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Legale Lohnsteuer Tricks: Was man wissen sollte

Es ist nicht immer ein Steuerberater nötig, um bei der Lohnsteuererklärung ein paar Euros sparen zu können. Viele Tricks und Kniffe lassen sich von Laien problemlos anwenden. Man muss nur wissen, welche das sind.

legale lohnsteuer tricks
© Uwe Steinbrich / http://www.pixelio.de
Bei der Lohnsteuererklärung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einige Euros zu sparen, und zwar legal. So sollte zum Beispiel beim Grundfreibetrag, der bei 8004 € liegt, darauf geachtet werden, welche abzugsfähigen Ausgaben geltend gemacht werden können, um unterhalb dieses Betrages zu bleiben. In diesem Fall müssen dann keine Steuerzahlungen getätigt werden. Der Kinderfreibetrag liegt im Übrigen bei 7008 €.

Um das Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrages zu drücken, ist natürlich wichtig zu wissen, welche Kostenarten abzugsfähig sind. Da wären als aller Erstes die Krankenversicherungsbeiträge, die seit Januar 2010 vollständig als sogenannte Sonderausgaben abzugsfähig sind. Hier sei auch die Familienversicherung erwähnt, die bei Einkommen unter 365 Euro im Monat greift. Wer über eine solche verfügt, braucht sich um weitere Sozialversicherungsbeiträge nicht zu kümmern. Des Weiteren können Ehepaare ab 2010 die Lohnsteuerabzüge durch das sogenannte Faktorverfahren kürzen lassen. Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer zielt dagegen allein auf Kapitalerträge ab. Hier werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividende oder Gewinne aus Aktienverkäufen, pauschal mit 25 % versteuert. Selbstverständlich können auch Verluste aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden. Aber Achtung: In Zukunft können Gewinne und Verluste nur noch verrechnet werden, wenn sie auf dasselbe Kreditinstitut fallen. Andernfalls müssen die Banken rechtzeitig benachrichtigt werden.

Wer in seine Rente investiert, kann in Sachen Lohnsteuerersparnis auch hier ein paar Euros sparen. So ist 2010 der absetzbare Anteil der Rentenzahlungen auf ganze 70 % gestiegen. Rechnerisch lassen sich dadurch Jahr für Jahr bis zu 14.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen und die Steuerlast entsprechend senken.

Vielen unbekannt, aber dennoch erwähnenswert, ist die Abzugsmöglichkeit von Spenden. So sind Spenden an diverse Hilfseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Förderer von der Steuerlast befreit. Wer also Geld für einen guten Zweck spendet, soll darauf nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Aber Achtung: Die Spenden müssen innerhalb der EU getätigt worden sein.

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