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Inkassounternehmen beauftragen – um zu Geld zu kommen

Wenn der Schuldner nicht zahlt, kann man ein Inkassounternehmen beauftragen, das Geld einzutreiben. Für diese Dienstleistung muss man das Inkassounternehmen bezahlen. Oft geht das nur, wenn man zuvor Mitglied wird.

Wer eine Geldforderung hat und dafür keine Zahlung erhält, hat verschiedene Möglichkeiten, das Geld einzutreiben. Ein Inkassounternehmen beauftragen ist eine davon. Dieses ist ein gewerbliches Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, säumige Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Meist kann es auch im Vorfeld Auskunft geben, ob der Schuldner ein schlechter Zahler ist. Solche Dienste werden in der Regel von Unternehmen in Anspruch genommen, die sich vor Forderungsausfall schützen wollen. Privatleute haben es etwas schwieriger.

Wer ein Inkassounternehmen beauftragen will, muss dort Mitglied sein, wenn es als Verein organisiert ist, oder im anderen Falle einen Vertrag abschließen. Die Mitgliedschaft oder die allgemeine Beauftragung kostet einen Beitrag. Nur selten finden sich Inkassounternehmen, die nur auf Erfolgsbasis arbeiten. Sie wollen schließlich auch Geld verdienen, und das Geld des Gläubigers ist ihnen zunächst einmal sicher. Neben diesen meist jährlichen Kosten fallen dann noch für jeden einzelnen Inkassofall Gebühren an, die der Gläubiger zunächst vorstrecken muss. Wenn der Schuldner aufgrund der Maßnahmen des Inkassoinstituts zahlt, ist er auch verpflichtet, diese Inkassokosten zu bezahlen. Dann kann der Gläubiger diese wieder zurückerhalten. Je nach Vertrag hat das Inkassoinstitut aber noch Anspruch auf eine Erfolgsprovision.

Zu den Maßnahmen des Inkassoinstituts gehört die schriftliche Mahnung und, falls diese erfolglos bleibt, ein gerichtlicher Mahnbescheid. Zusätzlich können auch noch die telefonische Kontaktaufnahme oder die Prüfung, ob der Kunde überhaupt zahlungsfähig ist, dazugehören. Bleibt auch der Mahnbescheid erfolglos, schaltet das Institut nach Abstimmung mit dem Gläubiger einen spezialisierten Rechtsanwalt ein, der die Angelegenheit weiter verfolgt. Für Gerichtskosten und den Rechtsanwalt ist dann wieder ein Vorschuss fällig. Ebenfalls gegen Gebühr sind die Inkassounternehmen auch bereit, ausgeklagte Forderungen zu überwachen. Privatleute, die Hilfe zum Eintreiben einer Forderung benötigen, können sich an ein Inkassoinstitut wenden. Eventuell ist man bereit, gegen Bezahlung auch ihren Fall zu übernehmen.

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