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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
    Beiträge: 230
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      Avatar
      schrieb am 13.10.11 16:39:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rückerstattung "schweizerischer" Quellensteuer am Beispiele von Novartis.

      1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)

      2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Formular 85 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken.

      3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg präferieren.

      5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 an: http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…

      6. Wir füllen nun das Formular aus. Meine Basisannahme beruht auf 250 Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger)

      erste Seite:
      zweite Seite:

      7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen.
      eigene Erfahrung:
      Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt, hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste, wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und Unterschrift.


      8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.

      9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtung:Die Schweizer wollen seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Man muss allerdings anrufen und es anfordern.

      10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz


      mfg
      Steve!
      P.s.: Es kann passieren dass bei der Erstattung aus der Schweiz heraus Gebühren anfallen (wohl bis zu 5 Euro). Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten (habe ich mir sagen lassen) später in seinen Händen.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.11 23:29:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Danke, hervorragender Beitrag.

      Als Anregung:
      Vielleicht könnte das Procedere der Rückforderung bei anderen Ländern in ähnlich vorbildlicher Weise hier gepostet werden.
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 08:13:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      Da ich das als Ösi das schon viele Jahre mache, einige Bemerkungen dazu.

      Das original zugesandte Formular der Swiss ist 5 fach.

      Sollte es nicht der Erstantrag sein, dann bitte noch rechts oben die Dossier Nr. einsetzen. Wird beim Erstbescheid vergeben, ist dann DEINE Steuernummer in der Swiss.

      Für uns Ösi entfällt da noch einiges. Ich kann nicht direkt mit der Swiss-Finanz korespondieren, ich gebe es einfach an meinem Heimatfinanzamt in Wien ab. Das war es. Die Finanz prüft intern ob ordentlich versteuert wurde und leitet es selbst an die Swiss-Finanz weiter.

      Geld kommt wirklich pünktlich nach ca 6 Monaten.
      Ihr Germanen seit da detto sehr ordentlich und einfach.

      Bei Ländern wie zB Italien gibt es da aber wesentliche Unterschiede. Die Einreichfrist ist da 18 Monate ab Ausschüttung(Swiss 3 Jahre), naja, Geld aufs Konto nach 3 bis 5 Jahre, alles schon erlebt. Zusätzlich habens noch in einem Brief in ITALIENISCH angefragt genaue Anschrift der Bank ( IBAN und BIC zuwenig) aber auch nach den Geburtsdaten von mir.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 13:37:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Dividendenabstauber,

      >Das original zugesandte Formular der Swiss ist 5 fach.
      Bei uns ist es 3-fach. Einmal für dich - einmal fürs Finanzamt und einmal für die Eidgenossen. Wobei der vom Finanzamt sich nicht dafür interessierte.

      > Sollte es nicht der Erstantrag sein, dann bitte noch rechts oben die Dossier Nr. einsetzen. Wird beim Erstbescheid vergeben, ist dann
      > DEINE Steuernummer in der Swiss.


      Dem kann ich nur zustimmen. Die Schweizer schicken dir aber nach dem es das erste mal ausgefüllt wurde, entsprechende Unterlagen zu und erklären wie der Folgeantrag abzugeben ist.

      > Geld kommt wirklich pünktlich nach ca 6 Monaten.
      Also beim ersten mal bei mir war es nach ca. 14 Tagen da!!!!. Vielleicht hatte ich auch einen günstigen Zeitpunkt, ausserhalb der Dividendensaison erwischt. Dieses Jahr dauerte es zwischen 2-3 Monaten. Der deutsche Fiskus braucht für die Steuererklärung jedenfalls länger.

      Bei Italien probiere ich es erst gar nicht. Aber ich finde es cool, dass du dich davon nicht einschüchtern lässt.
      __________________________________________________________________________

      @lalin1972
      Ich bin bis jetzt überrascht, dass in Deutschland noch in keiner (jedenfalls mir bekannten) Zeitschrift erklärt wurde, wie diese Formulare auszufüllen sind. Wo man mal genau abbildet und an einem konkreten Beispiel zeigt wie das geht. Keine Stiftung Finanztest oder Euro oder Financial Times Deutschland. Es gibt immer wieder darüber Artikel, die kaum zwei Seiten fassen, wo rund um das Prozedere berichtet wird. Aber das mal für gängige Nachbarländer konkret zu erklären ist komplette Fehlanzeige. In der Schweiz ist auf der dritten Seite eine Ausfüllhilfe die das recht anschaulich erklärt. Darauf habe ich in den letzten Jahren hier im Novartis Thread auch immer wieder hingewiesen allerdings hatte ich den Eindruck es scheiterte dennoch am Ausfüllen. Jetzt habe ich es mal step by step erklärt und wer es jetzt immer noch nicht verstanden hat, dem kann wohl wirklich nicht geholfen werden.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 14.10.11 15:32:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Die 5 Formulare muß man halt anders sehen. Als Ösi kann ich bei Swiss nicht einreichen, die Übermittlung macht unsere Finanz. Man bekommt aus Swiss nur den Endbescheid.

      von den 5 Formularen
      1x für mich, abgestempelt dass abgegeben, Finanz verteilt 4x weiter!!
      1x Heimatfinanz, die kontrolliert ob versteuert, zum persönlichen Steuerakt
      1x Bleibt im Auslands-Steueramt welches an Swiss 2 weitere sendet
      1x kommen anscheinend in Swiss in deren Akten.

      Ja das Fünfte ist ein ganz besonderes. Swiss-Finanz nimmt es nach der Bestätigung und sendet es mir zurück. Da ich Name und Adresse ausgefüllt habe und das Sichtfester an der richtigen Stelle am Kuvert ist, scheint dort Name und Adresse aus, der Steuerbeamte ist dadurch produktiver. So denkt halt Swiss!!

      der

      Dividendenabstauber

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      Avatar
      schrieb am 14.10.11 15:57:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33
      Möche Dir noch einen Leckerbissen in dierer Richtung servieren.

      Da ich mich über die Italiener so wegen das Rückerstattungtempo ärgerte,hab ich die Snam Rete verkauft. Wollte in der Gasverteilung und Speicherung bleiben und bin an der NYSE reichlich fündig geworden und hab mich für ETE entschieden.
      Da kam zur ersten Quartalszahlung die nächste Überraschung. Es wurden satte 35% US-Steuer verrechne statt der üblichen 15%. Nach längere Recherge folgendes Ergebnis.
      ETE ist keine AG in unserem Sinn sondern eine LIMITED PARTNERSCHIP. Dies ist eine KG in unserem Sinn und die 35% Steuer sind US-Einkommenssteuer, keine Kapitalertragssteuer, absolut nicht refundierbar. Nach dem Studium des Doppelbesteuerungsbkommen ist darin eindeutig geregelt, dass dann bei mir in Ösiland keine weitere Steuer ZULÄSSIG ist. Steht dezitiert drinnen. Habe dann auch bei Canada nachgeschaut,genau der GLEICHE Passus.
      Nach weiterem Nachbohren an der NYSE sind mir sofort an die 50 Limited Partnerships aufgefallen.
      Interessant ist noch, dass auf den Homepages dieser Firmen nie von Dividenden geredet wird, sondern der Gewinn wird distributed.

      Ich nehme mal an, da mußt aber selber schauen, dass bei Euch in Germanien das ebenso geregelt ist.

      Selbst überlege ich mehr in diese Firmen zu investieren. Wegen unsere neuen Wertzuwachssteuer auf Aktien werd ich mal klären ob diese bei den KG's auch anfällt, meiner Meinung so wie es im Gesetzestext steht, NEIN.

      der

      Dividendenabstauber
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.10.11 14:21:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.213.899 von Dividendenabstauber am 14.10.11 15:57:36Puh, da muss ich dann passen. Es klingt zwar sehr spannend aber ob dies in Deutschland steuerrechtlich ähnlich gehandhabt ist - wüsste nichtmal welche Anlaufstelle ich nehmen sollte. Dann sagen mir die von dir genannten Werte, du hast ja grob umrissen was die machen, leider auch so gar nichts. Ich bleib dann doch in meinen bekannten Gefilden. Trotzdem Danke für deine Hinweise. Ich merke es mir mal im Hinterkopf :)

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 15.10.11 18:09:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo!

      Hab geschwind in Eurem Doppelbesteuerungsabkommen nachgeschau.

      Ist in §7 Ziffer 1 detto so geregelt. Die weiteren Ziffern definieren meiner Meinung nach nur die Ausnahmen.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 20:42:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33Eine tolle Anleitung, super Arbeit Steve!

      Anmerken möchte ich lediglich noch kurz persönliche Erfahrungen:

      Bearbeitungszeit: Knapp 8 Monate nachdem der Antrag gestellt wurde erhielt ich schriftlich Nachricht über die Rückerstattung; zeitgleich erfolgte auch die Gutschrift auf dem Konto.

      Kosten: In der Rückerstattungsmitteilung sind keine Angaben zu Kosten enthalten. Allerdings wurden an mich CHF 10,00 (vermutlich Bearbeitungsgebühr) weniger überwiesen als in der Erstattungsmitteilung angegeben. Für die Gutschrift auf dem Konto der Überweisung aus der Schweiz wurden darüber hinaus EUR 12,50 für Spesen in Abzug gebracht.

      Viele Grüße,
      Croc8
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 00:48:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke für den wichtigen Hinweis.

      Es lohnt sich also auch aus diesem Grunde die Anträge nicht in jedem Jahr einzureichen, sondern zu sammeln.
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 14:39:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.213.899 von Dividendenabstauber am 14.10.11 15:57:36bin schon lange bei ETE dabei (Thread: Energy Transfer Partners - Pipeline MLP) und habe auch einen kleinen Zoo anderer MLP;

      bei dem bisher einzigen Verkauf neulich wurde zu meiner Überraschung tatsächlich keine AbgSt auf den Kursgewinn einbehalten
      Avatar
      schrieb am 11.06.12 16:06:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Den Tax Voucher kann man von seiner Bank doch nicht so einfach erhalten.
      Die Bank möchte eine Auflistung für welches Land, die einzelne WKN der Werte und für welches Jahr der Dividendenzahlung, ein Anruf oder eMail genügt also nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 22:10:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.991.845 von Croc8 am 02.04.12 20:42:55Wie in meinem Beitrag vom 02.04.2012 beschrieben, sind mir für meinen Erstattungsantrag CHF 10,00 sowie EUR 12,50 an Kosten entstanden.

      Zwischenzeitlich habe ich einen neuen Erstattungsantrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht. Für die Überweisungeingang der Erstattung habe ich ein CHF-Fremdwährungskonto bei meiner Bank einrichten lassen (bei vielen Depotbanken kostenlos möglich).

      Ergebnis: Der Erstattungsbetrag wurde ohne Abzug von Gebühren in voller Höhe auf dem CHF-Fremdwährungskonto gutgeschrieben!
      Avatar
      schrieb am 10.08.12 16:03:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Frage zum TAX-Voucher : Muss man für jede Dividenden-Zahlung jährlich einen TAX-Voucher einreichen oder nur beim ersten Antrag auf Steuererstattung und in den Folgejahren entfällt dieser.
      Avatar
      schrieb am 19.04.13 23:29:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Neues Verfahren:

      Die Antragsformulare kann man von der Site "http://www.snapform.com/form-download.html" runterladen. Name des Documents ist "Claim for refund NL/CH".

      Man kann die Formulare auch gleich bei http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… online ausfüllen.

      Vorher muß allerdings das kostenlose Programm von Snapform Viewer heruntergeladen werden.

      Man braucht nur 3 Ausfertigungen, keine 5.
      Kosten hatte ich bislang noch keine, mache es seit 6 Jahren mit Erfolg.

      Meine Depotbank IngDiBa übermittelt mir jeden Tax Voucher sofort mit Zusendung der Dividendengutschrift, und zwar kostenlos.

      Besser geht´s nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.05.13 13:17:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      danke für die hinweise, hab novartis seit 2 jahren und werde dann auch mal mein glück versuchen, kann ich den Tax Voucher auch rückwirkend von meiner bank (targo) bekommen oder sollte man ihn gleich bei divi-auszahlung anfordern?
      gruß an alle hilfreichen geister
      dukati
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.13 23:47:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.598.913 von dukati01 am 09.05.13 13:17:34Das weiß ich leider nicht. Bei der DiBa erhältst du automatisch den Tax Voucher mit der Dividende.

      Ich würde die Bank kontaktieren und darum bitten dir das zuzuschicken. Es wäre nett wenn du deine gemachte Erfahrung dann hier posten könntest. Nächstes Jahr nach der Nestle&Novartis Dividende werde ich die Formulare hier aktualisieren. Ich habe auch gesehen, dass man die Bilder nicht mehr vergrößern kann. Aber das wäre ganz hilfreich damit man genauer weiß was man richtigerweise als Privatanleger ankreuzen muss. Damit befasse ich mich dann nächstes Jahr erneut! Auch finde ich ganz praktisch, dass man 3 Jahre kumulieren kann.

      mfg
      Steve!
      P.s.: Bei meinem Vater haben sie beim ersten mal akzeptiert, dass nur die Dividendenbescheinigungen mitgereicht wurden - ohne tax voucher. Ist jetzt aber auch schon ein paar Jahre her.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.13 01:26:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.614.015 von Steveguied am 11.05.13 23:47:58werd ich machen, bin aber erstmal ab morgen 14 Tage mit der "Mary" unterwegs...
      dukati
      Avatar
      schrieb am 12.05.13 10:41:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.598.913 von dukati01 am 09.05.13 13:17:34Automatisch erhielt ich den Tax-Voucher nie, habe diesen immer nachträglich angefordert. Sollte somit bei Dir kein Problem sein.
      Schönen Urlaub!
      Avatar
      schrieb am 07.06.13 11:32:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Pro TAX-Voucher verlangt der s-broker 10 €
      Bei der comdirect muss man lange warten, sind überfordert
      Bei allen anderen auf Anforderung kostenlos
      Frage: Benötigt man den TAX-Voucher nach wie vor auch bei Kleinbeträgen ?
      Avatar
      schrieb am 13.06.13 20:08:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von ZenoCyprus: Neues Verfahren:

      Meine Depotbank IngDiBa übermittelt mir jeden Tax Voucher sofort mit Zusendung der Dividendengutschrift, und zwar kostenlos.

      Besser geht´s nicht.


      Danke, das sind gute Ratschläge - und wenn man dort das Depot nur mit Schweizer Werten einrichtet....

      Daß Du den Tax Voucher sofort mit der Dividendengutschrift erhälst überrascht mich. Ich habe ihn jetzt bei der Sparkasse angefordert und die sagte mir, daß eine Ausstellung erst sechs Wochen nach der Dividendenzahlung erfolgen dürfe.

      Im übrigen finde ich es traurig, daß sich die Länder in Europa zwar über Informationsaustausch usw. einigen können, aber nicht in der Lage sind, ein vernünftiges System bei der Quellensteuer (wie z.B. mit den USA) zu installieren.
      Avatar
      schrieb am 30.12.13 09:18:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      Habe heute die Erstattung auf dem Konto gehabt; es hat vier Monate gedauert.

      Noch ein Hinweis:
      Bei einem Ehegatten-Gemeinschaftsdepot kann ein(!) gemeinsamer Antrag eingereicht werden; getrennte Anträge der Eheleute sind nicht notwendig.

      Nochmals Danke an Steveguied für die gute Darstellung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.12.13 23:26:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.128.039 von lalin1972 am 30.12.13 09:18:41Man hilft doch gerne. :)

      Es wäre halt schön wenn auch andere etwas Zeit in die Hände nehmen und für weitere Länder ähnlich detaillierte Rückforderungsmöglichkeiten einstellen würden.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 16:01:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich habe die Erstattung am 19.12.13 nach fast genau 5 Monaten erhalten. Allerdings wurde mir bisher die für den nächsten Antrag erforderliche Dossiernummer nicht mitgeteilt. Kommt die noch oder lässt sie sich aus dem Verwendungszweck der Überweisung ermitteln?

      Auch von mir vielen Dank an Steveguied für die Anleitung.

      Viele Grüße und ein gutes Jahr 2014

      Viktoria
      Avatar
      schrieb am 11.01.14 14:42:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zitat von ViktoriaB: Allerdings wurde mir bisher die für den nächsten Antrag erforderliche Dossiernummer nicht mitgeteilt. Kommt die noch oder lässt sie sich aus dem Verwendungszweck der Überweisung ermitteln?


      Ich habe auch bisher keine Post mit der Dossiernummer erhalten.
      Hat man das abgeschafft? Auf der homepage habe ich jedenfalls keinen Hinweis gefunden.

      Ich werde mich mal nach Ablauf einer "Schamfrist" erkundigen und - falls ich eine Antwort erhalte - diese hier einstellen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 17:04:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      danke für die tolle arbeit hier
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 14:13:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      Habe vor einigen Tagen das Schreiben mit der Dossiernummer erhalten. Das Schreiben datierte vom 19. 12. - also vor der Erstattung. Warum es solange unterwegs war, entzieht sich meiner Kenntnis.
      Dem Schreiben war ein neuer Antrag beigefügt - das nenne ich Service.

      BTW:
      Ich habe hier eine Hinweise zur Erstattung der spanische Quellensteuer auf Dividenden gegeben:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1190958-1-10/ruec…

      Ich kann zwar nicht aus eigener Erfahrung berichten, jedoch halte ich die Darstellung der spanischen Botschaft in Berlin für gut und ausreichen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.14 17:51:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die Nummer wird nicht mitgeteilt.
      Normalerweise wird sie rechts oben eingesetz von den Schweizern auf dem rückgesendetem Formular.
      Dann kann man sie beim nächsten Antrag einsetzen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.14 23:19:35
      Beitrag Nr. 29 ()
      Folgende Boardmail erhielt ich kürzlich:
      ________________________________________________________________
      Bitte um Hilfe wegen Ausfüllhilfe
      Hallo!

      Hab bei Wallstreet Online einen sehr guten Beitrag von Ihnen gelesen bezüglich "Wie hol ich mir die zu viel gezahlte Schweizerische Steuer auf Dividenden zurück.

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1169614-1-10/in-…

      Leider sind bei der Ausfüllhilfe der Formulare die beiden Bilder nicht mehr zu sehen die von Ihnen eingestellt wurden. Können Sie mir die zukommen lassen.
      Mir wäre weitergeholfen. Im Netzt ist sonst nichts zu finden.

      ________________________________________________________________

      Ich werde nach der Nestle Dividende alles nochmal überprüfen und erneuern. Mir ist durchaus aufgefallen, dass das Schaubild nicht mehr online ist. Auch schaue ich auch noch ob der Rahmen stimmt. Das gilt auch für alle anderen die diesen Thread jetzt erst entdeckt haben.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 14.06.14 18:04:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      Rückerstattung "schweizerischer" Quellensteuer am Beispiele von Novartis und Nestle.

      1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)

      2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Formular 85 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken. Es ist nach dem Alphabet geordnet. Schweiz kommt ziemlich weit unten. Am besten von unten anfangen - oder mit Strg+F "Schweiz" eingeben.

      3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF des steuerlichen Info Centers zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg online präferieren.

      5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 an:
      http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…
      Gültig für Erträge welche der Verrechnungssteuer unterliegen mit Fälligkeiten ab den 01.01.2012

      6. Wir füllen nun das Formular aus. Ich habe in meiner Basisannahme diesmal berücksichtigt, dass sich Novartis Aktien in unterschiedlichen Depots befinden bzw. Abgeltungssteuerfrei/ mit Abgeltungssteuer Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger) Nestle habe ich auch berücksichtigt.

      erste Seite:
      zweite Seite:
      zweite Seite wie folgt ausfüllen:
      1a: Ja
      1b: Ja
      1c: Ja
      1d: Nein
      1e: Ja
      2b: Nein
      3: Ja
      8: Nein


      7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen.
      eigene Erfahrung:
      Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt, hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste, wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und Unterschrift.


      8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.

      9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtung:Die Schweizer wollen seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Es wird gleich mit der Dividendenbescheinigung ausgestellt. Bei Cortal Consors muss man es beispielsweise anfordern - ist aber kostenlos.

      10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz


      mfg
      Steve!
      P.s.: Es kann passieren dass bei der Erstattung aus der Schweiz heraus Gebühren anfallen (wohl bis zu 5 Euro). Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten (habe ich mir sagen lassen) später in seinen Händen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 15:33:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo Steve,
      super ausführliche Anleitung, vielen Dank!
      Nach meinen Recherchen beträgt die Frist zur Erstattung drei Jahre nach dem Jahr , in dem die Zahlung erfolgt. Es sind dann 2011, 2012 und 2013. Stimmt es?

      Viele Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 18:40:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.352.054 von pippifax1 am 22.07.14 15:33:49Ich "glaube" schon. Es wäre zumindest logisch und ich meine es irgendwo auch gelesen zu haben. Der Snapform Viewer ist gerade nicht bei mir installiert. Das müsste aber irgendwo in den Unterlagen stehen.

      Ich weiß es selbst nicht genau, da ich immer im 3. Jahr gleich die Erstattung benatragt hatte.

      mfg
      Steve!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 18:42:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.353.354 von Steveguied am 22.07.14 18:40:02Rein hypothetisch, könnte es ja passieren, dass man am 31.12. eine Dividende erhält und allein aufgrund dieses Umstandes wäre ein Antrag erst im neuen Jahr möglich!

      Sehe ich das richtig, du willst möglichst lange rückwirkend die Quellensteuer erstattet haben?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 21:47:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Steve,
      es handelt sich um Dividende von Nestlé und Novartis von 2011-2014.
      In der Form 85 auf der Seite 3 Punkt 18. steht folgendes: ... Die erste Ausfertigung des Antrages ist innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erträge fällig geworden sind, der Eidgenössischen Steuerverwaltung einzureichen.... Wie ist es zu verstehen?

      Vielen Dank und viele Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 22:45:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.354.478 von pippifax1 am 22.07.14 21:47:09> Die erste Ausfertigung des Antrages ist innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erträge fällig geworden sind, der Eidgenössischen Steuerverwaltung einzureichen

      Ja so hab ich es auch in Erinnerung. Wenn du Dividende 2013 erhältst => ist sie 2013 fällig geworden. nach Ablauf des Kalenderjahres in dem sie fällig wurden - müsste dann also 2014 sein. ..

      Also 2011, 2012 und 2013 müsste gehen. Kleine Unsicherheiten existieren.


      Ich habe 2012, 2013 und 2014 eingereicht.

      mfg
      Steve!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 09:14:37
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.354.814 von Steveguied am 22.07.14 22:45:53so sehe ich das auch, 2011, 2012, 2013 UND 2014 werde ich in den nächsten Tagen (Urlaub) einreichen...
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 11:35:27
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hi Steve,
      danke für deine Aufklärung! Wie stehen die Chancen bei Novartis ADRs (wkn 907122)? Dividende werden in USD ausgeschüttet, an Quellensteuer wird aber wie bei "echten" Schweizer Aktien 35% abgezogen.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 15:49:52
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die Frist für die Antragstellung endet 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividenden fällig wurden. Siehe DSW.de.
      mfg.
      Avatar
      schrieb am 11.08.14 20:14:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33Hi Steveguied,
      klasse Beitrag, mein Daumen nach oben kommt gleich.

      Werde jetzt mal für meine (25 Stück) Nestle die ungeheure Summe von über 30 Franken der Jahre 2012 bis 2014 zurückfordern.
      Lohnt sich zwar eigentlich nicht, aber ...

      Eine Frage noch.
      Überweisen die Schweizer (in ein paar Monaten) Franken oder Euros auf mein Konto?
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 11:14:10
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Allerseits,
      super Beiträge, vielen Dank an alle, endlich weiß ich, wie es geht. Werde mal einen kleinen Ballon starten und die gigantische Steuer meiner 25 Nestle der Jahre 2012 bis 2014 von der Schweiz zurückfordern. Es geht immerhin um knapp über 30 Franken.
      Wie gesagt, ein Versuchsballon.

      Eine Frage:
      Wenn mir in einigen Monaten die Schweiz die Verrechnungssteuer erstattet, kommt dann das Geld in Franken oder in Euro auf mein Verrechnungskonto bei Consors an?
      Kommt es in Franken an, dürfte es ja schön langsam für mich teuer werden (Umtausch usw.)
      Zusatzfrage:
      Ziehen eigentlich die Schweizer irgendwelche Gebühren ein?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 20:19:51
      Beitrag Nr. 41 ()
      Swiss zahlt ohne Abzüge aus.
      Überhaupt sehr flexibel die Eidgenossen. Meine Nestle liegen bei der DAB in München, bin Ösi.
      Habe es auf mein Girokonto auszahlen lasse in Wien. Angekommen sind Franken, meine Bank hat konvertiert.
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 19:28:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zitat von pegru: Kommt es in Franken an, dürfte es ja schön langsam für mich teuer werden (Umtausch usw.)


      Bei mir wurde auf dem Girokonto von der Sparkasse eine Gebühr von 5 € abgezogen. Zwar nicht schön, aber hält sich noch im Rahmen.

      Man kann sich aber auch bei einem online-broker ein CHF-Konto einrichten lassen. Da werden dann die Dividenden in ebenfalls in CHF gutgeschrieben und bei der Rücküberweisung der Verrechnungssteuer fallen keine Gebühren an.
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 19:44:34
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich halte Euch mal auf dem Laufenden. Das wird aber etwas dauern.

      Zunächst warte ich auf Post vom Finanzamt. Die Bestätigung, dass ich ein braver Steuerbürger bin, wird hoffentlich bald kommen.

      Die Schweiz verlangt einen Tax Voucher, (was immer das ist).
      Consors wird ihn bald liefern, musste vorher aber einige Daten (Jahren, Aktie, WKN usw.) per Email nachliefern. (Übrigens, der Email-Kontakt mit consors ist voll in Ordnung:).
      Wenn dann alles da ist, werde ich Post in die Schweiz schicken, um meine Quellensteuer zurück zu holen.

      Wie gesagt, es geht um fast nichts, ich möchte nur wissen, wie es geht, falls mich mal jemand danach fragt.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.08.14 16:32:01
      Beitrag Nr. 44 ()
      So, der Tax Voucher ist heut per Post gekommen, ging ja ratzfatz.
      Jetzt fehlt nur noch Bescheinigung des FA, dann kann es losgehen.
      Schönes Wochenende
      pegru
      Avatar
      schrieb am 31.08.14 19:57:44
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Bescheinigung vom FA kam ratz-fatz.
      Habe gestern den Brief in die Schweiz zur Post gegeben. Das Porto war sauteuer (3,45 €), da ich alles in einen großen Umschlag packte. Hätte besser eine kleinen Umschlag nehmen sollen. Wass soll's.
      Jetzt heißt es Abwarten und Tee trinken.
      pegru
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 10:01:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Muss man den als Rückerstattung erhaltenen Betrag in der nächsten EStE als Einnahme angeben und somit versteuern?
      Nach meiner Logik sind es ja zusätzliche Einnahmen; und das FA weiß sowieso Bescheid.
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 12:11:50
      Beitrag Nr. 47 ()
      Nein, es sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern die Rückerstattung zuviel einbehaltener Steuern. Wenn Du z.B. keinen Freistellungsauftrag erteilst und Dir werden zunächst 25% Abgeltungssteuer einbehalten, die Du im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurückerhälst, sind das auch keine Einkünfte.

      Die Schweiz hat zunächst 35% einbehalten, darf nach Doppelbesteuerungsabkommen aber nur 15% einbehalten und erstattet Dir jetzt den Differenzbetrag. Die steuerpflichtige Bruttohöhe der Zinsen oder Dividenden ändert sich dadurch ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.12.14 20:02:08
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hi an alle Quellensteuer-Zurückholer,

      bei mir ging es um gewaltige 30,75 Schweizer Franklen Rückerstattung.
      Ich bin Kunde bei Consors. Heute kam die Meldung, dass diese Quellensteuer rückerstattet worden ist.

      30,75 Franken sind 25,55 Euro
      davon ab
      19,95 Euro :cry: Provision (für Consors):mad:

      ergibt eine Gutschrift :) von 5,60 Euro.

      Per Saldo habe ich trotz Portokosten nicht draufgezahlt, habe halt dazugelernt und Consors hat dazuverdient.

      Bis zum nächsten Mal
      pegru
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 22:42:22
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.550.403 von pegru am 11.12.14 20:02:08Also ich weiß nicht, ob du dazu gelernt hast? Schau, du hast einfach bloß meine Anleitung befolgt. Aber könntest du für ein anderes Land es jetzt selbstständig machen? Wohl kaum. Lerneffekt: nahe null

      Ich hätte dir gleich sagen können, dass es bei deinen Beträgen nichts zu holen gibt. Jetzt hat Consors beim Umrechnen auch noch voll zugeschlagen. Bei der Diba wird der amtliche Umrechnungskurs genommen plus einem Aufschlag der extrem gering ausfällt. Bei der HypoVereinsbank sind es so um die 5 Euro die drauf gehen.

      Jetzt könntest du, wenn du wirklich in meinem Thread auch was konstruktives beitragen willst, bei Consors nachfragen ob die 20 Euro eine Pauschale sind oder ne Mindestgebühr... oder wie sich denn diese 20 Euro Umrechnungsgebühr bei Consors zusammensetzen?

      Ich bin bisschen konsterniert. Was hast du dir denn erhofft? Es sollten schon Beträge sein, wo es sich lohnt. Damit meine ich keine großen Vermögen, aber ein bisschen was, sollte schon hängen bleiben.

      mfg
      Steve!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.14 01:16:39
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.619.727 von Steveguied am 19.12.14 22:42:22
      Zitat von Steveguied: Jetzt könntest du, wenn du wirklich in meinem Thread auch was konstruktives beitragen willst, bei Consors nachfragen ob die 20 Euro eine Pauschale sind oder ne Mindestgebühr... oder wie sich denn diese 20 Euro Umrechnungsgebühr bei Consors zusammensetzen?


      Hier im Strang wurde auch mal darauf hingewiesen, daß man sich bei vielen online-brokern kostenlos ein Währungskonto in CHF einrichten lassen kann. Gibt man dieses als Erstattungskonto an, entfällt zumindest die Umrechnungsgebühr....

      @pegru:
      Wenn Du von der oben erwähnten Möglichkeit keinen Gebrauch machen willst und noch ein "normales" Konto bei einer Sparkasse oä hast, könntest Du dieses als Erstattungskonto angeben. Meine Sparkasse berechnete nur 5 € als Gebühr.
      Avatar
      schrieb am 20.12.14 17:59:59
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.619.727 von Steveguied am 19.12.14 22:42:22Hi Steve,
      was bist denn Du für ein Schlaumeier? Wie kannst Du meinen Lerneffekt überhaupt beurteilen?

      Ich bedanke mich nochmals und ganz ausdrücklich für die Hilfestellung in diesem Thread. Ich weiß jetzt, wie das Erstattungsverfahren geht.
      Und die Schweiz ist, das ist Dir sicher bekannt, nicht das einzige Land außerhalb Deutschland.

      Ich schätze mich nicht so blöd ein, wie Du mich hier hinstellst.
      Mir war von Haus aus klar, dass ich nicht besonders viel aus der Schweiz zurückholen werde. Ich denke, dass dies aus meinen Beiträgen auch für aufmerksame Leser deutlich geworden ist.

      Ein frohes Weihnachtsfest wünscht Dir und natürlich auch allen Lesern dieses Beitrags
      pegru
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.14 18:42:43
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.622.841 von pegru am 20.12.14 17:59:59
      Zitat von pegru: Hi Steve,
      was bist denn Du für ein Schlaumeier?


      Du interpretierst da was rein, was ich nicht geschrieben habe. Mir geht es in keinster Weise zu Schlaumeiern, oder sonst irgendwie überheblich zu sein. Aber ich sage was ich denke offen heraus und leiste mir eine eigene Meinung. Auch auf die Gefahr hin, dass es jemanden nicht in den Kram passt.

      Wie kannst Du meinen Lerneffekt überhaupt beurteilen?....


      ...... Und die Schweiz ist, das ist Dir sicher bekannt, nicht das einzige Land außerhalb Deutschland.....


      Nein die Schweiz ist nicht das einzige Land mit dem es ein Erstattungsverfahren gibt. ABer: Als der Steuersatz in den Niederlanden noch etwas höher war, habe ich auch aus diesem Land die Steuer zurückgeholt. Ich glaube aber du unterschätzt gewaltig die Kreativität von Beamten, wenn es darum geht Erstattungsverfahren so bürokratisch (Spanien), aufwendig (Spanien, Frankreich), kostspielig ( Frankreich) und langwierig ( Italien) zu machen wie nur irgend möglich.

      Also ich bin ehrlich:
      Bis auf Schweiz und Holland habe ich noch aus keinem Land zu viel gezahlte Quellensteuern zurück gefordert. Aus den eben genannten Gründen. Ist das jetzt Schlaumeierei? Ich weiß von "Dividendenabstauber", dass er als Ösi, das für eine Vielzahl anderer Länder macht. Für uns in D sind die Verfahren aber teilweise noch komplizierter und aufwendiger und mit Kosten verbunden.

      ch schätze mich nicht so blöd ein, wie Du mich hier hinstellst.
      Mir war von Haus aus klar, dass ich nicht besonders viel aus der Schweiz zurückholen werde. Ich denke, dass dies aus meinen Beiträgen auch für aufmerksame Leser deutlich geworden ist.


      Ich stell dich überhaupt nicht als blöd hin. Aber Erfahrungswerte zeigen, dass sich mit dieser Thematik niemand befasst oder alle anderen an den Hürden scheitern. Diese Anleitung zum Rückfordern der schweizer Quellensteuer habe ich selbst erstellt und es gibt in W : O nichts vergleichbares. Auch lese ich die monatliche Euro Zeitschrift, habe früher die Financial Times Deutschland ( FTD) im Abo gehabt und ab und an Finanztest gelesen. Meinst du, es wären jemals fundierte Anleitungen abgedruckt worden. Das was ich hier gemacht habe hat Unikatcharacter. Es kommt dazu, dass ich mich mit anderen Ländern sehr wohl befasst habe. Ertrag / Nutzen stehen in absolut keiner Relation zueinander. Ich muss dich bitter enttäuschen. Es gibt keinen Lerneffekt.

      mfg
      Steve!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.14 19:42:55
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.623.117 von Steveguied am 20.12.14 18:42:43Hi Steve,
      dieser Thread bringt allen Nestle-Aktionären (in Deutschland) einen erheblichen Lerneffekt.
      Nicht nur wir beide wissen jetzt, wie es geht. Mit der Schweiz und vielleicht auch mit anderen Ländern.
      Die Gebrauchsanleitung hier hilft allen weiter.

      Nochmals, mir war klar, dass ich mit den Dividenden von gigantischen 25 Nestle-Aktien nicht reich werde.
      Ich wollte nur wissen, wie das Erstattungsverfahren funktioniert. Dank der Gebrauchsanleitung hier habe ich es geschafft, Dank der Gebrauchsanleitung kann dies jeder halbwegs vernünftig denkende Anteilseigner durchziehen.

      Nun ist aber genug, Weihnachten wartet.

      pegru
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 10:19:09
      Beitrag Nr. 54 ()
      Die beste Information zur Problematik "Zurückforderung Quellensteuer" wird weit und breit auf der DSW - Seite bereit gestellt, auch ohne Abo !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 15:23:41
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.624.803 von happymuck am 21.12.14 10:19:09Das weiß ich doch. Aber es ist tatsächlich auch nicht mehr oder weniger wie über das steuerliche Infocenter zu holen ist. So eine Anleitung wie ich sie eingestellt habe, findest du da jedoch vergeblich.

      Happymuck, wenn dir das so geholfen hat, kannst du gerne meine Anleitung zur Quellensteuerrückforderung der Schweiz um weitere ergänzen und auch sagen bei welchen Ländern es sich lohnt. Ich bin da ganz offen und würde mich über mehr sehr freuen.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 15:30:14
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ich mein das auch gar nicht gehässig oder sonst was. Ich hab ja mit dieser Anleitung angefangen, damit ich Anleger ermuntere die ein Erstattungsverfahren von anderen Ländern bereits anwenden, dies hier einzustellen. Das wäre echt schön.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 19:46:57
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.550.403 von pegru am 11.12.14 20:02:08Jetzt weiß ich auch Bescheid über die Provisionspolitik von Consors. Naja, ein Blick in das Preisverzeichnis hätte auch gereicht.

      Also, Consors verlangt pauschal 19,95 € für das Betreiben der Quellensteuerrückzahlung. Diese Gebühr fällt hier nicht an, wenn man das - so wie ich - selbst mache. (Dank Steve kann ich es ja:)).

      Consors verlangt aber auch pauschal 19,95 € für Einzahlungen und Umrechnungen von Auslandsgelder auf ein Eurokonto. Nicht ganz billig, aber es ist halt so.

      Dieses Mal erkannte Consors noch Gnade vor Recht und erstattet mir die bereits eingezogenen 19,95 € aus Kulanzgründen. Das nächste Mal komme ich aber nicht mehr so billig davon.

      Also entweder wieder 3 Jahre warten und plusminus Null erhalten.
      Oder ein paar hundert Nestle-Aktien kaufen. Dann spielen die 19,95 € keine große Rolle mehr.
      Oder ein Fremdwährungskonto, oder ein anderer Broker oder...

      cu
      pegru
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 20:00:08
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.683.333 von pegru am 02.01.15 19:46:57Wenigstens haben sie dir aus Kulanz die 20 Lappen erstattet. Du wirst doch noch bei einer anderen Bank ein Konto haben. Ich würde mich mal erkundigen wie die Problematik da ist. Bei der HVB fallen auch so 5 Euro Gebühren an. Also 15 Euro weniger als bei Consors.

      Nur um Steuer zurück zu bekommen, würde ich deswegen jedenfalls keine weiteren Nestle Aktien kaufen. Da sollten andere Beweggründe eine Rolle spielen.

      Frohes neues Jahr!

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 19:22:16
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hallo Leute,
      ich habe 2015 Dividenden für 2014 aus der Schweiz bezogen die haben keine
      Quellensteuer eingehoben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.05.15 09:32:27
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.787.358 von pota8 am 15.05.15 19:22:16Das kann sein, wenn die Gesellschaft aus dem Kapital ausgeschüttet hat, z.B. Zurich, Swiss Re, ABB.

      Dann kann man auch nichts zurückfordern. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.05.15 19:18:23
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo Leute,
      was soll man zurückfordern wenn man nichts bezahlt hat.
      Die Dividende wird beim Verkauf der Aktie als Gewinn
      hinzugezählt und wir mit 25% KEST (in Österreich)
      besteuert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 08:14:58
      Beitrag Nr. 62 ()
      Mein Tipp : Zieh nach Bayern, dann kannst auch zurückfordern wie wir alle in D !
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 17:31:49
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.790.868 von pota8 am 16.05.15 19:18:23
      Zitat von pota8: Hallo Leute,
      was soll man zurückfordern wenn man nichts bezahlt hat.
      Die Dividende wird beim Verkauf der Aktie als Gewinn
      hinzugezählt und wir mit 25% KEST (in Österreich)
      besteuert.


      Interessant.
      Verräst Du uns, um welche Aktie(n) es sich handelt?
      Wahrscheinlich geht Österreich - im Gegensatz zu D. - davon aus, daß eine aus dem Kapital gezahlte Dividende eine Minderung der Anschaffungskosten darstellt. Ist in D. bei einigen Aktien auch der Fall (z.B. GEA). Dann wird die Dividende praktisch beim Verkauf der Aktie "nachversteuert", weil sich die Anschaffungskosten (fiktiv) gemindert haben.

      @happymuck:
      Wenn die Schweizer keine Quellensteuer einbehalten, kann man auch nichts zurückfordern - egal ob man in D. (oder sogar in Bayern) oder in A. wohnt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 20:14:45
      Beitrag Nr. 64 ()
      Bei Swiss Re oder Zurich kann man z.Z. nichts zurückfordern, bei Syngenta z.B. aber wohl, hier sind nach wie vor 35% Quellensteuer fällig.
      Avatar
      schrieb am 18.05.15 00:11:40
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.793.433 von lalin1972 am 17.05.15 17:31:49Hallo Leute,

      bei BB Biotech wurde nur der Devisenkurs in Euro verrechnet
      und eine Kapitalmaßnahmengebühr verrechnet
      Zurich insur (versicherung) nur der Devisenkurs
      Keine Quellensteuer keine KEST
      Ob das für alle Aktien gilt weiß ich nicht
      beim Verkauf wird dann die Dividende hinzugerechnet
      und in Österreich mit 25% besteuert.
      England und die Schweiz heben keine Quellensteuer ein
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 15:55:41
      Beitrag Nr. 66 ()
      Steuerfreie Ausschüttung aus "Gesellschaftsmitteln" für Österreicher:

      Massgeblich für die Ausschüttung ist das Kaufdatum. Liegt dieses vor dem 01.01.2011, dann bleiben diese erfolgten Ausschüttungen auch beim Verkauf steuerfrei.
      Lediglich bei einem Kaufdatum NACH dem 01.01.2011 senken solche Ausschüttungen den steuerlichen Anschaffungswert und es kommt daher bei einem Verkauf zur Belastung in Form der Kursgewinnsteuer. Diese errechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich dem durch die steuerfreien Ausschüttungen reduzierten Kaufpreis.
      In Österreich z.B. auch relevant bei bEständen von CA-Immo, S-Immo, Immofinanz, etc.
      Avatar
      schrieb am 18.08.15 23:21:18
      Beitrag Nr. 67 ()
      Hallo zusammen,

      hat schon jemand die Quellensteuererstattung (Dividende von Nestle) auf seinem Konto bzw. Erfahrung wie lange die Bearbeitung dauert?
      Ich habe meinen Antrag Ende April auf Reisen geschickt und noch keine Rückmeldung oder Erstattung erhalten.

      Viele Grüße
      Nimbus2004
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.15 10:33:43
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.430.303 von Nimbus2004 am 18.08.15 23:21:18Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt und die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern.

      http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…

      Du kannst durchaus mit 6 Monaten rechnen - aber es funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 25.08.15 22:59:37
      Beitrag Nr. 69 ()
      Vor einer Woche hier noch nach Erfahrungen zur Bearbeitungsdauer des Antrages zur Steuererstattung gefragt, heute war sie auf meinem Konto gebucht.

      Macht in der Summe 4 Monate vom Absenden des Antrages in die Schweiz bis zur Gutschrift auf meinem Konto in Deutschland.

      Ein Dank an "Steveguied" für die gute Erklärung und grafische Darstellung des Formulars zur Erstattung der Quellensteuer.

      Viele Grüße
      Nimbus2004
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.15 00:16:01
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.488.272 von Nimbus2004 am 25.08.15 22:59:37Danke, hört man gerne :-) So war es ja auch gedacht.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 12:44:54
      Beitrag Nr. 71 ()
      Am 04.06.15 beantragt (Nestle), Bescheid am 10.09.15 erhalten.
      Allerdings wurden CHF 25,00 weniger überwiesen als angekündigt und beantragt.
      Mal sehen, was Sie dazu sagen.

      Hier ist nochmal der aktuelle Link zum Formular:

      https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/di…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 06:14:01
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.870.244 von heriogi am 17.10.15 12:44:54Dann müßte es bei mir ja auch bald kommen. Ich habe die Erstattung am 29. 06. 15 beantragt. Bin mal gespannt, ob da auch gekürzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 10:16:39
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.870.244 von heriogi am 17.10.15 12:44:54hast du auch überprüft ob deine bank nicht etwa umrechnungsgebühren einbehalten hat?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 16:08:57
      Beitrag Nr. 74 ()
      Meine Diba hat nichts einbehalten, mit inzw. den Zahlungsweg mitgeteilt:

      Die eidgen. Steuerverwaltung überwies den Betrag ohne Abzug in CHF.
      Es waren zwei Anträge (2012-14 + 2015), somit zwei Überweisungen zeitgleich.
      Vom erstbeauftragten Institut SNB CH ging es über die UBS CH an meine Bank in D.
      Die UBS hat die CHF 25 bei einer der beiden Überweisungen einbehalten (bei der anderen nichts).
      Gem. UBS-Gebührentabelle kostet eine "Auslandsüberweisung extra" eigentlich 10 CHF.
      Wegen der zwei Überweisungen wären 2 x 10 = CHF 20 Abzug nachvollziehbar.

      Es wäre natürlich günstiger, wenn die eidg. Steuerverwaltung in EUR überweisen würde. Das wäre dann eine SEPA-Überweisung, würde 0,50 statt 10,00 CHF kosten.
      Aber die zahlen verständlicherweise in ihrer Landeswährung aus.

      Evtl. mal beim nächsten Erstattungsantrag darum bitten, in EUR zu überweisen. Versuch kostet nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 22:11:06
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.995.224 von heriogi am 03.11.15 16:08:57Sehr merkwürdig. Ich höre das zum allerersten mal in all den Jahren. Die können doch nicht einfach die Überweisungssumme kürzen. Du bist ja gar nicht Kunde von denen. Das machen die ja als Dienstleistung für die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wenn dann müssen die das bezahlen. Ich würde da nochmal versuchen nachzubohren. Aber es ist halt schwer einen Ansprechpartner in der Schweiz zu fnden und wo soll man sich hin wenden an die UBS ? Oder an die Steuerverwaltung?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 07:01:52
      Beitrag Nr. 76 ()
      Meine Erstattung landete gestern auf dem Konto (Antrag Ende Juni eingereicht). Es wurden an Courtage und Gebühren insgesamt 7,50 € einbehalten (Sparkasse). Das ist zwar ärgerlich, aber ok - dafür hat man mir diesmal auch keine Gebühren für die tax-voucher berechnet.

      Die Bearbeitungszeit von ca. 4 Monaten ist auch nicht zu beanstanden, insofern unterscheiden sich Schweizer Aktien eben deutlich von den Wertpapieren in Frankreich.
      Avatar
      schrieb am 13.03.16 09:04:52
      Beitrag Nr. 77 ()
      Hab mit der Rückerstattung noch keine eigene Erfahrung, deshalb zwei kurze Fragen. Vielleicht kann ja jemand helfen, wäre sehr nett.

      Um ganz praxisnah zu fragen: ich habe Novartis Aktien gekauft dieses Jahr, jetzt also zum ersten Mal Dividende bekommen. Wenn ich den ersten Beitrag in diesem Thread sehe, reicht es also wenn ich in drei Jahren die Rückerstattung für 2016, 2017 und 2018 beantrage?

      Und welche Gebühren entstehen mir dabei? Also lohnt es sich auch, wenn man wie ich im Fall von Novartis derzeit nur 50 Aktien hat und dementsprechend die Summe der Dividende nicht riesig ist?

      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.03.16 23:27:30
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.968.079 von BlackorWhite83 am 13.03.16 09:04:52Hallo BlackorWhite83,

      es reicht wenn Du in 3 Jahren die Rückerstattung beantragst. Habe ich mit Nestle auch so gemacht.
      Zu den Gebühren folgendes: Die deutschen und schweizer Steuerbehörden haben nichts an Gebühren einbehalten. Die Post verlangt halt Porto in die Schweiz für Deinen Antrag (wenn ich mich recht erinnere waren es 3-4 €)
      Und jetzt kommt es auf Deine Bank an. Ich bin bei der Diba und habe keine Gebühren gezahlt. Weder für den Tax-Voucher noch für die Gutschrift bzw. Währungsumrechnung. Das was ich beantragt habe, bekam ich auch überwiesen.

      Viele Grüße
      Michael
      Avatar
      schrieb am 15.03.16 22:08:13
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.208.851 von Steveguied am 13.10.11 16:39:33Hallo,
      eine Frage dazu. Wenn ich nach drei Jahren gesammelt die Quellensteuer zurückholen möchte, brauche ich dann drei Tax Vouchers? Immerhin kosten die bei Onvista 20 Euro pro Voucher.... :(
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.16 23:23:39
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.987.632 von sy5643 am 15.03.16 22:08:13Hallo sy5643,

      am besten bei OnVista nachfragen ob der Tax-Voucher als eine Zusammenstellung für alle 3 Jahre erstellt werden kann.
      Bei der DiBa wird der Tax-Voucher pro Dividendenzahlung, also pro Jahr, mit angehängt an die Dividendenabrechnung. Ich sende mit der Post, also für 3 Jahre, pro Unternehmen, 3 Tax-Voucher mit der Rückerstattungsforderung in die Schweiz.

      Viele Grüße
      Michael
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.16 18:27:02
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.997.970 von Nimbus2004 am 16.03.16 23:23:39Hallo Nimbus,
      danke für deine Antwort. Habe bei Onvista nachgefragt und inzwischen auch eine Antwort. Es werden drei Vouchers ausgestellt, also fallen 60 Euro Kosten an.
      Da ich nur eine recht überschaubare Position an Nestle-Aktien halte, würde ich am Ende mit Plus Minus Null da rausgehen. Daher werde ich die Aktien auch zur Diba transferieren. Schade eigentlich, weil ich sonst mit Onvista sehr zufrieden bin...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.03.16 22:37:14
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.004.837 von sy5643 am 17.03.16 18:27:02Hallo sy5643,

      danke für Deine Rückmeldung.
      Leider hat jede Bank ihre Vor- und Nachteile. Auch die DiBa hat ihre Nachteile.
      Auf Quellensteuer und Dividenden nehmen leider die wenigsten Testberichte über Banken in den Kapital- und Börsenmagazinen Rücksicht. Da hilft nur AGBs und Konditionen lesen........bzw. hier im Forum nachfragen :-)

      Viel Spaß beim Dividende kassieren und der nächsten Steuerrückforderung. Mit der Anleitung von Steveguied geht echt nichts schief.

      Gruß
      Michael
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:00:19
      Beitrag Nr. 83 ()
      Hallo Steve

      Erst einmal vielen Dank für die Dokumentation und Anleitung zur Rückerstattung von Schweizer Quellensteuer auf Dividendenerträge. Dieser Beitrag ist sehr hilfreich!!!

      Eine Frage zur Seite 2 des Antrags und zur Bestätigung des Finanzamtes in D-Land. Ist die mittlere Spalte vom hiesigen (D) Finanzamt auszufüllen oder ist diese reserviert für die CH? Nur um ganz sicherzugehen.

      Danke und Gruss
      baj
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:08:12
      Beitrag Nr. 84 ()
      Ich wunder mich immer wieder, warum so viel Aufhebens um die Steuer etc. gemacht wird.

      Erstens kann man froh sein, wenn überhaupt welche anfällt.

      Und zweitens ist der Zeitaufwand, wie man am besten so wenig wie möglich an den Staat zahlt, so hoch, dass es sich kaum lohnen dürfte.

      Die Hanseln, die in Panama ein paar Millionen verstecken, können auch nur 2 Schnitzel am Tag essen.

      Das ist aber bloss die erweiterte Version von: Steuern vermeiden, wo es geht !

      Der Staat macht sicher nicht alles richtig, aber ohne Geld geht gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:30:40
      Beitrag Nr. 85 ()
      jambam,

      falsches Forum für diesen Beitrag - wobei ich dem Inhalt weitestgehend zustimme. Aber, in diesem Forum geht es nicht um Panama oder um Steuerhinterziehung oder die Infragestellung von Steuern. Es geht ganz einfach darum, das Steuern nicht doppelt erhoben werden, wie im Falle von Dividenden aus Aktien Schweizer Firmen: 35% Steuern Schweiz zuzüglich Kapitalertragsteuer plus Soli D-Land. Das führt dann zu einer Besteuerung von ca 50% - während vergleichbare Erträge in D-Land mit "nur" 27,x% besteuert werden. Alles klar? Schönen Tag noch,

      baj
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 15:41:30
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.149.018 von baj am 08.04.16 15:30:40Ja, ich weiss, das ist hier kein akuter Fall.

      Insofern wollte ich auch niemanden mit meiner Meinung belasten.

      Andererseits kann man doch einfach zum Steuerberater gehen und die Kosten dafür sogar noch absetzen.

      Das machen wir jedenfalls so.

      Beste Grüsse
      jam
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 20:33:46
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.149.114 von jambam1 am 08.04.16 15:41:30Steuerberatungskosten für die ESt sind doch, wenn ich mich nicht irre, nicht abzugsfähig.
      Dem Grunde nach wären es Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wegen der Abgeltungssteuer sind aber dort keine Werbungskosten abzugsfähig.
      Und so wie früher abziehbar als Sonderausgaben sind Steuerberatungskosten seit 2006 auch nicht mehr.
      cu
      pegru
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.16 10:38:36
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.151.697 von pegru am 08.04.16 20:33:46So ist es, pegru, so ist es. Ausserdem ist die Vorgehensweise im Falle der Rückholung von zu viel gezahlter Quellensteuer im Ausland (hier CH) relativ trivial und benötigt keinen Steuerberater (Kosten, Zeit), Dank auch der von Steve hier eingestellten Informationen.
      Gruss
      baj
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.16 14:29:06
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.153.372 von baj am 09.04.16 10:38:36Hallo,
      auf der Suche nach einer Hilfe bei Erstattung von Quellensteuer bin ich auf diese Beiträge gestoßen.
      Nun meine Frage zu der 3 Jahresfrist.
      Kann ich noch dieses Jahr Quellensteuer auf Dividenden von Nestle aus dem Jahr 2013 zurück bekommen?
      Frist beginnt am Ende des Zahljahres, also Jahr 1 2014, Jahr 2 2015, Jahr 3 2016?

      Danke für die Anleitung
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 16:47:58
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.288.543 von comdzz am 27.04.16 14:29:06Ich habe jetzt direkt in Zürich angefragt und die Antwort lautet:

      Für die Fälligkeiten des Jahres 2013 haben Sie die Möglichkeit, den Rückerstattungsantrag, bestätigt vom Wohnsitzfinanzamt, bis spätestens 31.12.2016 (bei der Eidg. Steuerverwaltung) einzureichen.

      Also kann ich jetzt für die Jahre 2016, 2014, 2015 und 2016 die Rückerstattung beantragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 16:50:02
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.344.465 von comdzz am 04.05.16 16:47:58natürlich 2013,2014,2015 und 2016
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 16:47:21
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.004.837 von sy5643 am 17.03.16 18:27:02Ich spiele mit dem Gedanken BB Biotech Aktien zu kaufen und bin ebenfalls bei der OnVista Bank.
      Die 20€ pro Tax Voucher finde ich für Kleinanleger auch echt heftig. Hilft hier wirklich nur der Wechsel zu einer anderen Bank oder meint ihr es ist wahrscheinlich, dass die Gebühr in den nächsten Jahren wegfallen wird?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 17:23:17
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.622.783 von Proficamper am 15.06.16 16:47:21Bei Dividenden-Zahlungen von BB Biotec wurde bisher keine Quellensteuer abgerechnet.
      Bei CortalConsors gibt es zu jeder schweizer Div.-Zahlung mit 35% Quellenst.-Abzug mit der Abrechnung automatisch den kostenlosen Tax-Voucher dazu !
      Beim S-broker kostet der z.B. nach Anforderung noch 10 € !
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 22:21:21
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.622.783 von Proficamper am 15.06.16 16:47:21Ich denke nicht, dass diese Gebühren bald wegfallen werden. Ich vermute eher, dass die Onvista-Bank durch solche recht hohen Zusatzgebühren die relativ günstigen Orderkosten finanzieren will.
      Ich bin mit meinen Schweizer Aktien inzwischen zur Diba gegangen. Auch da gab es den Tax Voucher kostenfrei.
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 14:15:52
      Beitrag Nr. 95 ()
      Womöglich braucht man diesen tax voucher und das ganze Prozedere nicht

      Ich habe die Deutsche Bank Tochter Maxblue angeschrieben, weil sie bieten eine Depot Wechselaktion an und wollte etwas wissen bezüglich schweizer Aktien. Eintragung im Aktienregister um auf die Hauptversammlung gehen zu können?
      Wie sieht es mit einem Tax Voucher aus, Wird er kostenfrei angeboten? Kriegt man ihn überhaupt?

      Die Antwort hat mich verblüfft:

      Grundsätzlich müssen Sie als Kunde nicht von sich aus tätig werden, um einen Schweizer Tax Voucher zu erhalten. Die Deutsche Bank erstellt am Anfang des Folgejahres für alle im abgelaufenen Jahr angefallen Erträgnisse die Anträge. Dieses Vorgehen rührt aus einer Sondervereinbarung mit den Schweizer Behörden her.

      Wenn Sie uns eine Erlaubnis (Vollmacht) erteilen in Ihrem Namen die Anträge zu stellen, erhalten Sie keinen Voucher, sondern die Bank stellt automatisch den Antrag.
      Nur wenn Sie uns keine Erlaubnis (Vollmacht) erteilen, erhalten Sie den Schweizer Tax-Voucher am Beginn des jeweiligen Folgejahres.


      Es sieht so aus, als ob eine Verrechnung der schweizer Quellensteuer automatisch erfolgt, sobald man eine Vollmacht maxblue/DB gegeben hat. Das schon nach 1 Jahr und nicht nach 3 Jahren wie bei dem normalen Prozedere. Ein Depot bei Maxblue ist ganz sicher nicht teurer als bei anderen Discountbrokern.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 09:54:11
      Beitrag Nr. 96 ()
      Frag doch mal nach, ob die Quellensteuererstattung automatisch und kostenlos durchgeführt wird.
      Ich bekomme von Consors zu jeder schweiz.Div.-Zahlung automatisch und kostenlos den Voucher, muss aber selbst für die Erstattung sorgen.
      Beim s-broker muss ich den Voucher erst anfordern, dann noch bezahlen und für die Erstattung sorgen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:46:11
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.419.131 von happymuck am 06.10.16 09:54:11E- Mail ging gestern nachmittag raus mit entsprechender Fragestellung.

      Vielleicht machen die auch sowas für Dänemark?

      Happymuck, Dänemark machst du ? Dann wende ich mich an dich , falls sich da mal was ergeben sollte in Zukunft und ich nen dänischen wert kaufe.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 07.10.16 19:28:21
      Beitrag Nr. 98 ()
      Ab 10 Euro Erstattung aus CH ist ein kostenloses Erstattungsverfahren über maxblue ( DB) möglich.

      Gruß
      Steve!

      P.s.: Hier der Antworttext. Ich hatte auch noch gefragt bezüglich einer Eintragung im schweizer Aktienregister.

      Sehr geehrter Herr Steveguied,

      vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.10.2016.

      Sofern Sie uns eine Vollmacht zur Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht) einreichen, nehmen wir den Rückerstattungsprozess für Sie vor.

      Dies bedeutet, dass wir den jeweiligen Rückerstattungsantrag zwecks Wohnsitzbestätigung an Ihr Wohnsitzfinanzamt senden. Wenn uns dieser Antrag seitens des Finanzamtes wieder vorliegt, reichen wir diesen bei der schweizerischen Finanzbehörde ein. Ab diesem Moment dauert eine Erstattung in der Regel zwischen 6-12 Monate.

      Bei der Schweiz handelt es sich um einen gebührenfreien Markt, so dass für Sie aktuell keine fremden Spesen in Rechnung gestellt werden. Allerdings muss bezüglich der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer grundsätzlich eine Mindesterstattungsgrenze von 10 Euro vorliegen, damit wir tätig werden.

      Im Zusammenhang mit der Rückerstattung ausländischer Quellensteuer bitten wir Sie zudem zu beachten, dass der Rückerstattungsprozess, die Abwicklung und auch etwaige Kosten von Quellenstaat zu Quellenstaat sehr unterschiedlich sind.

      Weitere Informationen hierzu können Sie unserem Merkblatt für den inländischen Steuerzahler entnehmen, welches für Sie zum Download unter

      www.deutsche-bank.de/merkblatt-steuerzahler

      bereitsteht.

      Die DBA-Vollmacht finden Sie unter folgendem Link:

      www.maxblue.de/kontakt-service/formulare.html?t=3630

      Bezüglich Ihres Wunsches nach Eintragungen in das Aktienregister teilen wir Ihnen folgendes mit:

      Für die von Ihnen genannten Gattungen kann eine Eintragung vorgenommen werden.

      Anders als bei deutschen Namensaktien, wo der Kunde mit Erwerb bei der inländischen Gesellschaften sofort eingetragen wird, geschieht dies bei Schweizer Gattungen nur auf Kundenwunsch mittels Eintragungsgesuch. Pro Gattung wird dabei ein vollständiges Eintragungsgesuch benötigt.

      Hierzu müssen Sie den Eintragungsgesuch bei uns formlos anfordern. Nachdem wir Ihnen den Eintragungsgesuch zugesandt habe, reichen Sie diesen ausgefüllt in der nächstgelegenen Deutsche Bank Filiale ein. Hierbei bitten Sie die Kollegen in der Filiale, Ihren Eintragungsgesuch mit zwei Unterschriften und dem Filialstempel zu versehen. Die Kollegen in der Filiale sollen Ihre Eintragungsgesuche dann an folgende Adresse senden:

      DB Investment Services GmbH
      Operations / Transaction Services
      Settlement Operations - Confirmations & Registered Shares
      Postkorb 44A03B
      Wilhelm-Fay-Straße 31-37
      65936 Frankfurt am Main
      Germany

      Wenn weitere Schweizer Namensaktien dazugekauft werden und in dem jeweiligen Aktienregister die Eintragung auf den aktuellen Bestand gewünscht wird, ist ein erneutes Eintragungsgesuch mit dem dazugekauften Bestand erforderlich.

      Bitten beachten Sie, dass die Stücke, sofern sie nicht auf der Lagerstelle CSFB Zürich liegen, umgelegt werden müssen, um die Eintragung vornehmen zu können. Bezüglich etwaig anfallender Kosten verweisen wir auf unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis.

      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und würden uns sehr freuen, Sie künftig als Kunden begrüßen zu dürfen.

      _____________________________________________________________________________

      Also ich schau ob und inwieweit es per Videokonferenz möglich ist das Konto zu eröffnen und dann wär ich evtl. morgen schon dabei. Eine Ode an maxblue. Ich werde 3 Depots zusammenlegen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 13:18:16
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier - dies ist mein erster Beitrag.

      Zunächst vielen Dank für die hier gegebenen Hinweise !
      Ein Grund für mich, letztes Jahr zu maxblue zu wechseln, war (neben der Depotwechselprämie) auch, dass sich die Dt. Bank um die Quellensteuer-Erstattung diverser Länder kümmert.

      Auch ich erhielt auf Nachfrage den Hinweis, dass die schweizer Quellensteuer zeitnah nach Ablauf des laufenden Jahres zurückgefordert werden wird - ich bin ja mal gespannt, wann ich das Geld dann auf dem Konto habe.

      Zu den Gebühren habe ich bislang nur herausfinden können, dass bei einer SEPA-Zahlung in CHF bis zu einem Gegenwert von € 2.500,-- € 5,50 Gebühren anfallen (lt. Presiverzeichnis der DB, Abschnitt B, Punkt 2.3). Ich halte euch hier auf dem Laufenden !

      Ein zweiter Punkt:
      Da ich früher mal ein FW-Konto bei der Consorsbank hatte, weiß ich, dass seinerzeit dort die Gutschriften zwar ohne Gebühren gutgeschrieben wurden, jedoch bei einer späteren Konvertierung die genannten € 19,95 trotzdem anfielen. Hier hätte ich nur die Idee, dass Consorsbank-Kunden ihre Quellensteuer selbst in der Schweiz einfordern, die Gutschrift dann jedoch auf ein Konto leiten sollten, wo weniger als die € 19,95 in Rechnung gestellt werden.

      Viele Grüße,
      Gerd
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.16 12:46:57
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.498.412 von Leipzig2011 am 18.10.16 13:18:16Ich begrüße dich hier im Board als neues Mitglied und heiße dich willkommen. Du wirst merken einige alte Hasen (wie ich) sind hier sehr vorsichtig was neue User angeht. Nicht selten sind es welche, die hier in irgendeiner Form schon mal waren und womöglich gesperrt wurden. Es gibt auch Leute die ein enormes Geltungsbedürfnis haben oder ein Ego so groß wie die Antarktis. Ich unterstelle dir nichts, ich erkläre nur, warum ich neuen Mitgliedern, die über noch keine Historie verfügen generell skeptischer gegenüber eingestellt bin.

      So, nun ich danke dir nun für den Hinweis mit den 5 Euro Gebühren bei der Umrechnung. Ich hatte es auf das Girokonto der DiBa geleitet und hier fielen nie Umrechnungsgebühren an. Mein Vater hatte es bei der HypoVereinsbank und da entstanden sehr wohl Gebühren.

      Kann man bei Maxblue ein Unterkonto in Fremdwährung führen und es auf dieses Konto gehen lassen. Ich würde dann probieren eine CHF Überweisung auf die DiBa vorzunehmen um den Gebühren zu entgehen. Oder man sammelt es an auf dem CHF konto und kauft irgendwann schweizer Aktien nach. Ja ich bin ein Pfennigfuchser in solchen Dingen ich gebe es zu.

      Ist die Oberfläche vom Online Banking der Deutschen Bank oder eine eigene von maxblue? In meinem näheren Umfeld hat oder hatte jemand ein Konto bei maxblue. Er meinte ich soll mir das mit denen nicht antun. Man bekommt unglaublich viel Werbepost, also jede Woche was. Desweiteren wäre der Kundenservice sehr schlecht. Du bist ja schon etwas weiter.

      Dann hast du nächstes Jahr die Erstattung und kannst berichten? Oder schon diesese Jahr?
      Ich kann nämlich erst übernächstes Jahr darüber berichten. Habe dieses Jahr keine schweizer Dividende mehr. Wie bist du aufmerksam geworden, dass es diese Erstattungsmöglichkeit gibt? Gibt es das auch für andere Länder ähnlich günstig, wie beispielsweise Dänemark? Ich halte keine Novo Nordisk aber ich kenne etliche.

      Ist die Bedienung intuitiv?

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 27.10.16 09:42:45
      Beitrag Nr. 101 ()
      Meine Erstattung erfolgt für 2016 in 2017 und ich werde mich melden, wenn Konkretes vorliegt.

      So, wie ich das sehe, gilt die Vollmacht zur Durchführung von Steuererstattungen bei der Deutschen Bank (und damit auch bei Maxblue) für alle dort aufgeführten Länder (Dänemark gehört dazu):

      www.maxblue.de/static/assets/files/maxblue_Vollmacht_Steuererstattung_deutsch-englisch.pdf

      Entdeckt habe ich diesen Vordruck zuerst über eine Suche über (erstattung quellensteuer deutsche bank), wo denn gleich die ersten 3 Treffer zum Ziel führten. Interessanterweise habe ich über den Internetauftritt der DeuBa bzw. Maxblue auf dieses Formular nur im allgemeinen Bereich gefunden, nicht aber, wenn ich eingeloggt bin ....

      Zum Thema "Werbung" kann ich nur sagen, dass ich bislang davon vollständig verschont geblieben bin, wobei ich jetzt aber nicht mehr weiß, ob ich bei der Kontoeröffnung der Zusendung von Werbung ausdrücklich widersprochen hatte bzw. ob ich dieser ausdrücklich hätte zustimmen müssen.

      Nach dem Einloggen bei Maxblue wird man übrigens direkt zum Internet der DeuBa weitergeleitet. Ich halte diesen Internetauftritt (verglichen mit der Consorsbank) für etwas altbacken, aber die Seiten sind m.E. gut strukturiert und ich komme damit gut zurecht.
      27 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.16 09:59:32
      Beitrag Nr. 102 ()
      Sorry, zu schnell auf "senden" gedrückt ....

      Der telefonische Service unter der Frankfurter Telefonnummer ist in der Tat stark verbesserungswürdig, wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob das an der Anrufzeit (jeweils nach 20.00 h) lag oder generell gilt; da ich jedoch schon seit Urzeiten Kunde der DeuBa bin, wurde mirh unter dieser Kontonummer das Maxblue-Depot eröffnet und ich habe (über die noch vorhanden gewesene Telefonnummer) einen direkten Draht zum Berater in Hannover.
      Mindestens ebenso gut ist es jedoch, sich über das online Portal schriftlich an die Bank zu wenden, wo ich bislang immer binnen 1 Woche einen Antwortbrief (!) zurückerhielt, dessen Inhalt 100 % zutraf
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.16 13:50:58
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.563.194 von Leipzig2011 am 27.10.16 09:59:32Hallo,
      also das klingt doch mal alles ganz passabel. Ich habe das mit dem Deutsche Bank login auch ein Tag später mitbekommen. ( Unterlagen kamen). Es ist zwar maxblue, aber ich habe eine mich betreuende Deutsche Bank Filiale. Ich denke, ich würde aber lieber durch eine Filiale in der Innenstadt betreut werden. Mal sehen, ob sich das ändern lässt. Habe schon 2 Werbebriefe von der deutschen Bank erhalten und das wo der Kontosaldo noch 0 Euro ist. Ja also was die Übersicht des Deutschen Bank Logins im Vergleich zu Diba / Consorsbank angeht, wäre die Deutsche Bank noch verbesserungswürdig. Wenn man dann die konkreten Orders eingibt, muss ich sehen ob das wirklich so umständlich ist, wie es auf den ersten Blick aussieht, oder ob es vielleicht doch einfacher ist als es auf den ersten Blick wirkt.

      Ich würde mich über weitere Berichte von dir freuen. Auch gerne nicht nur in diesem Thread. Danke für den Link mit der Liste der Länder wo die Vollmacht greift.

      Jetzt aber erstmal schöne Allerheiligen.

      P.s.:Ich habe heute nochmal eine Position Novartis gekauft!

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 18.11.16 01:25:10
      Beitrag Nr. 104 ()
      Update 18.11.2016

      Ich habe 2 Briefe abgeschickt mit dem Depotübertrag von 3 Banken zu maxblue. Nicht ein Brief kam an. Ist aber leider in meiner Ecke häufiger der Fall, dass Briefe nicht ankommen. Ein Handwerker bei dem ich mehrere Sachen machen ließ, hat mir 2 Freikarten geschickt für die Heim und Handwerk. Sie sind nicht angekommen :-( Ich denke die Person (Post Subunternehmer) welche die Briefe ausgeleert hat ( also jetzt der brief an die DB) , wird sich gedacht haben, vielleicht ist da ein Scheck drinnen. Die Post ist nicht mehr das was sie mal war. Beim zweiten mal hat er sich wohl das selbe gedacht.

      Jedenfalls beim dritten Anlauf bin ich in die Filiale der Deutschen Bank und weil ich nicht aussehe wie der klassische Deutsche Bank Kunde hatte man mich erst ganz arrogant von oben herab behandelt. Bei dem Gespräch ist mein Gegenüber dann schnell aufgetaut. Obwohl ich gar keine Beträge genannt hatte. Es war letzte Woche Donnerstag vormittag. Heute im Lauf des Tages wurden nochmal Wertpapiere eingebucht. Es sind nun alle übertragen. Also von Donnerstag letzter Woche, wo ich den Brief abgegeben hatte, bis diesen Donnerstag. Das passt. Ich hatte von Diba, Targo und CD zu maxblue übertragen und auch gleich ein paar gesplittete Papiere zusammen gefasst. Die Wechselaktion läuft noch bis 30.12. Ich überlege am 30.12. den Antrag für mein Depot bei Consors zu übertragen. Dann habe ich noch ein Depot, das ich trotz horrender Gebühren dort nicht übertragen werde. Wegen der wirklich netten und auch überaus kompetenten Betreuung.


      Ich bin gespannt wie es weiter geht mit meiner Erstattung dann 2018. Für dieses Jahr ist es nicht mehr relevant. Ich werde berichten.

      Lg!
      Avatar
      schrieb am 29.11.16 20:58:45
      Beitrag Nr. 105 ()
      Es gibt für deutsche Antragsteller das Formular 85. Dieses wird beim Ausdruck in 3-facher Ausfertigung erzeugt: 1) Schweiz, 2) FA, 3) Ich.
      Das Ausfüllen ist dank der guten Anleitung kein Problem!
      (Stand: 30.11. 2016)
      Was nirgends im Formular steht: Adresse: Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz
      Avatar
      schrieb am 06.12.16 10:11:09
      Beitrag Nr. 106 ()
      Währungsgewinn durch Steuerstattung!

      Jetzt habe ich doch glatt noch einen kleinen Währungsgewinn durch die Teil-Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf sfr Dividenden aus den Jahren 2013 und 2014 gemacht. Die Steuerverwaltung
      erstattet nämlich zum aktuellen €/sfr und der ist um etwa 10% besser als er zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung war. Ein Wunder das das bei Steuerbehörden heutzutage noch möglich ist. Normalerweise wird ja alles zu deinem Nachteil ausgelegt.
      Avatar
      schrieb am 26.07.17 16:04:26
      Beitrag Nr. 107 ()
      ACHTUNG

      Ich habe dieses Jahr meine schweizer Steuererklärung abgegeben und nach weniger als 2 Monaten hab ich gestern das Geld auf dem Konto bei der Diba gehabt. ABER:

      MIR WURDEN 25 CHF GEBÜHREN eingezogen.

      Ich werde dem jetzt nachgehen und schauen woran es gelegen hat.

      Letztes Jahr hatte ich ein Konto bei der Schweizer Postbank eingedampft und zur Diba. Hierbei sind keine Gebühren entstanden und auch bisher entstanden bei den Steuererstattungen aufs Konto der DiBa keine Gebühren. Liegt es vielleicht an den Eindgenossen die sagen sie verlangen eine Gebühr, wenn die Steuererstattung auf ein nicht eidgenössisches Konto erfolgt. Mal im ernst 5 Franken 8 Franken, das wäre ja noch irgendwie vertretbar. Aber 25 Franken, irgendjemand verdient sich da ne goldene Nase und ich werde herausfinden wer es ist.

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Notfalls eröffne ich wieder ein Konto bei der Schweizer Postbank, oder der Migros Bank. Ich fahr jedes Jahr 1 - 3 mal in die Schweiz. Da wärs dann schon ne Überlegung wert.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.17 16:14:55
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.396.958 von Steveguied am 26.07.17 16:04:26Könnte die DIBA sein, da die Eidgenossen vermutlich in CHF überwiesen haben und somit eine Fremdwährungsüberweisung vorliegt. Die Banken sind da sehr erfinderisch.
      Avatar
      schrieb am 02.09.17 15:03:04
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.396.958 von Steveguied am 26.07.17 16:04:26Bei mir war es auch in diesem Jahr sehr schnell: Nur gute zwei Monate, sonst waren es immer sechs Monate.

      Gebühren: 12,50 € einschl. courtage, da in CHF überwiesen. Na ja....
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.09.17 10:04:50
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.653.920 von lalin1972 am 02.09.17 15:03:04Bei welcher Bank hast es du gemacht? ( wenn man fragen darf)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.09.17 16:12:16
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.655.924 von Steveguied am 03.09.17 10:04:50Bei der örtlichen Sparkasse - wobei die mir nur die tax voucher ausgestellt hat. Den Rest (Ausfüllen des Formulars und Wohnsitzbestätigung des Finanzamtes) habe ich selbst gemacht und dann in die Schweiz geschickt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.09.17 21:19:25
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.680.825 von lalin1972 am 06.09.17 16:12:16Hatte mich unsauber ausgedrückt. Die Frage bezog sich bezüglich der Gebühren, weil bei mir ja bei der Erstattung auf das Konto der Diba 25 Franken Gebühren abgezogen wurden. Aber das hast du ja mit Sparkasse schon beantwortet.

      Gruß
      Stefan!
      Avatar
      schrieb am 17.09.17 11:47:41
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.563.029 von Leipzig2011 am 27.10.16 09:42:45
      Zitat von Leipzig2011: Meine Erstattung erfolgt für 2016 in 2017 und ich werde mich melden, wenn Konkretes vorliegt.


      Ich habe letzte Woche die Kopie der Wohnsitzbestätigung meiens Finanzamtes erhalten, wobei das Finanzamt keine Schuld an der m.E. doch sehr langen Bearbeitungszeit trifft: Das Schreiben von der Deutschen Bank ging dort am 06.09.17 ein und die Bestätigung seitens des Finanzamtes erfolgte am 11.09.17.

      Die Sache läuft jetzt also ... und bei mir wird leider kein Kursgewinn herauskommen, da die Abrechnung in 2016 mit CHF 1,10 / EURO erfolgte und der CHF derzeit bei 1,15 steht.
      26 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.17 04:14:12
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.761.438 von Leipzig2011 am 17.09.17 11:47:41Hallo Leipzig,
      dann berichte bitte auch, ob diese horrenden Gebühren, welche ich dieses mal bezahlen musste, auch bei maxblue entstehen.

      Es wurden bei Überweisung auf mein Diba Girokonto 25 Franken von der Erstattungssumme als Überweisungsgebühren einfach einbehalten. Die Diba sagt, da hat eine zwischengeschaltete Bank die Gebühren einbehalten. Das war vor 3 Jahren noch nicht der Fall. Ich kann erst übernächstes Jahr was zum Erstattungsverfahren durch die Deutsche Bank sagen. Habe immer noch nicht alle Depots bei der deutschen Bank. Ich muss noch ein Depot, wo auch schweizer Werte enthalten sind, übertragen. Das heißt ich mache nächstes Jahr das Erstattungsverfahren noch selbst.

      Aber bitte, berichte weiter, weil ich Bekannte/Freunde habe, die großes Interesse daran zeigen wie und ob es funktioniert.

      Gruß
      Stefan
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.11.17 20:57:50
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.241.362 von Steveguied am 22.11.17 04:14:12Ich habe in diesem Jahr (Ende August) erstmals den Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuer gestellt und bislang keine Rückmeldung erhalten. Bei mir handelt es sich ebenfalls um ein ING DiBa Direktdepot. Bin also gespannt, wann und in welcher Höhe die Erstattung erfolgt.

      Werde anschließend hier informieren.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.11.17 22:25:10
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.261.336 von Datamining am 23.11.17 20:57:50Glückwunsch.
      Ich hab halt auch mein Girokonto da und es ist entscheidend welches Empfangskonto man angibt. Je nachdem fallen die Gebühren unterschiedlich aus.


      @all
      Ich möchte noch was anmerken. Ich habe seit der Threaderöffnung vor ein paar Jahren mit der Rückforderung der schweizer Quellensteuer zahlreiche Anfragen per Boardmail erhalten die mich gefragt haben wie es denn genau geht. Sie hatten nur den ersten Post angeschaut und sich nicht die Mühe gemacht zu Blättern, wo sie ne aktualisierte Version des Rückerstattungsantrages gefunden hätten. Ich weiß nicht, ob man es nachvollziehen kann. Ich hab mir die Mühe gemacht das einzustellen, es zu aktualisieren und dann kommen Leute daher, denen es zu viel Aufwand ist nen Thread genau zu lesen und erwarten trotzdem so ne Art all inclusive Paket. Sehr oft auch User die erst 1- 3 Tagen gemeldet sind. Wenn du dann mal sowas zurückschreibst, wie wer lesen kann ist klar im Vorteil, wird man aufs übelste unter der Gürtellinie beleidigt. Ich weiß nicht, was so die Erwartungshaltung an mich, vielleicht auch an dieses Forum ist. Ich bekomme kein Geld für diese Information und auch nicht von Wallstreet Online. Ich bin ein Teilnehmer in einem Forum, wo es Hilfe zur Selbsthilfe gibt. Alles was ich mache ist vollkommen frei und damit freiwillig. Ich kann mich entscheiden jemand zu helfen und jemand liegen zu lassen. Das fällt in meinen Entscheidungsrahmen, den es zu respektieren gilt. Wenn ich in der Vergangenheit zunehmend genervter reagiert haben sollte, dann liegt das auch an diesen Boardmails mit den entsprechenden Reaktionen. Ich habe irgendwie dieses Gefühl bekommen, da gibt es Leute die Hilfestellungen von mir fast als Bedingung ansehen. Wenn man sich ein bisschen die Mühe macht hier zu lesen und vernünftige, höfliche Fragen stellt bin ich auch gerne dabei weiter zu helfen.

      @Datamining
      Das betrifft dich ausdrücklich nicht. Du bist ein sehr sehr angenehmer Zeitgenosse. Es kann manchmal sein, dass der erste Antrag etwas länger braucht. Du erhältst eine Dossier Nummer zugewiesen und das ist dann sozusagen deine schweizer Steuernummer. Ich habe mir sagen lassen, dass man auch bei den schweizern mal nachfragen kann, aber das würde ich, wenn dann am Anfang des nächsten Jahres machen. Ich glaube aber bis dahin sollte es erledigt sein. Bei mir ist es auch so, dass stets das Geld vor dem Antwortbrief auf dem Konto ist.
      Ich habe jetzt nochmal nachgedacht, vielleicht solltest du doch mal bei Eidgenössischen Steuerverwaltung nachfragen. Bei mir sind insbesondere Briefe in die Schweiz, ganz besonders wenn es sich um Schriftverkehr an Banken handelt nahezu alle Briefe abhanden gekommen. Ich habe für mich herausgefunden, wenn ich es beim Rewe Postshop abgebe, oder in der Postfiliale kommen über 90 Prozent der Briefe an ( Post beschäftigt viele Subunternehmer und die erhoffen sich wohl in den Briefen harte schweizer Franken oder Euros). Hatte durch etliche Schweiz Reisen ein Schweizer Postbank Konto und ein weiteres Anlagekonto. Beide Bankverbindungen natürlich legal. Aber der Rahmen ist so teuer geworden, dass es sich nicht mehr lohnt. Briefe in die Schweiz gebe ich nur noch direkt am Schalter ab.

      Gruß
      Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.17 05:18:08
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.261.336 von Datamining am 23.11.17 20:57:50Bei mir hat es früher lange gedauert. Ende Mai abgesandt und zum Jahreswechsel war das Geld auf dem Konto. In diesem Jahr ging es schnell. Ende Juni abgesandt und Anfang September war der Bescheid und das Geld da.

      Ich würde mit der Anfrage noch bis Ende des Jahres warten, wenn keine Fristen ablaufen. Aus diesem Grund reiche ich schon immer nach zwei Jahren ein. Da ist man auf der sicheren Seite.

      Ich habe in diesem Jahr den Antrag nicht als Einschreiben geschickt, angekommen ist er trotzdem.
      Avatar
      schrieb am 25.11.17 12:48:54
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.271.185 von Steveguied am 24.11.17 22:25:10Hallo Stefan,
      hallo Lalin,

      vielen Dank für Eure Hinweise und Erfahrungen.

      @Stefan: Ich verstehe Deinen Unmut. Ich habe hier bei WO und anderswo leider ähnliche Erfahrungen gemacht. Umso mehr freue ich mich dann immer, wenn ich anderen tatsächlich helfen kann oder nützliche Tipps und Hinweise erhalte. Und vielleicht als positives Feedback an Dich: Ich finde Deine Dokumentation und die Updates hier im Forum zum Erstattungsverfahren Schweiz prima und habe mich im Wesentlichen anhand Deiner Anleitung durchgearbeitet.

      Danke dafür und auf viele weitere konstruktive, informative Beiträge!

      Beste Grüße und ein angenehmes Wochenende
      Jan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.17 15:37:09
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.273.024 von Datamining am 25.11.17 12:48:54Hallo Jan,
      hast du auch gesehen was ich eingestellt habe bezüglich maxblue? Es sieht so aus, als würde die Rückforderung von einer ganzen Reihe von Ländern ( inkl. CH) so überflüssig werden und dies geschieht automatisch. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und wird bereits ab einem Erstattungsbetrag von 10 Euro pro Jahr automatisch durchgeführt.

      Leipzig2011, ist hier etwas früher dran als ich. Bei ihm müsste jetzt in den nächsten Wochen / Monaten die Erstattung auf seinem Konto ankommen. Kannst ja seine Berichte noch abwarten.

      Prinzipiell finde ich das mit Maxblue eine tolle Möglichkeit. Weil ich doch auch immer wieder kompliziertere Fragen habe, bin ich sogar gewechselt von Maxblue zur direkten Betreuung durch die DB. Die Verkäuferin / Beraterin hat mir gesagt, sie wird immer versuchen meine Anfragen zeitnah zu beantworten und mir nie etwas aufschwatzen. Im Frühjahr habe ich mit eigentlich sehr guten Sonderkonditionen zur Deutschen Bank gewechselt und die Verkäuferin hat bis jetzt Wort gehalten. Es standen Kapitalmaßnahmen an und ein zwei mal habe ich mich in letzter Sekunde entschieden und hatte aber das Schreiben nicht mehr. Sie hat mir innerhalb von einer Viertelstunde die Unterlagen bereitgestellt. Ich habe es ausgefüllt, gescannt und per E-mail reingeschickt. Dann kurze Rückmeldung von ihr ist erledigt. Also eigentlich top.

      Dieses Jahr war ich mit Freundin in den USA - Ostküste und wir waren auch mit der Reisegruppe 3 Tage in New York. In einem Luxuskaufhaus hab ich meiner Freundin ein Prada Parfum gekauft. Das gibt es exclusiv nur in diesem Kaufhaus in den USA, in Mexico und in Italien zu kaufen. Es war wirklich sehr teuer. Ich habe mal danach gegoogelt. Die Verpackung von diesem Parfum wird für über 50 Euro verkauft mit leerem Parfumfläschchen. Ich habe also ein paar Prada Aktien gekauft, wenn so ein Depp wie ich schon so viel Geld für ein Parfum ausgibt, bis jetzt schon 25% minus. Prada ist in Hong Kong gelistet, aber durch die Deutsche Bank ist es mir möglich auf die Hauptversammlung in Mailand mit Freundin zu gehen. Ich hatte hierzu bei verschiedenen Brokern angefragt, keiner konnte das darstellen, wegen dem Listing in Hong Kong. Kurzum für den Moment, denke ich ist es der richtige Schritt mit der DB. Was dann passiert falls Deutsche Bank mit Postbank zusammengelegt wird und ich wieder eine provisionsorientiertere Betreuung erhalte, muss ich mir wieder eine neue Heimat suchen. Ich habe auch maxblue und Deutsche Bank parallel.

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Schreib doch ruhig wieder häufiger in W:O. Deine Beiträge sind echt top. So jemanden wie dich können wir gebrauchen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.17 17:00:49
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.241.362 von Steveguied am 22.11.17 04:14:12Hallo Stefan,

      das mache ich gerne !
      Leider muss ich aber wohl davon ausgehen, dass sich die Bearbeitung bis ins Frühjahr 2018 hinziehen wird ....
      Aber ich halte dich auf dem Laufenden, sobald etwas passiert ist.

      Viele Grüße aus Leipzig,

      Gerd
      Avatar
      schrieb am 09.01.18 23:35:45
      Beitrag Nr. 121 ()
      Ich werde vsl. mich morgen Vormittag mal daran machen mich an der dänischen Steuererklärung zu versuchen. Ich hab mir mal das grob angesehen. Ich glaube es ist wohl so, dass man das komplett online machen kann und die Formulare mit den Dividenden und Quellensteuern einscannt und dann schickt. Jemand Erfahrungen und Tipps?

      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 10.01.18 11:01:17
      Beitrag Nr. 122 ()
      Also bei der dänischen Steuererklärung hab ich ewig gebraucht um zu checken, welche Beträge ich eingeben soll. Ich hab immer gedacht ich muss den absoluten Betrag der Steuer eingeben, hab aber dann gemerkt, da stimmt was nicht. Es ist viel einfacher, man gibt nur die Prozente ein. Der rechnet das dann eh schon automatisch aus.

      Ich bin mir nicht sicher, ob alles richtig ist. Zum Schluss wollten sie noch eine Bestätigung, dass ich in Deutschland Steuern zahle usw. Wohnsitzfinanzamtsbestätigung? Ich hab einfach mein Schreiben zur Identifikationsnummer hochgeladen und dann abgeschickt. Hoffe auch bei dem mit der Bankverbindung gibt es kein Problem. Der Betrag den ich zurück bekomme ist jetzt eh nicht so der Brüller.

      Gruß
      Stefan
      Ps.: Das lustige, voraussichtlich brauche ich das eh nie wieder machen. Ich konzentriere alle meine Depots bei der Deutschen Bank und die sollten das dann automatisch für mich machen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.18 22:17:19
      Beitrag Nr. 123 ()
      Es gibt wohl von der DSW Leitfäden die Helfen die Formulare auszufüllen bei der Rückforderung ausländischer Quellensteuer. Diese kosten entweder 40 Euro, oder wenn man DSW Mitglied ist ( wie ich) sind sie umsonst. Das habe ich nicht gewusst. Muss aber erstmal mein Account zurücksetzen. Keine Ahnung was ich für ein Passwort vergeben hatte. Dänemark scheint aber veraltet, weil es da inzwischen nur noch Online geht.

      Hier ist die Übersichtsseite der DSW Leitfäden:

      https://www.dsw-info.de/services/quellensteuer/leitfaeden/

      40 Euro sind wirklich nicht die Welt, oder gleich eine Mitgliedschaft.

      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.03.18 11:44:30
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.271.185 von Steveguied am 24.11.17 22:25:10
      Quellensteuer Schweiz erstattet
      Hallo zusammen,

      ich hatte ja versprochen, meine Erfahrungen zur Erstattung der schweizerischen Quellensteuer hier nach erfolgreicher Erstattung zu teilen. Nun ist es endlich soweit!

      Chronologie:
      - 21.08.2017: Erstantrag zur Erstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer gestellt und inkl. Tax-Voucher per Post versendet.
      - 20.02.2018: Anfrage an Fachkontakt MWST gestellt, um mich nach dem Bearbeitungsstatus zu erkundigen. (Ich war mittlerweile aufgrund der langen Wartezeit in Sorge, mein Antrag könnte abhanden gekommen sein.)
      - 21.02.2018: Höfliche Antwort erhalten mit dem Hinweis, dass Anträge "in der Regel innert 4-6 Monate nach Eingang bearbeitet" werden. Es sei aufgrund der Einführung eines neuen IT-Systems Ende 2017 zu Verzögerungen im Bearbeitungsablauf gekommen.
      - 27.02.2018: Gutschrift auf ING DiBA Extra-Konto in Euro erhalten (Wechselkurs: 1,1637), einbehaltene Gebühr 5 CHF.

      Beurteilung:
      - Der Antrag muss mit dem SnapForm Viewer ausgefüllt und anschließend vom Einwohnerfinanzamt bestätigt werden. Dann geht es per Post an die schweizerische Steuerbehörde. Dass man extra ein spezielles Programm benötigt und alles auf dem Postwege funktioniert, finde ich umständlich. Eine digitale Abwicklung ist wünschenswert.
      - Die Wartezeit von 6 Monaten ist m.E. noch akzeptabel, Folgeanträge werden gem. Auskunft zügiger bearbeitet. Das werde ich dann beim nächsten Antrag in drei Jahren überprüfen!
      - Meine schriftliche Anfrage wurde sehr zeitnah und freundlich beantwortet.
      - Mit der Gebühr von 5 CHF kann ich leben.

      Vielen Dank nochmals an Stefan für seine sehr hilfreiche Anleitung hier im Forum! Funktioniert wunderbar!

      Viele Grüße
      Data
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.18 11:47:03
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.181.011 von Datamining am 04.03.18 11:44:30Supi, gern geschehen.

      Also bei mir waren es 2 Monate oder nichtmal 2 Monate Bearbeitungsdauer. Dafür wurden aber 25 Franken einbehalten und das finde ich dreist. Ich hätte lieber 6 Monate gewartet und nur 5 Franken bezahlt.

      Gruß
      Stefan.
      Avatar
      schrieb am 06.03.18 12:32:32
      Beitrag Nr. 126 ()
      Ist der kurs der zu erwartenden Dividende geschuldet ?????????
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.18 13:11:48
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.198.565 von Kallenfels am 06.03.18 12:32:32Ja, heute ist Dividendenabschlag CHF 2,80, umgerechnet etwa EUR 2,41 brutto..........
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 16:33:50
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.761.438 von Leipzig2011 am 17.09.17 11:47:41
      Gut Ding will Weile haben ...
      nachdem jetzt seit Anfang September 2017 einige Zeit ins Land gegangen ist und auch eine Frage nach dem Stand der Dinge bei der Deutschen Bank bisher unbeantwortet blieb, habe ich kuzerhand in Bern bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angerufen:

      Ich wurde durch die Telefonzentrale mit einer für deutsche Kunden zuständigen Sachbearbeiterin verbunden, die mir überaus freundlich und zuvorkommend meine Fragen beantwortete, nachdem ich ihr nochmal meinen Namen und meine Adresse gegeben hatte (wegen des Erstantrages hatte ich noch keine Dossier-Nummer vorliegen):

      Der Antrag ist in der Schweiz am 15.01.2018 (!!) eingegangen; der Eingangsstempel der Deutschen Bank Frankfurt lautete auf Ende November 2017 .... dazu sage ich mal nichts ... !!

      Aufgrund einer Systemumstellung gibt es in Bern erhebliche Bearbeitungsrückstände, so dass mich die Mitarbeiterin nur vertrösten konnte.

      Abschließend wurde mir noch meine Dossier-Nr. genannt; ich überlege, ob ich zukünftig den Antrag direkt selbst stelle, ohne über die Deutsche Bank zu gehen.

      Ob seitens der Schweiz irgendwelche Gebühren genommen werden, habe ich leider vergessen zu fragen.

      Soviel als Zwischenbericht,

      viele Grüße aus Leipzig,
      Gerd
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 00:39:18
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.636.456 von Leipzig2011 am 26.04.18 16:33:50
      Zitat von Leipzig2011: Abschließend wurde mir noch meine Dossier-Nr. genannt; ich überlege, ob ich zukünftig den Antrag direkt selbst stelle, ohne über die Deutsche Bank zu gehen.

      Ob seitens der Schweiz irgendwelche Gebühren genommen werden, habe ich leider vergessen zu fragen.


      Ich kann nur empfehlen, den Antrag selbst zu stellen. Mach ich alle zwei Jahre und gab bisher keine Probleme. Die beiden ersten Male dauerte es fünf Monate, im letzten Jahr ging es schneller. Wichtig ist nur, daß Du einen tax-voucher hat - fragen, was der bei Deiner Bank kostet.

      Gebühren nimmt die Schweiz keine - allerdings wird in CHF überwiesen. Da können Gebühren bei der Gutschrift auf Deinem Konto anfallen. Das soll man umgehen können, wenn man ein CHF-Konto bei einem online-broker hat, auf dem dann auch die Schweizer Dividenden gutgeschrieben werden.
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 13:29:06
      Beitrag Nr. 130 ()
      Hallo Hubert und Leipzig. Das mit der deutschen Bank ist ein wenig ernüchternd. Auf der anderen Seite muss man sich nicht drum kümmern ich hab für letztes Jahr erneut Antrag gestellt, Brief ging diese Woche raus. Ich habe wieder das diba Girokonto angegeben, hätte auch das db CHF Konto angeben können, aber ich war mir nicht sicher ob die Gebühren da noch höher sein könnten. Letztes Jahr wurden bei der Umrechnung 25 Franken Gebühren einbehalten und das wo die diba sagt auslandsüberweisungen sind kostenlos und auch deren Eingänge, sofern Sepa Raum. Jedenfalls bin ich gespannt, ob diesmal wieder 25 Franken Gebühren entstehen und wie lange es braucht. Ich hab aktuell mit meiner Steuer in d extremste Probleme und weiss im Moment auch nicht wie es weiter gehen wird. Es läuft auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Wie manche Finanzbeamte sich verhalten ist ne totale Katastrophe.
      Avatar
      schrieb am 21.06.18 21:07:47
      Beitrag Nr. 131 ()
      UPDATE 2017

      Rückerstattung der schweizer Quellensteuer am Beispiel von Novartis und weiteren Aktien der Eidgenossen.

      1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)

      2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Text "Schweiz - Formular 85" Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen. Anmerkung: Es ist nach dem Alphabet geordnet. Schweiz kommt ziemlich weit unten. Am besten von unten anfangen - oder mit Strg+F "Schweiz" eingeben.

      3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…


      4. Das PDF hat uns auf eine Seite der Eidgenossen verwiesen https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/ve…Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF des steuerlichen Info Centers zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg online präferieren.

      5. Wir sind immer noch auf der Seite der Eidgenossen https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/ve…. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 ( Stand: 18.04.2018) an: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/verrechnungs…

      6. Wir füllen nun das Formular aus. Es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger) Nestle und weitere habe ich auch berücksichtigt und es betrifft das Jahr 2017.

      SEITE 1




      RÜCKSEITE:



      zweite Seite wie folgt ausfüllen:
      1a: Ja
      1b: Ja
      1c: Ja
      1d: Nein
      1e: Ja
      2: Nein
      3: Ja
      8: Nein
      9:Nein
      10: Nein

      Beim erstmaligen Antrag "Ja" 1. Seite oben rechts ankreuzen, dann ist die Dossier Nummer frei zu lassen. Bei späteren Anträgen bitte "Nein" ankreuzen und die Dossier Nummer welche auf dem ersten Erstattungsantrag steht, draufschreiben.

      Bitte nicht vergessen die Bankverbindung anzugeben und alles ordnungsgemäß siehe Muster auszufüllen. Ich habe im Muster aus Gründen der Anonymität die Bankverbindung der Ärzte ohne Grenzen angegeben mit Phantasienamen und Adresse.

      7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen. Ich gebe es in der Regel in der Sprechstunde vom Finanzamt zusammen mit meiner Steuererklärung ab.

      8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.

      9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtung: Den Dividenden sind auch sogenannte Tax Voucher beizulegen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Es wird gleich mit der Dividendenbescheinigung ausgestellt. Andere Broker bieten es in einer breiten Range von kostenlos bis zu 50 Euro pro Tax Voucher ist alles dabei.

      10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Letztes Jahr bei der Erstattung wurden mir vom Überweisungsbetrag 25 Franken einbehalten. Was interessant ist, weil es auf das Girokonto der DiBa ging und diese keine Gebühren für CHF Überweisungen verlangt. Auf Nachfrage hieß es, dass wohl eine zwischengeschaltete Bank Kasse gemacht hat. Das Geld erhält man nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten später in seinen Händen. Aufgrund wohl einer laufenden EDV Umstellung sind in der zweiten Hälfte des letzten Jahres aber auch dieses Jahr größere Verzögerungen von mehr als 6 Monaten möglich. Dieses Jahr gibt es nur Variante 2017, weil es ab diesem Jahr die DB für mich macht.
      Avatar
      schrieb am 23.06.18 14:51:05
      Beitrag Nr. 132 ()
      Bei meinem erstmalig laufenden dänischen Erstattungsantrag habe ich heute ein kurzes Feedback in Form eines Briefs von der dänischen Steuerbehörde bekommen. Die Erstattung verzögert sich und kann bis zu 18 Monate dauern. Sie werden aber, falls es länger als 6 Monate dauert Zinsen auf den Erstattungsbetrag bezahlen. Das mit den Zinsen finde ich eine gute Sache. Man wird sehen. Die Vorderseite des Briefs war in dänisch, die Rückseite in Englisch.

      Sollte das mit meiner Erstattung klappen, werde ich auch dazu hier eine Anleitung einstellen.

      Gruß
      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.18 13:07:55
      Beitrag Nr. 133 ()
      SO sieht das Schreiben aus:


      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.18 09:24:44
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.054.648 von Steveguied am 24.06.18 13:07:55
      Erneuter bashing Versuch
      von Barclays! Das denen dieses Vorhaben langsam nicht peinlich wird. Wer glaubt denn an solche manipulierten Aussagen überhaupt noch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.18 11:58:48
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.058.239 von Evola am 25.06.18 09:24:44Rege dich nicht drüber auf. Alle wollen immer nur kurzfristig Kohle machen. Ich als Langfristanleger bin da ganz gechillt, sollen die ihre Kurse auf Stundenbasis in ihre gewünschte Richtung biegen. Gibt halt immer genug Leute die drauf reinfallen. Langfristig hat das sowieso keine Auswirkung.

      Kann dazu auch nur das Buch "Cityboy" empfehlen. Es ist absichtlich sehr einfach geschrieben und erzählt nicht wie Börse funktioniert, sondern sehr wohl das ganze Zwischenmenschliche der Analysten und Investmentbanker, im Stile eines schnöden Romans, das jeder Laie versteht. Leider muss man sagen ist es autobiografisch. Also nichtmal erfunden. Da ich mich auch zeitweise in diesen Dunstkreisen bewegt habe, kann ich dir sagen, dass das auch durchaus realistischer Alltag ist. Wer aber jetzt ein wissenschaftliches Buch erwartet, wird enttäuscht werden.

      Gibt es auf Rebuy gebraucht für 1,99 zu kaufen. Leider kommen noch Versandkosten dazu. Auf Amazon gibt es das auch gebraucht, aber Amazon mag ich nicht. Ich darf leider keinen Link einstellen, sonst wird der Beitrag gelöscht.

      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 03.07.18 12:00:45
      Beitrag Nr. 136 ()
      Korrekt heißt das Buch:
      Cityboy. Geld, Sex und Drogen im Herzen des Londoner Finanzdistrikts - Geraint Anderson
      Avatar
      schrieb am 20.07.18 17:37:27
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.636.456 von Leipzig2011 am 26.04.18 16:33:50Hallo Gerd,
      hat sich bei dir inzwischen etwas getan? Ich habe dieses Jahr meinen Erstattungsantrag noch selbst gemacht und ihn Ende April zur Eidgenössischen Steuerverwaltung geschickt. Bis heute habe ich noch keine Antwort oder Geld erhalten. Der Bearbeitungsrückstand scheint inzwischen ganz erheblich zu sein.

      Ob es wirklich eine Systemumstellung ist, oder nicht doch durch die entdeckte Anlageform Aktie bei Privatinvestoren sich ein Bearbeitungsrückstand ergeben hat, vermag ich nicht zu sagen. Es würde mich jedoch nicht verwundern. Je länger es dauert, desto unglaubwürdiger wird das Argument der Systemumstellung.

      Letztes Jahr waren die Eidgenossen schneller als die hiesige Steuerverwaltung.

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Würde mich freuen, wenn von dir ein kurzes Feedback kommen könnte, ob du jetzt auch endlich was gehört hast aus CH?
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.18 22:01:51
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.264.241 von Steveguied am 20.07.18 17:37:27Hallo Stefan,

      nein - leider habe ich nach meinem Anruf in Bern seit Ende April weder etwas gehört, noch wurde mir Geld überwiesen.

      Ich melde mich, sobald sich etwas Neues ergibt !

      Gerd
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 22:03:44
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.270.754 von Leipzig2011 am 21.07.18 22:01:51Dann warten wohl wir beide.

      Du schon ungleich etwas länger. Ich werde mich auch melden, falls bei mir zwischenzeitlich ein Geldeingang statt findet. Im Moment ist es ja sogar gar nicht mal so schlecht, weil der CHF wieder am Aufwerten ist, trotz heftigster Interventionen der SNB.



      Gruß
      Stefan
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 20:16:54
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.424.040 von Steveguied am 10.08.18 22:03:44Hallo zusammen,

      ich möchte mich einreihen in den Kreis der auf schweizer Quellensteuer Erstattung "Warteten"

      Im Vergleich zum Vorjahr ist es bereits eine Verdopplung der Bearbeitungszeit.

      Melde mich wenn es was neues gibt.

      Gruß Agio:yawn:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 20:49:03
      Beitrag Nr. 141 ()
      Ja ich warte auch auf 1400 fr die bisher nach 3 Monaten auf dem Konto waren.
      Aber mit dem Geld anderer Leute kann man auch in der Schweiz wirtschaften, die sind in der gleichen Spur wie D und die EU, zugeben würden sie es natürlich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.18 19:08:04
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.817.360 von Fullhouse1 am 27.09.18 20:49:03
      Zitat von Fullhouse1: Ja ich warte auch auf 1400 fr die bisher nach 3 Monaten auf dem Konto waren.
      Aber mit dem Geld anderer Leute kann man auch in der Schweiz wirtschaften, die sind in der gleichen Spur wie D und die EU, zugeben würden sie es natürlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.10.18 19:10:49
      Beitrag Nr. 143 ()
      Super, da ging was beim Posting schief :rolleyes:

      Aber nun zur Info

      Mein Antrag wurde im Dez17 gestellt. Das Geld und der Bescheid kamen dann im Okt18.
      (Den Grund für die Verzögerung kenne ich aber auch nicht.)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.18 19:28:09
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.097.335 von com69 am 30.10.18 19:10:49Wenigstens hast du jetzt deine Erstattung, ich kann mich ja dann auf noch auf etwas längere Wartezeit einstellen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.18 10:48:44
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.270.754 von Leipzig2011 am 21.07.18 22:01:51Hallo Gerd aka Leipzig,
      Hallo @ all

      auch ich will mich jetzt aus dem wartenden Kreis verabschieden. Habe heute morgen das Geld auf dem Konto der ING DiBa gehabt. Vielleicht war es ein Fehler abermals das Girokonto der ING angzugeben. Es wurden erneut 25 Franken Gebühren einbehalten was einen guten Teil meiner Erstattung frisst. Die Deutsche Bank hatte mir angeboten als Empfangskonto ihr CHF Konto zu nehmen. Aber ab nächstem Jahr wird alles anders. Ich habe dieses Jahr nur von 1 Jahr das mit der Erstattung gemacht, weil das ab nächstem Jahr die Deutsche Bank für mich übernimmt. Gerade deshalb sind auch die 25 Franken Gebühren doppelt ärgerlich, weil der Betrag wirklich nicht hoch war, weil nur von 1 Jahr.

      Am 30.04. habe ich den Antrag zur Post gebracht und am 16.11. habe ich die Erstattung auf dem Konto. Zeitlich ist das sogar noch verkraftbar.


      Auch werde ich berichten wie das ab nächstem Jahr mit der Deutschen Bank läuft. Die werden die Erstattungsverfahren kostenlos für mich übernehmen.

      Von meiner Steuererstattung aus Dänemark habe ich bis auf das Schreiben was ich eingescannt hier publiziert habe auch nichts mehr gehört. Aber auch hier sollte in Zukunft dies die Deutsche Bank für mich in die Hände nehmen. Obwohl ich sogar zugebe, dass es mir zu einem gewissen Grad sogar Spaß gemacht hat mich damit zu befassen. Ich hoffe dass das mit der Deutschen Bank dann auch wirklich so reibungslos klappt.

      Gruß
      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.18 11:22:19
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.230.663 von Steveguied am 16.11.18 10:48:44Hallo Stefan,

      vielen herzlichen Dank für Deine Info. Ich warte weiter geduldig auf meine Erstattung, doch es ist tröstlich, dass zumindest die Erstattungen in der Schweiz abgearbeiten werden.

      Beste Grüße
      Agio :)
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 21:39:05
      Beitrag Nr. 147 ()
      Habe im März 2018 meinen Antrag gestellt, da ich nichts bisher hörte, habe ich heute per mail eine Erinnerung geschickt. Innerhalb von wenigen Stunden bekam ich diese Antwort:

      Anträge auf Rückerstattung werden in Reihenfolge ihres Eingangs bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung bearbeitet. In der Regel werden Rückerstattungsanträge innert 5-6 Monate nach Eingang bearbeitet, in Zeiten mit grossem Arbeitsanfall kann dies durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund eines Wechsels unserer Informatiksysteme im letzten Jahr sind wir in der Bearbeitung der Anträge leider etwas in Verzug geraten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

      Ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingetroffen ist
      Avatar
      schrieb am 19.01.19 09:53:41
      Beitrag Nr. 148 ()
      Geld jetzt eingetroffen - knapp 10Mon. hats gedauert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.01.19 14:34:41
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.667.617 von Heinz01 am 19.01.19 09:53:41:).... bei mir auch. Danke für Deine Info.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.01.19 19:29:56
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.668.571 von Agio am 19.01.19 14:34:41Hallo Agio,
      freut mich.

      Bei mir läuft es ab jetzt über die Deutsche Bank. Also die Erstattung 2018 muss ich schon über die Deutsche Bank bekommen. Ich hab die mal angeschrieben und gefragt ob sie meine Dossier Nummer brauchen. Da hieß es, nein das wäre nicht notwendig weil sie einen Sondervertrag mit dem Land Schweiz haben. Da bin ich mal gespannt.

      Aber es scheint so als würde Leipzig nach über 1 Jahr immer noch warten. Mal sehen wie das bei mir läuft.

      Bei mir war es jetzt aber so, dass die Zwischenerstattung ( nur für 1 Jahr) letztes Jahr und die im Jahr davor da sind 25 Franken irgendwo versickert. Als Empfangskonto hatte ich ING Diba Girokonto angegeben. Also wenn das die Deutsche Bank ohne Gebühren hin bekommt, wär das schon mal mehr ein Grund zu sagen, dass die Depotgebühren doch nicht so schlecht sind.


      Warum ich im Moment bis jetzt nur gutes über die Filialbetreuung der Deutschen Bank sagen kann:

      Auch ein weiterer Grund pro Deutsche Bank Filialbetreuung ist, dass ich für kleine Bezugsrechte bis 100 Euro keine Gebühren bezahle. Ich gebe zu, dass ich nen kleinen Zoo an Werten habe und ein paar spanische Werte aber auch GB und US Werte schütten so ne Art Dividende in Form von Aktien mit Bezugsrechtehandel aus. Bei der Targobank beispielsweise fielen da pro Bezugsrechtehandel, den man weil es zeitlich so eng gefasst war nicht umgehen konnte immer 20 Euro an und zwar pro Dividende. Leider zahlt man im Endeffekt oft mehr Gebühren als an Dividende raus schaut. Bei der Deutschen Bank ist das bis 100 Euro Wert umsonst. Consorsbank verlangt 15 Euro usw. Auf den ersten Blick mag es tatsächlich so sein, dass man sagt Depotgebühren sind scheiße. Aber wenn so drum herum immer kostet, kommst du unter dem Strich auch nicht mehr günstiger weg und hier habe ich bei DB ne feste und sehr gute Ansprechpartnerin mit der Möglichkeit Backoffice in London und Frankfurt hinzuzuziehen. Die Aussagen sind dann auch wirklich wasserdicht. Was mir nicht schon Storys vom rosa Einhorn bei den Direktbanken erzählt wurde. Ne Sorry, aus dem Alter bin ich raus.

      Und dann gibt es noch etwas was mir bei Urlauben sehr geholfen hat. In den Filialen der Deutschen Bank kann immer recht kurzfristig sogenannte 250 USD Cashbacks kaufen. Ich habe in der Filialbetreuung auch ein Konto bei ner Volksbank. Was da an Gebühren anfallen bis man an die USD kommt und wie lange die Wartezeit ist. Da geht das bei der DB recht fix und man hat zwar die sehr ungünstigen Schalterbankkurse, aber nicht noch extra Gebühren. In den USA kommt man leicht an USD über Kreditkarte. Es gibt aber Länder die haben keinen USD und er ist aber trotzdem zumindest inoffizielles Zahlungsmittel und das längst nicht nur bei Trinkgeld. Alles was man kauft läuft ausschließlich über USD, Euro kann man auch machen, da ist es aber besser die ungünstigen Schalterbankkurse in Kauf zu nehmen.


      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 24.01.19 15:52:31
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.270.754 von Leipzig2011 am 21.07.18 22:01:51
      Es ist vollbracht !
      Zitat von Leipzig2011: Hallo Stefan,

      nein - leider habe ich nach meinem Anruf in Bern seit Ende April weder etwas gehört, noch wurde mir Geld überwiesen.

      Ich melde mich, sobald sich etwas Neues ergibt !

      Gerd


      So, jetzt ist das Geld gekommen.

      Mir wurde der volle Rückerstattungsbetrag gezahlt, d.h. weder die Steuerverwaltung in der Schweiz, noch die Deutsche Bank haben mir irgendwelche (Bearbeitungs-) Gebühren abgezogen.

      Was mich stört, ist die lange Bearbeitungszeit - nicht nur in der Schweiz, sondern wohl auch bei der Deutschen Bank: mir wurde das Geld am 22.01.2019 mit der Wertstellung 08.11.2018 (!!) gutgeschrieben.

      Viele Grüße,

      Gerd
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.19 12:05:23
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.702.751 von Leipzig2011 am 24.01.19 15:52:31Hallo Gerd,
      super Danke für deine Antwort und auch die hilfreichen Zwischenupdates. Ja die Bearbeitungsdauer ist krass ärgerlich keine Frage, auch zusätzlich bei der Deutschen Bank. Ich muss aber auch sagen, wenn ich die Wahl habe 25 Franken Gebühren, oder 6 Monate längere Wartezeit, entscheide ich mich für die Wartezeit. Das mit der rückwirkenden Wertstellung ist auch krass. Im Wertpapierbereich habe ich da aber auch schon so manches miterlebt.

      Vielen Dank dass du uns allen so geholfen hast hier ein Bild zu geben wie das praktisch abläuft.

      Wie gesagt weil es komplett ohne Bearbeitungsgebühren abgelaufen ist, bin ich tatsächlich bereit über die lange Bearbeitungsdauer hinweg zu sehen bzw. das in Kauf zu nehmen.

      Gruß
      Stefan
      P.s.: Euch allen noch ein schönes Wochenende.
      Avatar
      schrieb am 16.05.19 13:01:22
      Beitrag Nr. 153 ()
      Informationen der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Bern
      Anlässlich eines kürzlich geführten Telefonats mit der ESTV möchte ich Folgendes weitergeben:

      1.) Mit der erstmaligen Bearbeitung eines Antrages auf Erstattung erhält man eine Dossier-Nummer. Diese Dossier-Nummer ist personenbezogen, ändert sich also nicht, wenn weitere Anträge von einer anderen Bank bzw. von einem selbst gestellt werden.

      2.) Im Gegensatz zu anderen Ländern kann ein Erstattungsantrag unmittelbar nach Zahlung einer Dividende gestellt werden - im Gegensatz z.B. zu Österreich, wo dies erst ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich ist. Im Telefonat klang allerdings durch, dass man doch bitte die Dividendenzahlungen verschiedener Unternehmen innerhalb des Jahres in einem Antrag zusammenfassen möge.

      Ich schreibe das deshalb, weil ich mich dazu entschlossen habe, dieses Jahr meinen Antrag selber zu stellen, um vielleicht mein Geld schneller als bisher zu erhalten (siehe dazu auch meine Posts weiter oben).

      Ich werde berichten, sobald es Neues gibt.

      Viele Grüße,

      LEJ2011
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 22:22:24
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.583.284 von Leipzig2011 am 16.05.19 13:01:22Bei meinen letzten beiden Anträgen( die je 1 Jahr hintereinander waren) gab ich als Erstattungskonto das Girokonto der ING an. ING sagt Erstattungen in CHF werden nicht mit Gebühren belastet. Trotzdem wurden jeweils 25 Franken Gebühren bei einer Bank unterwegs einbehalten. Ich kenne deine Erstattungsgrößen nicht. Insbesondere bei dem 1 jährigen Antrag war das ein guter Teil meiner Erstattung, der da "verschwand".

      Ausserdem habe ich wegen des Aufwands davor alle 3 Jahre die Erstattung durchgeführt. Was sicherlich länger braucht, als bei der DB, wo es jährlich gemacht wird.

      Aber es ist für 2018 oder doch erst 2019 ein guter Vergleich, um zu sehen wer schneller sein Geld hat und wie zeitlich lange die Differenz ist. Und wie der Gebührenunterschied ist.

      Ich persönlich warte lieber 3 - 6 Monate länger und hab dann dafür 25 Franken mehr in de Täsch. Aber ist gewiss auch ne Geschmacksfrage und wie hoch der Erstattungsbetrag ausfällt.

      Gruß
      Stefan
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 11:45:39
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.593.429 von Steveguied am 17.05.19 22:22:24
      Das Geld für 2019 ist schon da !
      Ich habe jetzt überraschend schnell gleich 2 Zahlungen praktisch zeitgleich erhalten: nämlich die für 2017 (Abwicklung über die Deutsche Bank) und die für 2019 (eigene Abwicklung) !

      Insbesondere die Dauer der Bearbeitung meines eigenen Antrages hat mich fast vom Stuhl gehauen:
      Eine Woche nach meiner Absendung der Unterlagen wurde in Bern ein Brief versandt, dass mein Antrag bearbeitet und positiv entschieden wurde und dass das Geld „binnen 14 Tagen“ auf meinem Konto ist (so ganz nebenbei: dieser Brief hat 1 Woche gebraucht, bis er aus der Schweiz bei mir ankam). Die Zahlung erfolgte in CHF und das Geld kam sogar unter Berücksichtigung der bei Devisenkonvertierung üblichen 2-Tages-Frist eben diese 2 Arbeitstage eher auf meinem Konto an, so dass die Wertstellung in Euro exakt 14 Tage betrug.

      Zu den Gebühren:
      Mir wurden erneut weder in der Schweiz, noch hier in Deutschland irgendwelche Gebühren in Abzug gebracht und die Wechselkurse entsprachen exakt den auf den Internetseiten der Deutschen Bank veröffentlichten Kursen.

      Noch zur Abwicklung meines eigenen Antrages:
      - die schweizer Aktien liegen inzwischen im Depot einer Bank, wo die notwendigen Tax-Voucher gleich zusammen mit den jeweiligen Dividendenabrechnungen ins elektronische Postfach eingestellt wurden (ebenfalls kostenlos)
      - die Bestätigung bezüglich der Ansässigkeit erhielt ich hier im Finanzamt quasi „im Vorübergehen“ - ich war nach 20 Minuten wieder draußen
      - die Erstattung lief zu Gunsten meines Kontos bei der Dt. Bank, da mir bei der depotführenden Bank lt. Preisverzeichnis Kosten von ca. € 20,-- in Rechnung gestellt werden sollten

      Zu den Kosten meines eigenen Antrages:
      Die Fahrt zum Finanzamt sowie € 3,70 Porto für den Brief in die Schweiz.

      Jetzt bin ich nur mal gespannt, wann das Geld für die in 2018 gezahlten Dividenden kommt.

      Fazit:
      Die Anlage in schweizer Aktien hat für mich auf Grund des einfachen Ablaufs der Steuererstattung seinen Schrecken verloren und ich überlege, auf Grund der dortigen Dividendenrenditen Umschichtungen vorzunehmen, da ich das Währungsrisiko für überschaubar halte (dies ist keine Anlageempfehlung, sondern nur meine persönliche Meinung !).

      Viele Grüße

      LEJ 2011
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 13:44:52
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.595.066 von Leipzig2011 am 18.05.19 11:45:39
      Zitat von Leipzig2011: Noch zur Abwicklung meines eigenen Antrages:
      - die schweizer Aktien liegen inzwischen im Depot einer Bank, wo die notwendigen Tax-Voucher gleich zusammen mit den jeweiligen Dividendenabrechnungen ins elektronische Postfach eingestellt wurden (ebenfalls kostenlos)
      - die Bestätigung bezüglich der Ansässigkeit erhielt ich hier im Finanzamt quasi „im Vorübergehen“ - ich war nach 20 Minuten wieder draußen
      - die Erstattung lief zu Gunsten meines Kontos bei der Dt. Bank, da mir bei der depotführenden Bank lt. Preisverzeichnis Kosten von ca. € 20,-- in Rechnung gestellt werden sollten


      Um welche Bank handelt es sich? ING-Diba?

      Bisher erhielt ich den tax-voucher von meiner Sparkasse kostenlos aus Kulanz. Aber in diesem Jahr ist es anders. Er kostet zwar nur 7,50 €, aber bei vier, fünf Aktien und zwei Jahren kommt auch schon ein entsprechender Betrag zusammen, den man sparen kann.
      Aus dem Grunde überlege ich, die Aktien zu einer anderen Bank zu transferieren.

      Hinsichtlich der Kosten wäre es mir am liebsten, wenn diese Bank auch ein CHF-Konto anbieten würde. Dann könnte man die Erstattung auf dieses Konto überweisen lassen und spart sich die Umtauschgebühren. Alternativ denke ich darüber nach, ein Multiwährungskonto bei transferwise zu eröffnen. Hat jemand da Erfahrungen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 21:11:56
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.595.531 von lalin1972 am 18.05.19 13:44:52Hallo Lalin,

      hierzu habe ich dir eine Boardmail gesandt.

      Viele Grüße

      LEJ2011
      Avatar
      schrieb am 22.05.19 08:43:09
      Beitrag Nr. 158 ()
      Avatar
      schrieb am 22.05.19 10:35:10
      Beitrag Nr. 159 ()
      Schweizer Verrechnungssteuer Form 85
      Hallo,

      das Finanzamt verweigert mir den Stempel auf Form 85 mit dem Hinweis, dass ich in der ESt- Erklärung keine entsprechenden Einkünfte deklariert habe, sprich keine Anlage KAP abgegeben habe. Mein persönliches Gespräch mit der Dame vom FinA endete so lala. Weder fruchtete mein Hinweis auf DBA D- CH und der automatische Abzug der Schweizer 35% und der deutschen 10% Kapitalertragsteuer. Auch meine Bemerkung, dass ich über die KAP ja gezwungen werde, meine Kapitaleinkünfte mit meinem persönlichen Grenzsteuersatz von deutlich mehr als 25% zu versteuern statt mit 25% Abgeltungssteuer, half nicht. Im Ergebnis habe ich alle Schweizer Dividendenbelege der ING Diba samt Tax Vouchers dagelassen. Das FinA wolle das jetzt noch mal prüfen. Unter einer Kapitalertragsteuer als Abgeltungssteuer verstehe ich etwas anderes.

      Mich würde mal interessieren, ob jemand diese Erfahrung teilt. Vielen Dank für ein Feedback

      Lexa
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 21:16:02
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.620.194 von LexaB am 22.05.19 10:35:10Nein - was das Finanzamt macht ist Blödsinn.

      Kapitaleinkünfte werden immer mit 25% versteuert - egal ob Du Anlage KAP einreichst oder nicht. Ich habe den Vordruck mit der Post eingereicht und hatte ihn zwei Tage später abgestempelt zurück.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.05.19 12:15:08
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.643.593 von lalin1972 am 23.05.19 21:16:02Wie ist das überhaupt mit dem versteuern der Rückerstattung aus der CH Ich habe für 2018 erstmalig über die Commerzbank die Erstattung beantragt. Bisher noch nichts erhalten, aber wenn dann sind dies doch Erträge die in D zu versteuern sind , oder ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.05.19 13:10:25
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.658.675 von uak65 am 25.05.19 12:15:08Nein, CH hat Dir 35% abgezogen, D nochmals 10%, deshalb bekommst du wegen des Doppelbesteuerungsabkommen mit CH 20% aus CH zurück. Wenn sie mal irgendwann deinen
      Antrag bearbeiten. Seit letztem Fahr ist die Bearbeitungszeit von 3 auf ca 10 Monate angestiege.
      Ein schweizer Saustall
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.05.19 17:14:09
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.658.915 von Fullhouse1 am 25.05.19 13:10:25Bevor man von einem schweizer Saustall spricht, sollte man die Bearbeitszeiten für solche Anträge in Italien oder Frankreich zum Vergleich nehmen. Da wäre in der Tat der Begriff angebracht, nicht aber für die Eidgenössische Steuerverwaltung!
      Avatar
      schrieb am 29.05.19 18:09:22
      Beitrag Nr. 164 ()
      Hallo, insbesondere Lalin,
      wohl dem, der wenigstens seine Form 85 in der Schweiz hat... Mein Finanzamt hat sich immer noch nicht gerührt. Insofern steht bei mir immer noch die Verweigerung meines "Antrags" auf Unterschrift auf Form 85 im Raum. Der Antrag war am 14.05., die Verweigerung vom 15.05., also richtig flott. Mein "nettes" Gespräch beim FinA war am 21.05., seither nichts. Zur Fristwahrung muss ich beizeiten Widerspruch einlegen. Unglaublich. @ Lalin: solange der Durchschnittssteuersatz unter 25% liegt, kann der Grenzsteuersatz bei Abgabe der KAP über 25% steigen. Haben wir schon erlebt. Das hatte ich gemeint.

      Zur Bearbeitungsgeschwindigkeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Durch die Systemumstellung 2017/2018 ist es auf jeden Fall langsamer geworden, auch sind hier nicht alle Bescheide angekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.05.19 20:10:55
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.692.558 von LexaB am 29.05.19 18:09:22
      Zitat von LexaB: Hallo, insbesondere Lalin,
      Zur Fristwahrung muss ich beizeiten Widerspruch einlegen. Unglaublich.


      Einen Rechtsbehelf kannst Du nur einlegen, wenn Du einen Bescheid hast. Das ist bisher offensichtlich nicht der Fall. Da kannst Du nur
      - an die Bearbeitung erinnern und
      - im Extremfall mit Untätigkeitsklage drohen - ggfs. hilft auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

      Von den beiden letzten Punkten würde ich aber abraten - normalerweise hilft eine Erinnerung nach einem Monat.
      Avatar
      schrieb am 04.06.19 17:53:22
      Beitrag Nr. 166 ()
      Hallo Lalin,

      Form 85 soeben unterschrieben und gestempelt eingegangen. Im Anschreiben kein Bezug auf das Ablehnungsschreiben vom 15.05. Danke für Ratschläge und "moralische Unterstützung ".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.06.19 06:11:26
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.732.942 von LexaB am 04.06.19 17:53:22Bei meinem ersten Antrag hatte ich ähnliche Probleme in anderer Richtung. Auf dem Formular wird bestätigt dass ich in D meinen Wohnsitz hatte. Der Finanzbeamte war der Meinung er kann das nicht bestätigen, weil er gar nicht überprüfen kann, ob ich meinen Wohnsitz in dem Jahr dauerhaft in D hatte. So nach dem Motto, ich soll damit zum Einwohnermeldeamt. Das ist aber auf dem Formular nicht vorgesehen. Auf meinen Hinweis, dass ich ja immer meine Steuern schön brav in D gezahlt habe, also deshalb meinen steuerlichen Wohnsitz und darum geht es ja in D gehabt haben muss, entspannte sich die Situation.

      Inzwischen hat mir bei meinem vorletzten Besuch ein Finanzbeamter bestätigt, machen sehr viele in dem Finanzamt das mit diesen Schweizer Formularen so. Die sind mit der Bearbeitung vertraut.

      Vielleicht wohnst du auch noch in einer Gegend, wo die Aktienquote sehr niedrig ist und das ländlich geprägt ist und sich die/der Sachbearbeiter/in erstmal beim Vorgesetzten informieren musste.


      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.06.19 22:29:26
      Beitrag Nr. 168 ()
      Die Interpretation des BMF, dass die Einholung der Gebietsansässigkeitsbescheinigungen von den Banken beim jeweiligen Finanzamt des Kunden bereits eine „unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen“ darstellt stufe ich als skurille Auslegung ein. Es wirkt als würden die Finanzämter versuchen diese Arbeit zu unterbinden, indem es auf die Kunden abgewälzt wird, die das dann so ist wohl die Hoffnung, gefälligst bleiben lassen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum eine jahrelange funktionierende gelebte Praxis, plötzliche als unerlaubte Hilfeleistung eingestuft wird. Es handelt sich hier lediglich um banalste Formalitäten.

      Schade, denn zum jetzigen Zeitpunkt ist der Mehraufwand der damit entsteht für mich nicht abschätzbar.

      Gruß
      Stefan
      Novartis | 81,43 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.06.19 09:40:58
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.873.216 von Steveguied am 23.06.19 22:29:26
      Zitat von Steveguied: Die Interpretation des BMF, dass die Einholung der Gebietsansässigkeitsbescheinigungen von den Banken beim jeweiligen Finanzamt des Kunden bereits eine „unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen“ darstellt stufe ich als skurille Auslegung ein. Es wirkt als würden die Finanzämter versuchen diese Arbeit zu unterbinden, indem es auf die Kunden abgewälzt wird, die das dann so ist wohl die Hoffnung, gefälligst bleiben lassen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum eine jahrelange funktionierende gelebte Praxis, plötzliche als unerlaubte Hilfeleistung eingestuft wird. Es handelt sich hier lediglich um banalste Formalitäten.

      Schade, denn zum jetzigen Zeitpunkt ist der Mehraufwand der damit entsteht für mich nicht abschätzbar.

      Gruß
      Stefan


      ....und das alles vor dem Hintergrund der sinnvollen Anlageform Aktie.....diese Regierung muß weg. Danach dann Grün/Schwarz und F. Merz wird Finanzminister......
      Gruß ap:cool:
      Novartis | 81,35 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.19 17:09:07
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.883.530 von allespaletti am 25.06.19 09:40:58
      Zitat von allespaletti: ....und das alles vor dem Hintergrund der sinnvollen Anlageform Aktie.....diese Regierung muß weg. Danach dann Grün/Schwarz und F. Merz wird Finanzminister......
      Gruß ap:cool:


      Ich bin zwar kein Freund dieser Regierung, aber da wird Merz auch nichts machen (können). Die Lösung liegt in der Schweiz. Dort gibt es Überlegungen, die Verrechnungssteuer für Ausländer auf 15% zu senken - also genau der Betrag, der auch angerechnet wird. Dann würde das umständliche Erstattungsverfahren entfallen.

      https://www.nzz.ch/schweiz/finanzminister-ueli-maurer-nach-d…

      Daraus:
      Oberste Priorität hat jedoch ein Umbau der Verrechnungssteuer. Und dies nicht nur, weil mit einer Reform – anders als bei der Abschaffung der Stempelabgaben – keine Einnahmenverluste zu erwarten sind. Sondern auch, weil sie als zentraler Grund dafür gilt, dass der Schweizer Kapitalmarkt, gemessen an der Bedeutung des Finanzplatzes, stark unterentwickelt ist. Um die Verrechnungssteuer zu vermeiden, weichen Schweizer Konzerne heute mit der Herausgabe von Anleihen häufig ins Ausland aus. Sie haben faktisch keine andere Wahl: Viele ausländische Anleger verzichten auf den Kauf von Schweizer Anleihen, weil die Steuer nur mit grossem bürokratischem Aufwand oder gar nicht rückforderbar ist.
      Schon vor vier Jahren wollte der Bundesrat deshalb Teile der Verrechnungssteuer abschaffen und durch eine Zahlstellensteuer ersetzen. Letztere wird durch die Bank eingezogen und hätte es erlaubt, ausländische Anleger von der Steuer zu befreien.
      (...)
      Ebenfalls empfiehlt die Expertengruppe, Massnahmen zur Stärkung des Eigenkapitalmarktes zu prüfen. Konkret soll dabei die Verrechnungssteuer auf Dividenden von derzeit 35 auf 15 Prozent reduziert werden. Diese Massnahme wäre laut Expertengruppe zwar mit «substanziellen Mindereinnahmen» verbunden, sie hätte jedoch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen.


      Ob es wirklich zu "substanziellen Mindereinnahmen" kommen würde, darf bezweifelt werden. Die großen Kapitalanleger holen sich die zuviel gezahlte Verrechnungssteuer in jedem Fall zurück, da geht es ja um hohe Beträge. Da auch viele Kleinanleger von der schnellen - und relativ einfach (im Vergleich zu anderen Ländern) - Erstattungsmöglichkeit Gebrauch machen, dürfte sich der Einnahmeausfall in Grenzen halten.

      Hoffen wir mal, daß die Änderung bis zur Dividendensaison im nächsten Jahr durchkommt. Sollte die von Scholz geplante Finanztransaktionssteuer zeitgleich eingeführt werden, wird der Schweizer Markt noch attraktiver....
      Novartis | 80,37 €
      Avatar
      schrieb am 18.07.19 13:01:53
      Beitrag Nr. 171 ()
      Evtl. kann mich jemand erleuchten. Novartis heute in CHF + 5.00% und in Frankfurt in EUR + 0.5% Wo kann man denn Intradaykurse in EUR absagen? WKN?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.19 13:33:29
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.054.606 von fondsrecovery am 18.07.19 13:01:53Ich fürchte, da hast Du etwas nicht mitbekommen:

      Wegen Querelen zwischen der Schweiz und der EU wegen Börsenusancen gibt es ab Juli keinen Handel mehr mit schweizer Werten in der EU. Keiner weiß, wann es dort zu einer Einigung kommt.

      EU ist einfach toll! :mad:
      Avatar
      schrieb am 29.07.19 16:24:17
      Beitrag Nr. 173 ()
      Ich werde jetzt auch zum ersten Mal die Quellensteuer zurückholen. Ganz herzlichen Dank an Steve für die tolle Anleitung! Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass man sich so eine Mühe macht, um anderen zu helfen.

      Ich habe zwar den ganzen Thread durchgelesen, aber eine Sache ist mir noch nicht ganz klar: Muss man die Dividendenbelege und Vouchers auch schon ans Finanzamt schicken (für die Wohnsitzbestätigung) oder reicht es, wenn man diese Belege nur beim Versand in die Schweiz beifügt?

      Vielen Dank schon mal!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 17:27:04
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.127.135 von Aktien-Alex am 29.07.19 16:24:17Zum Finanzamt mußt Du nur den "Ausfertigung für die Schweizer Steuerbehörde" und die Kopie für das deutsche Finanzamt schicken. Ersteres bekommst Du dann abgestempelt zurück, fügst die Dividendenbelege und die tax voucher bei (ich habe früher auch die Kaufbelege dazugepackt), schickst alles in die Schweiz und wartest auf die Erstattung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.19 07:51:10
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.127.135 von Aktien-Alex am 29.07.19 16:24:17Ich kann da Lalin nur zustimmen genau so wird es gemacht.

      Wenn es kein zu großes durcheinander gibt würde ich beim ersten Antrag auch noch die Kaufabrechnungen mit einreichen. Aber bei dem was du in die Schweiz schickst. Das habe ich auch beim ersten mal gemacht. Bei den Folgeanträgen nur noch die Dividendenabrechnungen abgegeben und auch Datum letzter Kauf nicht mehr ausgefüllt, weil sich ja die Bestände auch teils von Jahr zu Jahr ändern.

      Dein Finanzamt bestätigt eigentlich nur deinen Wohnsitz und das können die, weil du ja deine Steuern immer schön brav hier gezahlt hast. Also musst du ja deinen Wohnsitz auch da gehabt haben. Hab das glaub ich in dem Antrag auch geschrieben, dass ich beim Ersten mal da ne Diskussion drüber aufm Amt hatte.


      Gruß
      Stefan
      P.s.: So wie es derzeit aussieht gesellen sich zu deinem Antrag auch noch ein paar Währungsgewinne. Das Glück des Tüchtigen.
      Novartis | 78,88 €
      Avatar
      schrieb am 07.08.19 07:52:30
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.187.877 von lalin1972 am 06.08.19 17:27:04Erst durch deine Antwort gesehen, dass hier geschrieben wurde.

      Thank you, for your support.
      Novartis | 78,88 €
      Avatar
      schrieb am 07.08.19 11:30:20
      Beitrag Nr. 177 ()
      Herzlichen Dank für eure Antworten! :)
      Bin mal gespannt, wie lange es bei mir dauert. In letzter Zeit schien es ja bei vielen Verzögerungen zu geben.
      Avatar
      schrieb am 20.08.19 14:56:37
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.051.801 von Steveguied am 23.06.18 14:51:05😭😭😭😭
      Bis jetzt von der Dänischen Steuerbehörde keine neuerlichen Briefe, geschweige denn Geld bekommen.
      😭😭😭😭

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.08.19 09:30:20
      Beitrag Nr. 179 ()
      Habe jetzt den Bescheid für die Erstattung, die ich im Juli 2018 eingereicht habe, bekommen. Aber erst nachdem ich ein freches Mail geschrieben habe. Da muss im ESTV zur Zeit ein Saustall herrschen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.19 13:37:32
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.324.498 von Fullhouse1 am 23.08.19 09:30:20Die Eidgenossen sind da flotti Karotti.....

      Ich habe im Juni meine deutsche Steuererklärung abgegeben und bis heute noch nichts von denen gehört. Auch die Unterlagen wurden noch nicht zurück geschickt. Im Januar 18 meine dänische Steuererklärung gemacht und bis auf einen Brief, es kann bis zu 18 Monate dauern nichts mehr gehört. Ganz ehrlich, deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen.

      Du hast Wochen nachdem ich meine deutsche Steuererklärung abgegeben habe deine Schweizer Steuererstattung beantragt und hältst den Bescheid in Händen, da wurden mir noch nicht mal die Unterlagen zurück geschickt. Selbst letztes Jahr lag waren die Eidgenossen nur ca. 2 Wochen langsamer als mein zuständiges Finanzamt. In früheren Jahren waren sie stets schneller.

      Gruß
      Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.19 19:35:28
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.326.946 von Steveguied am 23.08.19 13:37:32
      Zitat von Steveguied: Ganz ehrlich, deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen.

      Du hast Wochen nachdem ich meine deutsche Steuererklärung abgegeben habe deine Schweizer Steuererstattung beantragt und hältst den Bescheid in Händen, da wurden mir noch nicht mal die Unterlagen zurück geschickt.


      Hi Stefan - dachte ich auch erst, aber dann las ich, daß Fullhouse1 vom Juli 2018 schrieb. Das ist für die Schweiz wirklich ungewöhnlich. Bei mir hat es immer einige Monate gedauert, mein Neffe hatte jetzt das Geld innerhalb weniger Wochen auf dem Konto.....

      Ich habe den Antrag Anfang August eingereicht - bin mal gespannt, wann er bearbeitet wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.19 00:15:26
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.335.262 von lalin1972 am 24.08.19 19:35:28Ups, Dann muss ich mich echt entschuldigen....


      Sorry, Fullhouse1. Ich habe das glatt überlesen. Dann ist deine harte Wortwahl durchaus nicht unbegründet.

      Gruß
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 13.09.19 10:43:39
      Beitrag Nr. 183 ()
      Heute war die Erstattung aus der Schweiz auf dem Konto - abgeschickt hatte ich den Antrag Anfang August - also ca. 5 Wochen!
      Da kann man nicht meckern - allerdings wurden von der Sparkasse 12,50 € Gebühren berechnet. Ich habe jetzt ein CHF-Konto bei einem broker eröffnet - da fließen künftig die Dividenden aus der Schweiz und die Erstattung drauf.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.19 07:36:52
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.475.828 von lalin1972 am 13.09.19 10:43:39Dann hast du ja auch einen schönen Währungsgewinn realisiert.

      Bei mir mit der Deutschen Bank ist es jetzt so, dass ich doch etwas machen muss. Habe von der Bank die Tage das vorausgefüllte Formular für die Schweizer Erstattung erhalten und soll ich weiter schicken ans Finanzamt. Das Finanzministerium hat nämlich entschieden, dass dieser automatische Dienst der Deutschen Bank eine illegale Beratung in Steuerfragen bereits darstellt. Deswegen muss ich mich darum jetzt wieder kümmern. Schon interessant der Ansatz, was das Finanzministerium daraus dreht. Es hat nichts, absolut nichts mit Steuerberatung zu tun. Wie man sich diese Argumentation her holt.... irre.... Und die Zusendung von Formularen schon als Steuerberatung zu interpretieren, nochmal ne ganz andere Sache.

      Ich hab jetzt das Finanzamt gebeten, das dann ausgefüllte Formular gleich weiter zu schicken an die DB und mir eine kurze Bestätigung zu geben. Naja das wird jetzt mindestens 3 Monate brauchen. Und ich glaube die schicken das trotzdem erstmal mir wieder zu.

      Meine Steuererklärung aus Ende Juni ist auch noch nicht bearbeitet. Warum macht man so einen Abgabetermin, wenn es dann monatelang braucht das zu bearbeiten. Inzwischen ist fast Mitte Oktober. Das erschließt sich mir nicht.



      Gruß
      Stefan
      Novartis | 78,16 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.19 11:22:13
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.652.685 von Steveguied am 09.10.19 07:36:52Hallo Stefan,

      ich hatte diesmal zum ersten Mal Theater mit meinem Finanzamt. Die haben einfach die Schweizer Dividenden, für die ich einen Wohnsitzbestätigung angefordert habe, den Kapitaleinkünften zugeschlagen, obwohl sie schon versteuert waren. Begründen konnten sie das natürlich nicht. Außerdem gab es noch Theater mit den phil. Einkünften meiner Ehefrau.... - würde aber zu weit führen, das zu erklären.
      Bei mir das Gleiche: Mitte Mai die Erklärung eingereicht; Mitte Aug. ein Schreiben, mit der Bitte weitere Unterlagen einzureichen bzw. zu erläutern, sofort beantwortet und jetzt erst der falsche Bescheid. Zum Glück wurde mein Einspruch sofort bearbeitet und jetzt hoffe ich, daß der berichtigte Bescheid noch vor unserem Rückflug am 22.10. kommt.

      Meine Wohnsitzbescheinigung, die ich diesmal auch postalisch eingereicht hatte, war innerhalb weniger Tage zurück. Ich nehme allerdings auch an, daß man sie Dir zurück und nicht an die DB schicken wird. Die Sache mit der Steuerberatung ist natürlich grenzwertig - wahrscheinlich hat die Steuerberaterkammer da Krach geschlagen....
      Ich hoffe darauf, daß die Schweizer die Quellensteuer für Ausländer auf 15% absenken - die sind ja pragmatisch und der Weg geht wohl in diese Richtung. Im nächsten Jahr erhebt NL keine Quellensteuer mehr. Aus dem Grunde sind Aktien aus F oder IT für mich ein "nogo".

      Euch noch ein schönes Wochenende

      Hubert
      Novartis | 78,70 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.19 13:30:46
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.679.622 von lalin1972 am 12.10.19 11:22:13Hallo Hubert,
      jetzt hab ich am Freitag doch den Steuerbescheid bekommen. Doch der ist falsch. Ich muss Einspruch erheben. Selbst beim falschen Steuerbescheid wurde zu meinen Ungunsten um 40 Euro gerechnet. Ich bin kein Steuerberater und kann nicht nachvollziehen was genau da anders gegenüber dem Steuerprogramm gelaufen ist. Aber eine Sache wurde komplett untern Teppich gekehrt und auch im Steuerbescheid mit keinem Wort erwähnt. Ich habe im Steuerprogramm den Punkt raus genommen und dann kommt er bis auf 40 Euro an den Erstattungsbetrag hin.

      Es ist nicht das 1. Mal. Vor 2 Jahren haben sie ne größere Spende von mir komplett untern Teppich gekehrt und ich musste Nachzahlen und haben ne Steuervorauszahlung berechnet. Dann habe ich Einspruch erhoben, die Frist zum Bezahlen war schon längst abgelaufen ( ich hab sicherheitshalber bezahlt) dann kam ein neuer Bescheid mit Erstattung und das was ich bereits bezahlt hatte kam auch wieder zurück. Aber an der Steuervorauszahlung wurde nichts geändert, warum auch immer.

      Gruß
      Stefan
      Novartis | 78,70 € | im Besitz: Ja | Meinung: halten
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 15:38:46
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.817.063 von Agio am 27.09.18 20:16:54
      schweizer Quellensteuer verschiedene depots auf verschiedenen banken
      habe eine Frage bei der Rückholung schweizer Quellensteuer

      habe schweizer Dividenden bei verschiedenen Banken und Depots für 2018 erhalten
      reicht ein tax Voucher z.b. von der Commerzbank, auch für die Erstattung wenn man noch bei der comdirect bank im selben Jahr schweizer Dividenden bekommen hat oder braucht man einen tax Voucher von jeder bank
      bruacht man den voucher auch jedes jahr
      Novartis | 78,37 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 15:50:13
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.453 von 176 am 16.10.19 15:38:46
      nur 1 Tax-Voucher ?
      Hallo 176,

      ich gehe davon aus, dass nur 1 Tax-Voucher für WP-Gutschriften bei verschiedenen Banken nicht ausreicht.

      Grund ist, dass die jeweilige Bank eine Verpflichtungserklärung abgeben muss, die ich dir als BM zusende.

      Viele Grüße,

      Gerd
      Novartis | 78,28 €
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 16:04:54
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.453 von 176 am 16.10.19 15:38:46
      .... sorry ... zu schnell abgesendet ...!
      Sofern du verschiedene schweizerische Aktien im Depot hast, brauchst du für jede dieser Aktien nach der Dividendengutschrift ein eigenes Tax-Voucher - und das jedes Jahr auf's Neue.

      Und: du brauchst zwar nicht (wie z.B. in Österreich) das Jahresende abzuwarten, aber du must alle Ersttungsanträge in Bern gemeinsam einreichen
      Novartis | 78,25 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 16:38:28
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.705.807 von Leipzig2011 am 16.10.19 16:04:54danke
      Habe einen tax voucher von der commerzbank für bb Biotech für 2018 und einen tax voucher von consors für bb biotech für 2019 weil ich das Depot gewechselt habe
      könnte ich diese gemeinsam auf das formular 85 schreiben und zusammen mit den beiden tax vouchers auf einmal einreichen.

      die anderen beträge sind es nicht wert, aber bei diesen beiden würde es sich rentieren

      was meinst du klappt das oder soll ich es einzeln machen
      Novartis | 78,32 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 17:00:24
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.706.251 von 176 am 16.10.19 16:38:28Das Formular 85 sieht ausdrücklich vor, dass du dort für mehrere Jahre die Rückerstattung gemeinsam beantragen kannst.

      Auch ich hatte meine Wertpapiere in ein neues Depot umbuchen lassen und daher die Ausbuchungsanzeige der alten, sowie die Einbuchungsanzeige der neuen Bank als Kopien beigelegt als Nachweis dafür, dass die WP nicht neu angeschafft wurden.
      Novartis | 78,49 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.19 08:37:15
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.706.500 von Leipzig2011 am 16.10.19 17:00:24Ich hab die Tage das vorausgefüllte Formular der Deutschen Bank zur CH-Quellensteuererstattung für 2018 bekommen und ich habs weiter zum Finanzamt geschickt und dann 2 Wochen später zurück an die DB. Bei meiner Mama steht die Rückantwort noch aus. Die Deutsche Bank darf das ja nicht mehr, weil es als illegaler Steuerservice gewertet wird. Ist halt echt ne interessante Auslegung des BMF, das Zuschicken von Formularen als illegale Steuerberatung zu werten.

      Jedenfalls hat die DB, so wie ich die Kaufdaten auf dem Formular leer gelassen.

      Ich schätze es reicht allein schon die Dividendenabrechnung mit dem Tax Voucher. Ich glaube auch Depotübertragsformulare sind nicht notwendig.

      Danke Leipzig für den grandiosen Support hier in dem Thread :-)


      Jetzt bin ich gespannt wann ich den Zaster dann tatsächlich auf dem Konto habe.

      Gruß
      Stefan
      Novartis | 78,13 €
      Avatar
      schrieb am 25.10.19 11:19:13
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.706.500 von Leipzig2011 am 16.10.19 17:00:24
      Kaufbelege
      ... ich meine, irgendwo in den "Anweisungen zum Ausfüllen des Formular 85" steht, dass auf die Angabe des genauen Kaufdatums verzichtet werden kann, wenn der Kauf schon längere Zeit zurückliegt.

      Da für die gleiche Anzahl Aktien einmal von der Dt. Bank und dann ein Jahr später von der Consorsbank die Tax-Voucher vorgelegt wurden, hielt ich es für sinnvoll, nachzuweisen, dass die Papiere nicht neu gekauft, sondern lediglich übertragen wurden. Geschadet hat es offensichtlich nicht, da der Antrag danach unglaublich schnell bearbeitet wurde ...
      Novartis | 78,36 €
      Avatar
      schrieb am 26.10.19 19:21:18
      Beitrag Nr. 194 ()
      Hallo!

      Könnte bei Euch Germanen auch funktionieren! Bei und geht es bestens!


      Snapform Viewer

      Einfach von der Swiss Finanz runterladen, dann kann man alles am PC ausfüllen und runterladen.
      Novartis | 78,54 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.19 19:27:14
      Beitrag Nr. 195 ()
      Statt RUNTERLADEN letztes Wort DRUCKEN !!!
      Novartis | 78,54 €
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 08:45:58
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.773.134 von Dividendenabstauber am 26.10.19 19:21:18Hallo Dividendenabstauber,

      das mit dem Snapform Viewer machen wir hier "Piefkes" 😉 genauso.

      Gruß ins benachbarte Österreich....
      Novartis | 80,62 € | im Besitz: Ja
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 17:54:02
      Beitrag Nr. 197 ()
      Hallo, lieber Steveguide!

      Für uns sind Piefke nur aus dem Norden in Deutschland, nicht aus Bayern.

      War übrigens am 8 November in München auf der Edelmetall und Rohstoffmesse. Sehr interessante Vorträge, teilweise.

      Also, viele Grüsse nach Bayern!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 21:22:59
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.974.200 von Dividendenabstauber am 20.11.19 17:54:02Ja ?
      Ich dachte gerade die Bayern sind die Piefkes. Wir in Bayern sagen zu den Norddeutschen "Fischkä'pf ausm Norden". Der Urbayer kommt mit den Leuten von weiter oben klassischerweise nicht so klar, weil da große Temperamentsunterschiede sind. Hier in München wird sofort das Hupen angefangen, wenn die Autos an ner wohlgemerkt roten Ampel stehen bleiben. Das wär jetzt weit im Norden undenkbar und wenn das der Münchner macht, merkt er, dass die Resonanz nicht so ist. Hab ich schon ein, zwei mal erlebt, wie ein Münchner in nördlicheren Gefilden diese Praxis angewandt hat und nicht mit Nächstenliebe begrüßt wurde.

      Ich komme vom Temperament eher mit den skandinavischen, auch schweizerischen Personen recht gut klar. Auch mit Osteuropäern, ausser bei manchen Männern die so richtige Machos sind. Das mag ich gar nicht. Also habs eher mit Menschen mit kühlerem Temperament, was nicht bedeuten muss unherzlich.

      In Bayern sagen wir zu den Österreichern oft nur "Ösis", manchmal auch "Schluchtenscheißer". Aber eigentlich sind die recht beliebt und haben, wenn sie als Touristen kommen nen Bonus weg. Der größte Aufreger in Diskussionen ist die Autobahnmaut, ansonsten gibt es von uns Bayern keinerlei Kritikpunkte und wie gesagt es ist mehr ein miteinander, von direkten Grenzstreitigkeiten vor Ort mal abgesehen. Direkte Nachbarn und vom Typ Mensch ist man sich zu ähnlich. Österreicher sind angesehen und stets Willkommen. Ganz ähnlich wie im Verhalten mit Schweizern. Interessanterweise sind das aber gerade nicht die Schluchtenscheißer. Die werden generell als reservierter und kühler wahr genommen. Ich kann das kühlere Temperament der Schweizer durchaus bestätigen.

      Sebastian Kurz ist auch hier in Bayern so eine Art heimlicher Star. Dagegen wirkt Söder eher hölzern um es freundlich zu formulieren. Mehr so ein Dorfdotsch. Ich persönlich mag aber Söder's Politik. Er kann ja nichts dafür, dass er als Franke geboren wurde.

      Gruß aus München.
      Novartis | 81,59 €
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 21:32:52
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.054.648 von Steveguied am 24.06.18 13:07:55Korrekterhalber. Gestern Post bekommen aus Dänemark. Das Schreiben ist ähnlich aufgebaut wie das aus Juni 2018.

      Auf der Hauptseite dänisch auf der Rückseite in Englisch. Es heißt sinngemäß, dass wegen Missbrauch sich die weitere Bearbeitung verzögert und es abermals bis zu 18 Monate dauern kann, bis ich die Erstattung habe. Es wurde nicht mehr erwähnt, dass ich für die erneute Wartezeit Zinsen bekomme, wie im Schreiben aus Juni 18. Mein Antrag zur Rückforderung der dänischen Quellensteuer stammt ursprünglich ich glaube, es müsste Januar 18 gewesen sein. Im Januar sind es dann schon 2 Jahre Wartezeit. Ein bisschen ernüchternd. Ein Schreiben es kann bis zu 18 Monate dauern bis zur Erstattung und man kalkuliert ach so lange wird es nicht dauern und jetzt ein weiteres knapp 1 1/2 Jahre später es kann weitere bis zu 18 Monate dauern.

      #Danke EU


      Gruß
      Novartis | 81,59 €
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 07:21:42
      Beitrag Nr. 200 ()
      Lieber Stiefguide!

      Also, bei uns gibt es sogar für die Bewohner der Bundesländer eigene Ausdrücke.

      Salzburg Stierwascher
      Oberösterreich Mostschädeln

      Um Dir einen Anhaltspunkt zu den Bundesländern längs Bayern ein paar halt.

      Hat historische Hintergründe.
      Novartis | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 28.11.19 17:57:12
      Beitrag Nr. 201 ()
      Hallo,

      hab hier schon gelesen, dass die Rückerstattung durch die Eidg. Steuerverwaltung viele Monate dauern kann, obwohl es offenbar Ausnahmen gibt.

      Ich habe Erstattung für die Jahre 2017-2019 beantragt, und zwar im April 2019, mit Einschreiben.

      Ich würde mich dort gerne in Erinnerung bringen bzw. zumindest eine Zwischennachricht bekommen, habe aber bisher nur die Postadresse gefunden.

      Es wäre lieb, wenn mir einer die Mailadresse nennen könnte, wäre ja einfacher und spart Porto :-).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.11.19 10:19:28
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.037.359 von Daimlia am 28.11.19 17:57:12Mailadresse steht unter der Telefon-Nr.:

      https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/ve…
      Novartis | 83,98 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.19 18:57:50
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.041.349 von Agio am 29.11.19 10:19:28Danke dir, Agio :kiss:.

      Auf diese weiterführende Seite war ich bisher gar nicht gekommen, weil ich auf der Startseite der schweiz. Steuerverwaltung oben im Menü auf Kontakt geklickt hatte und dort keine Mailadresse zu finden ist.

      Asche über mein Haupt :):O .
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 10:45:54
      Beitrag Nr. 204 ()
      Also mein erster Erstattungsbericht von der CH Quellensteuererstattung durch die DB. Nachdem das BFH ja entschieden hat, dass dies illegale Steuerberatung sei habe, ich im letzten Jahr das klassische Schreiben bekommen zur Vorlage beim Finanzamt, damit die das ausfüllen gesagt getan und wieder retour an die Tax Stelle der DB geschickt. Jetzt am 08.01. hatte ich die CH Quellensteuererstattung für das Jahr 2018 auf dem Konto mit rückwirkender Buchung für Anfang Dezember. Ich bekam aber kein Schreiben wie sich das genau zusammensetzt bei meiner Bankdame angerufen und die hat mir die Abrechnung heute schickt. Es entstanden keine Gebühren. Auch wurde der amtliche Umrechnungskurs genommen.

      Der einzige Wehrmutstropfen es ging nicht in CHF auf mein CHF Konto, sondern wurde rückwirkend für Anfang Dezember in Euro gebucht. Die Begründung ist aber einleuchtend. Das ist ein Geschäftssammelkonto, wo alle Quellensteuern eingehen und dies wird manuell weiter geleitet. Dieses Konto ist logischerweise ein EUR Konto und deshalb kann es, weil die Verbuchung manuell erfolgt und viel Zeit beansprucht auch nur in Euro erfolgen. Passt. Die 25 Franken Gebühr, die bei ING die letzten 3 mal enstanden, fielen auch nicht an.

      Gruß Stefan.
      P.s.: Zeitlich würde ich sagen ist das auch noch im Rahmen. DB , Daumen hoch.
      Novartis | 91,30 CHF
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 12:56:57
      Beitrag Nr. 205 ()
      Hat einer praktische Erfahrungen mit US-ADR auf Schweizer Aktien?

      Z.B. Novartis ADR ISIN US66987V1098

      Wird hier Quellensteuer nach Schweizer Recht (also 35%) abgezogen?

      Oder nur 30/15% wie bei US-Aktien?

      Freue mich auf Eure Beiträge!


      Freundliche Grüße
      supernova
      Novartis | 91,30 CHF
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.01.20 23:56:42
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.381.357 von supernova1712 am 15.01.20 12:56:57CH - Quellensteuer fällt "meines Wissens" an. War jedenfalls bis vor kurzem noch so und mir wäre nicht bekannt, dass dies geändert wurde.

      Thread: Ausländische Quellensteuer per ADS/ADR umgehen?
      Novartis | 86,30 €
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 09:54:04
      Beitrag Nr. 207 ()
      Novartis-Chef Vas Narasimhan bezog über 10 Millionen Franken

      https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/novartis-chef-vas-…
      Novartis | 93,64 CHF
      Avatar
      schrieb am 28.04.20 10:36:41
      Beitrag Nr. 208 ()
      Ich überlege meine Schweizer Aktien zur swissquote zu übertragen. Weiß jemand, ob man dann auch bei der Erstattung der Verrechnungssteuer einen tax voucher einreichen muß? Swissquote ist ja ein Schweizer Institut, die Beträge werden auf einem Schweizer Konto gutgeschrieben.
      Zwar gibt es mit Consors und ING Diba in D. auch Institute, die den tax voucher kostenlos ausstellen, allerdings bieten beide kein CHF-Konto an. Die Kosten für den eingesparten tax-voucher würden dann auch die neu anfallenden Depotkosten mindern, ggfs. sogar bis 0.
      Außerdem fühle ich mich wohler, wenn ein Teil meines Depots im EU-Ausland liegt.

      Hat jemand Erfahrung mit swissquote, Dividendenausschüttungen und dem Erstattungsverfahren?
      Novartis | 88,29 CHF
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.04.20 22:21:17
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.477.830 von lalin1972 am 28.04.20 10:36:41So wurde mit meiner Anfrage aus März 2018 umgegangen. Achtung das ist inzwischen über 2 Jahre alt und womöglich veraltet.:

      "
      Sehr geehrter Herr Steveguied,

      Besten Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir Ihnen untenstehend Ihre Fragen.

      - Swissquote erstellt jeweils einen Dividendenbeleg für sämtliche ausgezahlte Beträge. Bei Schweizer Dividenden wird kein Tax Voucher erstellt. Um die Verrechnungssteuer zurückzuverlagen, müssten Sie das entsprechende Formular auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerveraltung ausfüllen.

      Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Link:

      https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/ve…

      - Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die beiden Titel "Sunstar & Kongresshaus Zürich" nur telefonisch über uns handelbar sind (OTC). Die Gebühren beim Kauf und Verkauf betragen jeweils 0.5%, mindestens CHF 100.-. Die Depotgebühren belaufen sich auf 0.025%, mindestens CHF 15.- und maximal CHF 50.- pro Quartal.

      - Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) sind wir als Finanzinstitut verpflichtet, Angaben über die Identität unserer Kunden sowie gewisse Kontoinformationen jährlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden, die diese Angaben anschließend mit den Steuerbehörden in den Partnerländern austauscht.
      Zudem erstellt Swissquote per Ende Jahr einen kostenlosen Vermögensauzug. Auf Wunsch des Kunden kann jedoch ein kostenplfichtiger Steuerauszug nach schweizer Steuerrecht (CHF 110.-) oder nach deutschem Steuerrecht (mindestens CHF 200.-) bestellt werden.

      - Für eingehende Zahlungen verrechnet Swissquote keine Gebühren. Für ausgehende Zahlungen in EUR oder CHF betragen die Kosten EUR/CHF 2.- pro Überweisung. Wir weisen Sie darauf hin, dass Swissquote im Bereich Trading spezialisiert ist und sich nicht als Zahlungsverkehrskonto eignet.

      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, so bitten wir Sie, unser Customer Care Center unter der Nummer +41 44 825 88 88 anzurufen.

      Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 08:00 - 22:00 Uhr, gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Swissquote Bank AG

      _______________________________________________________

      Ich tippe mal so, dass man den Tax Voucher gar nicht braucht, weil Swissquote eine schweizer Bank ist und diese Regel vielleicht bei Ihnen nicht gilt. Ich hatte nämlich explizit danach gefragt.

      Wonach ich gar nicht gefragt hatte war der Punkt mit dem Steueraustausch. Anscheinend ein Textbaustein, den sie wohl zur Rechtssicherheit für ausländische Kunden einpflegen. Happig finde ich die mindestens 200 Franken für ne Steuerbescheinigung nach deutschem Recht. Im Zeitalter von Olaf Scholz und wie er sein Amt interpretiert und auslegt, ist es gewiss nicht so verkehrt sein (Haupt-) Depot im Land des Ricola und der Toblerone zu sichern.

      => Hallo mein Name ist Olaf und ich Liebe es Kleinaktionäre mit Vermögensabgaben zu besteuern.

      Nein, die wirklich Vermögenden lässt er nicht nur laufen, er stützt sie sogar.

      https://finanzmarktwelt.de/olaf-scholz-blockt-im-warburg-cum…

      Unser aller Bundesfinanzminister und ehemaliger Bürgermeister von Hamburg Olaf Scholz war heute in den Finanzausschuss des Bundestages geladen. Der fühlt sich mit zuständig für den vermutlich großen Skandal rund um die MM Warburg Bank in Hamburg, bei der die Hamburger Finanzverwaltung es sehenden Auges versäumte 47 Millionen Euro zu viel gezahlte CumEx-Erstattungen zurückzufordern. Zuständig fühlen sich die Bundestagsabgeordneten im Fachausschuss deswegen, weil das Bundesfinanzministerium sogar die Hamburger Verwaltung dazu auffordern musste, von MM Warburg andere Gelder zurückzufordern. Sonst wäre der Schaden wohl noch größer.

      Tja, und nun hat Olaf Scholz heute Fragen der Abgeordneten beantwortet. Oder man könnte auch sagen: Er war anwesend. In der Schule hätte es dafür eine 5 statt eine 6 gegeben, halt weil man wenigstens anwesend war. Wie auch die anderen Protagonisten in diesem Krimi beruft sich auch Olaf Scholz laut aktuellen Berichten auf das Steuergeheimnis.



      Gruss
      Stefan
      Novartis | 81,26 € | im Besitz: Ja
      Avatar
      schrieb am 29.04.20 13:38:08
      Beitrag Nr. 210 ()
      Olaf Scholz : Genosse der Bosse.
      Novartis | 85,23 CHF
      Avatar
      schrieb am 17.09.20 15:27:25
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.477.830 von lalin1972 am 28.04.20 10:36:41Ich habe ein Depot mit Mitarbeiteraktien meines Schweizer Arbeitgebers in der Schweiz. Für Dividenden die einem Schweizer Depot gut geschrieben werden, sind keine Tax Voucher zur Erstattung der Verrechnungssteuer notwendig.
      Novartis | 82,14 CHF
      Avatar
      schrieb am 17.09.20 15:34:39
      Beitrag Nr. 212 ()
      Ich habe soeben meine Rückerstattungen für 2019 und 2020 beantragen wollen. Gemäss Webseite ESTV ist das alte Formblatt 85 nur noch für 2019 gültig. Für 2020 muss dieses über einen Online Account erstellt werden. Hat sich da schon jemand in den Dschungel gewagt?
      Novartis | 82,30 CHF
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 13:39:08
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.111.713 von Fullhouse1 am 17.09.20 15:34:39Habe heute meinen Rückerstattungsantrag 2019 beim zuständigen Finanzamt abstempeln lassen. Der Mitarbeiter war bereits über die Neuerungen ab/für 2020 informiert und hat mir ein Merkblatt ausgehändigt. Man muss einen Online Account beim ESTV erstellen und die Belege hochladen und kann dann ein sog. Stempelblatt mit einer Vorgangsnummer herunter laden, dieses muss dann vom D-Finanzamt bestätigt werden und geht dann postalisch wie gehabt an die ESTV.

      Ich hoffe dass sich dadurch wenigstens die Bearbeitungszeiten verkürzen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
      Novartis | 81,00 CHF
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.20 12:01:36
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.283.041 von Fullhouse1 am 05.10.20 13:39:08Lob wem Lob gebührt. Die ESTV hat meinen Rückerstattungsantrag für 2019 innert Wochenfrist bearbeitet. Ich bin baff.
      Novartis | 78,95 CHF
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.20 15:20:30
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.416.341 von Fullhouse1 am 17.10.20 12:01:36Hallo

      Ist beim Hochladen ein Tax Voucher dann immer noch notwendig ?
      Oder reicht die Dividendenmitteilung der Bank/des Brokers ?
      (Denn meine (kostenpflichtigen 🙁) Tax Voucher habe ich bisher nicht
      in digitaler Form bekommen.)

      MfG
      Arno
      Novartis | 78,95 CHF
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.20 16:23:33
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.417.643 von arno123 am 17.10.20 15:20:30Ich habe das Onlineverfahren noch nicht durchgeführt. Aber ich denke dass du für Depots, die nicht in der Schweiz geführt werden, den Voucher weiterhin benötigst. Ich werde morgen mal die Erstattung für 2020mit dem Onlineverfahren ausprobieren und berichten.
      Novartis | 78,95 CHF
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 19:32:56
      Beitrag Nr. 217 ()
      Der Voucher für Onlineverfahren ist notwendig. Man lädt ihn beim Ausfüllen des Formulars hoch. Außerdem werden auch die Bankbelege der Dividenden hochgeladen. Das Formular druckt man am Ende aus und schickt an das Finanzamt zur Wohnsitzbestätigung zu. Das bestätigte Dokument schickt man wie zuvor an die eidgenössische Steuerverwaltung per Post.
      Novartis | 78,95 CHF
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 22:36:26
      Beitrag Nr. 218 ()
      Gibt es hier nichts wichtigeres zu schreiben ?🙄
      Novartis | 78,95 CHF
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 07:36:52
      Beitrag Nr. 219 ()
      Falls du es nicht begriffen hast geht es in diesem thread um das Vorgehen zur Steuerrückerstattung der schweizer Quellensteuer. Dumme Frage=dumme Antwort
      Novartis | 73,59 €
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 08:20:48
      Beitrag Nr. 220 ()
      Die ESTV hat die Rückerstattungsantrag für 2018 und 2019 (zusammen abgeschickt) in 2 Wochen bearbeitet. Altes Verfahren, nicht online. Schweizer Uhren😊.
      Novartis | 74,71 €
      Avatar
      schrieb am 19.10.20 09:44:42
      Beitrag Nr. 221 ()
      Sorry für den Schreibfehler, es soll „...hat die Rückerstattungsanträge....“ sein müssen.
      Novartis | 79,28 CHF
      Avatar
      schrieb am 02.11.20 13:34:26
      Beitrag Nr. 222 ()
      Die ESTV hat auf mein Schreiben zur Steuerrückerstattung innerhalb einer Woche geantwortet. Es handelte sich um das neue online Verfahren seit 2020. Es geht noch schneller als im Falle des alten Verfahrens, was auch schon sehr schnell war.
      Novartis | 72,68 CHF
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 13:28:56
      Beitrag Nr. 223 ()
      Novartis startet neues Aktienrückkaufprogramm und setzt sich Sparziele

      Novartis sorgt am Investorentag für positive Überraschungen. Sowohl das neu geplante Aktienrückkaufprogramm als auch die neu gesetzten Sparziele waren so von Expertenseite nicht erwartet worden.


      https://www.cash.ch/news/top-news/pharmabranche-novartis-sta…



      Novartis setzt auf die eigene Pipeline und startet Aktienrückkaufprogramm
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13194462-novartis…
      Novartis | 80,04 CHF
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 09:36:54
      Beitrag Nr. 224 ()
      Novartis macht vieles richtig – und hat bei Investoren trotzdem einen schweren Stand

      https://www.nzz.ch/wirtschaft/novartis-aktienrueckkaufprogra…
      Novartis | 80,81 CHF
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 14:25:52
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.834.424 von pickuru am 25.11.20 09:36:54Ist es so schwer eine Novartis Aktien Diskussion zu eröffnen???

      Aber nein, man muss hier in der Quellensteuerrückerstattungs-Diskussion seine Belanglosigkeiten absetzen.
      Novartis | 80,95 CHF
      Avatar
      schrieb am 25.03.21 11:22:19
      Beitrag Nr. 226 ()
      Ich kann bestätigen, dass das Neue Verfahren bei den Eidgenossen perfekt zu funktionieren scheint.


      Ganz im Gegensatz dazu die Dänen....





      Im Januar 18 abgegeben und seitdem 3 solcher nichtssagenden Schriftstücke bekommen. Irgendwann wird das Erstellen dieser Schreiben teurer als mir den Betrag einfach zu erstatten. Es heißt das wird verzinst? Aber wie und womit? 3 Mal die exakt gleichen Schreiben bekommen.

      Gruß
      Novartis | 80,88 CHF
      Avatar
      schrieb am 27.04.21 09:52:30
      Beitrag Nr. 227 ()
      Schlechte Neuigkeiten.....



      sehr sehr ungeil. Wirklich sehr ungeil.

      Wenn es dabei bliebe, wäre die Kröte sogar noch schluckbar. Es funktioniert für Irland und für Norwegen habe ich die Formulare bekommen, liege aber unter den 10 Euro Erstattungsbetrag, würde aber auch da laufen. Dänemark würde es wohl auch gehen, wenn die überhaupt mal erstatten würden.

      Gruß
      Stefan
      Novartis | 80,44 CHF | im Besitz: Ja
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.04.21 19:52:31
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.959.302 von Steveguied am 27.04.21 09:52:30
      Einführung eines Bearbeitungsentgelts bei der Deutschen Bank
      Hallo Stefan,
      das, was die Deutsche Bank jetzt anbietet, macht die Consorsbank schon lange so: die notwendigen Unterlagen kamen dort zusammen mit der Dividendengutschrift der jeweiligen Gesellschaft !
      Ich bin vom Service der Deutschen Bank zuletzt gar nicht mehr angetan gewesen: ich bekam letzte Woche die Unterlagen für die Erstattung der österreichischen Quellensteuer 2019 (!!) - und wir reden hier von knapp € 100,--, die ich von dort wiederbekomme.
      Wenn es dann tatsächlich so läuft, wie die Deutsche Bank avisiert, sehe ich darin eine win-win-Situation:
      Dort gibt es weniger Arbeit, die zudem bislang kostenlos erbracht wurde und aus der Sicht des Kunden ist das Geld sehr viel schneller auf dem Konto als bisher, auch wenn ein wenig mehr zu tun ist, als bisher ! Aber verglichen mit anderen Staaten läuft das mit der Schweiz sehr einfach und zudem wirklich blitzschnell.
      Ich fürchte nur, dass die DB die € 41,65 zukünftig auch bei Steuererstattungen aus anderen Ländern in Rechnung stellen wird ....
      In diesem Sinne,
      viele Grüße aus Leipzig und bleibt gesund !!
      Gerd
      Novartis | 71,28 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.22 17:24:12
      Beitrag Nr. 229 ()
      Diesmal hat es doch fast 6 Wochen gedauert. Den Antrag habe ich am 19.6 eingereicht, zwei Tage später die Bestätigung des Finanzamtes in der Schweiz mit A-Post aufgegeben. Am 28.7. bearbeitet und genehmigt. Wenigstens nehme ich den Währungsgewinn unversteuert mit.
      Novartis | 84,53 €
      Avatar
      schrieb am 31.07.22 17:36:58
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.981.079 von Leipzig2011 am 28.04.21 19:52:31Es gibt keinen Grund die DB mit der Rückerstattung zu beauftragen. Dies kann man ohne weiteres selbst machen. Die ESTV Webseite ist dafür eingerichtet. Gut man hat das Antragsystem inzwischen digitalisiert, genauso unkomfortabel wie Elster, aber das sind halt Beamte. Einfach geht halt nicht.
      Novartis | 84,53 €
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