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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 16328)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:46:45
      Beitrag Nr. 2.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.626 von Floripa am 21.07.08 22:07:25Ich hatte mich im Herbst 2006 mal in den Thielert-Thread verirrt. Wer sich nur etwas ernster mit der Materie beschäftigen wollte, wurde sofort angegangen. Also: Noch tiefer rein. Der Rest lässt sich nachlesen.

      Neutralität steht meistens am Anfang der Sache...
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:29:45
      Beitrag Nr. 2.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.697 von crude_facts am 21.07.08 22:15:53Lieber Crude-facts,

      ich verstehe dein geschwollenes Gefasel überhaupt nicht - was willst du uns sagen?

      Was der SDK gemacht hat, speziell Straub, bietet genug Angriffsfläche vor Gericht, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Hier kann man mehrere Rechtsgrundlagen ranziehen.

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:28:11
      Beitrag Nr. 2.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.777 von binda am 21.07.08 22:24:35so weit ich mich erinnere hat wirecard die bafin eingeschaltet.

      nicht nur, auch geschädigte wurden vorstellig
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:26:19
      Beitrag Nr. 2.875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.741 von Floripa am 21.07.08 22:21:06Na ja, SdK ist ja auch nicht irgendein Verein.
      Die Zielsetzung des Vereins gemäss Satzung ist einscheidend.


      Für den Verein selbst mag das von Bedeutung sein, für das WpHG nicht, denn dort sind solche Vereine nicht vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:24:35
      Beitrag Nr. 2.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.757 von nordlicht2005 am 21.07.08 22:22:43so weit ich mich erinnere hat wirecard die bafin eingeschaltet.

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      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:22:43
      Beitrag Nr. 2.873 ()
      Quelle: Euro am Sonntag
      Wirecard beschäftigt nun auch Bafin
      21.07.2008 14:41:00

      Der Streit zwischen der Wirecard AG und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) beschäftigt nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). "Im Zuge der dramatischen Kursverluste überprüfen wir, ob hier ein Fall von Insider-Marktmanipulation vorliegt", sagte Bafin-Sprecherin Anja Engelland gegenüber €uro am Sonntag online.
      Die Überprüfung würde automatisch auch die Tätigkeiten des stellvertretenden SdK-Vorsitzenden Markus Straub umfassen. Die Wirecard-Aktie war nach Vorwürfen der SdK, wonach die Bilanz unvollständig und irreführend sei, stark eingebrochen. Das Pikante daran: Straub ist in der Aktie short, bevor die SdK ihre Vorwürfe publik gemacht hat. (jos)
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:21:06
      Beitrag Nr. 2.872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.555.648 von orlandus am 21.07.08 22:09:19Die Idee, dass man ihn wegen der Zugehörigkeit zu einem Verein anders behandeln müsste als andere Anleger, halte ich für abwegig. Ich kenne kein Strafgesetz, in dem die Vereinszugehörigkeit eine Rolle spielt.


      Na ja, SdK ist ja auch nicht irgendein Verein.
      Die Zielsetzung des Vereins gemäss Satzung ist einscheidend.
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:16:54
      Beitrag Nr. 2.871 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.413 von LENOX12 am 19.07.08 19:46:27Diese Deine Behauptung wäre allerdings sehr wohl justiziabel, würde sie sich als falsch herausstellen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:15:53
      Beitrag Nr. 2.870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.409 von LENOX12 am 19.07.08 19:44:34Oje,

      ich fürchte, Du hast keine Ahnung von Insiderregeln. Das, was Du da fett gemacht hast, betrifft Leute, die aufgrund des von Ihnen ausgeübten Berufes oder der von Ihnen ausgeübten Aufgabe Informationen über den Emittenten erlangt haben, weil diese z.B. dort tätig waren.

      Im übrigen müssen es Informationen über ein Insiderpapier oder dessen Emittenten sein.

      Ansonsten wäre ja jede Informationsasymmetrie im Markt strafbar. Barer Unfug!
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 22:10:08
      Beitrag Nr. 2.869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.544.367 von LENOX12 am 19.07.08 19:28:35Weil Du es so oft wiederholst:

      Bitte sei mal so nett und nenne mir die Gesetzesfundstelle, nach der der Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation (§ 20a WpHG) eine Straftat darstellt, geschweige denn "schwerer Betrug".
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