Anspruch berechtigt, muss der Bürger nur noch einen Eigenanteil von zehn Euro bezahlen und kann die Rechtsauskunft in Anspruch nehmen.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Gerichte einkommensschwachen Bürgern an. Jedes Amtsgericht hat Rechtspfleger, die für kostenlose Auskünfte zur Verfügung stehen. Allerdings ist hier die Beratungszeit auf maximal 10 bis 15 Minuten festgelegt. Wer ein größeres Anliegen hat, wird mit diesem Zeitrahmen eher nicht zurechtkommen.

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