Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Kindergeld: Wer kann Kindergeldzuschuß beantragen?

Eltern und Alleinerziehende mit geringem Einkommen können bei ihrer Arbeitsagentur einen Kindergeldzuschuß beantragen. Wichtige Tipps zur Beantragung und Höhe des Kindergeldzuschusses in der Übersicht.

Der Kindergeldzuschuß wird von der Arbeitsagentur an Eltern oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen ausgegeben. Der Zuschuss wird nur für Kinder gezahlt, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und im Haushalt der Eltern leben. Wie auch das Kindergeld wird der Kindergeldzuschuß von der Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur geleistet. Für die Zahlung des Kindergeldzuschusses muss das Kind bereits Kindergeld von der Familienkasse beziehen.

Mit dem Kindergeldzuschuss, der von der Arbeitsagentur als Kinderzuschlag geführt wird, sollen berufstätige Eltern und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen unterstützt werden. Der Kinderzuschlag ist nicht mit dem Arbeitslosengeld II kombinierbar. Eltern oder Alleinerziehende haben nur dann einen Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn sie die fest gelegten Einkommensgrenzen der Familienkasse nicht unter- und überschreiten. Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei Elternpaaren bei 900 Euro und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro. Die Höchstgrenze für den Kinderzuschlag errechnet die Familienkasse anhand der Arbeitslosengeld II-Leistungen, welche die Antragsteller im Falle einer Beschäftigungslosigkeit beziehen würden.

Der Kinderzuschuss stockt das Haushaltseinkommen von gering verdienenden Eltern und Alleinerziehenden auf, bei denen unter Berücksichtigung des Kinderzuschusses kein Anspruch mehr auf ALG II besteht. Die Höhe des Kindergeldzuschusses bemisst sich anhand des elterlichen Einkommens. Der Kinderzuschuss wird bis zu einer Höchstgrenze von 140 Euro pro Kind gezahlt. Seit 2009 erhalten Eltern und Alleinerziehende zusätzlich zum Kindergeld und zum Kindergeldzuschuß im August eine Leistung von 100 Euro, wenn das Kind zur Schule geht.

Der Kindergeldzuschuß wird bei der Familienkasse beantragt und gemeinsam mit dem Kindergeld an die Eltern ausgezahlt. Den erforderlichen Antrag für den Kindergeldzuschuß bekommen Eltern bei ihrer örtlichen Familienkasse und können sich den Antrag auch über die Webseite der Arbeitsagentur herunter laden. Über die Bewilligung des Antrages entscheidet die Familienkasse der Arbeitsagentur.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012