Neuer Arbeitsvertrag, vielleicht auch beim alten Chef
Ein neuer Arbeitsvertrag kann für Arbeitnehmer nicht nur dann zum Thema werden, wenn ein Arbeitsplatzwechsel ansteht. Auch beim alten Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein anderer Arbeitsvertrag anfallen.
Ein neuer Arbeitsvertrag - bei diesem Stichwort denken viele Arbeitnehmer zunächst einmal an einen Arbeitsplatzwechsel. Dabei muss ein neuer Arbeitsvertrag aber keinesfalls zwingend mit einem Arbeitgeberwechsel in Zusammenhang stehen. Auch beim alten Arbeitgeber können sich hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses so gravierende Änderungen ergeben, dass ein neu gestalteter Arbeitsvertrag erforderlich wird. Die sogenannte Änderungskündigung bringt beispielsweise den neu gestalteten Arbeitsvertrag mit sich, der sich leider nicht immer ohne Auswirkungen für den Arbeitnehmer ergibt. Vorsichtig sollten Arbeitnehmer bei der Unterschrift unter einem neu gestalteten Arbeitsvertrag immer sein. Mit einem geänderten Arbeitsvertrag können sich nämlich auch bezüglich Urlaubszeiten oder aber Kündigungsfristen Neuerungen ergeben, die keinesfalls zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Wer also einen neu gestalteten Arbeitsvertrag unterschreiben möchte, sollte vorher genau lesen, bevor die Unterschrift dann tatsächlich unter diesem Vertrag geleistet wird.
Gern ändern Arbeitgeber die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter, die bereits lange Zeit im Unternehmen beschäftigt sind, um gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten mit sinkender Auftragslage Einsparungen zu erzielen. So werden dann Sonderzahlungen aus dem neu gestalteten Arbeitsvertrag herausgenommen oder aber auch Urlaubszeiten gekürzt. Wer hier als Arbeitnehmer gegen diese Veränderungen angehen möchte, sollte sich dann mit rechtlichem Beistand wappnen. Nicht selten gelangen gerade geänderte Arbeitsverträge sogar vor die Arbeitsgerichte des Landes, die dann eine Entscheidung fällen, ob die Verschlechterungen für den Arbeitnehmer akzeptabel sind oder ob der Arbeitgeber mit den Änderungen im neu gestalteten Arbeitsvertrag seine Kompetenzen schlichtweg überschritten hat. Oftmals müssen Arbeitnehmer auch damit rechnen, dass mit Kündigung gedroht wird, falls der geänderte Arbeitsvertrag in neuer Form nicht unterschrieben wird. Spätestens in diesen heiklen Fällen ist ein sehr guter Rechtsbeistand sinnvoll, um zum Arbeitnehmerrecht zu gelangen, ohne den Arbeitsplatz möglicherweise auch noch durch eigenes Verschulden zu verlieren.
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