Rechte: Für Arbeitgeber gibt es mehr als nur Pflichten
Von einem Arbeitgeber wird vor allem die Erfüllung seiner Pflichten gefordert. Sei es die pünktliche Gehaltszahlung oder der ergonomisch eingerichtete Arbeitsplatz. Aber ein Arbeitgeber hat auch viele Rechte.
Neben einer Reihe von Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer haben Arbeitgeber auch einige Rechte. Er kann von seinem Angestellten Treue und Solidarität gegenüber dem Unternehmen verlangen. Dazu gehören auch Angaben, die der Wahrheit entsprechen. Fordert der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Auskunft, muss dieser wahrheitsgemäß antworten. Dieses Recht gilt allerdings nicht für alle Fragen. Erlaubt sind Erkundigungen nach dem Gesundheitszustand, nach Vorstrafen, Nebenbeschäftigungen und nach dem beruflichen Werdegang. Komplett unzulässig sind dagegen Fragen nach der Familienplanung, der Religion und den Vermögensverhältnissen.
Auch die Erfüllung der kompletten Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer gehört zu den Rechten eines Arbeitgebers. Zudem hat dieser ein Weisungsrecht. Das Weisungsrecht befugt den Arbeitgeber, den Umfang der Arbeitsleistung des Angestellten auch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen näher zu definieren. Dieses Weisungsrecht kann durch den Geschäftsführer an den nächsten Vorgesetzten eines Angestellten übertragen werden. Das kann beispielsweise der Bereichs- oder Abteilungsleiter sein.
Generell gilt: Die Pflichten eines Arbeitnehmers sind gleichzeitig die Rechte eines Arbeitgebers.
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