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Den Ruhestand genießen: Zahlung von Rente im Ausland

Mehr als 100.000 Rentner gehen den Schritt und ziehen ins Ausland. Auch dort gibt es einen Anspruch auf die Zahlung von Rente. Damit alles problemlos funktioniert, sind jedoch einige Faktoren zu beachten.

Der Bezug von Rente in einem anderen Land ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Dabei gibt es jedoch verschiedene Dinge zu beachten. Wird der Sitz nur vorübergehend in ein anderes Land verlegt, so wird die Rente ohne Probleme in voller Höhe weitergezahlt. Der Zeitraum für diese Regelung beträgt höchstens sechs Monate innerhalb eines Jahres. Wer sich entscheidet, dauerhaft ins Ausland zu gehen, muss teilweise mit Kürzungen rechnen. Diese sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Die meisten Einschränkungen gibt es dann, wenn die Rente nicht wegen des regulären Eintritts ins Rentenalter, sondern aus Gründen der verminderten Erwerbsfähigkeit gezahlt wird. Zieht ein Rentenbezieher dann ins Ausland, wird diese Rente nicht mehr gezahlt. Allerdings gibt es Länder, in denen sogenannte Gleichstellungsregelungen gelten. In diesen Ländern wird die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt. Welche das sind, kann beim Rententräger in Erfahrung gebracht werden.

Wie hoch die Rentenzahlungen im Ausland ausfallen, wird anhand mehrerer Faktoren entschieden. Dazu gehören das Geburtsjahr, die bisher zurückgelegten Rentenzeiten, die Staatsangehörigkeit, der jeweilige Zeitpunkt der Auswanderung ins Ausland, das Auswanderungsland und die gesammelten Entgeltpunkte. Wer also bereits vor dem Erreichen des Rentenalters auswandert, erhält weniger Rente, da sich die Entgeltpunkte und Rentenzeiten verringern. Wichtig ist es, den Träger mindestens sechs Monate vor dem Unzug zu informieren, damit genug Zeit für die Berechnung besteht und auch für die regelmäßige Zahlung alles rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann. Wenn diese Punkte berücksichtigt werden, ist die Zahlung der Rente ins Ausland sicher.

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