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Die Beachtung der Lohnsteuer Richtlinien kann helfen

Die Richtlinien dienen sowohl den Finanzämtern als auch den Arbeitnehmern, um berechnen zu können, in welcher Höhe eine Steuerbegünstigung oder Nachzahlung vom Arbeitslohn erhoben werden kann.

Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom Brutto-Gehalt sowie der Steuerklasse ab. Zu diesen beiden Faktoren fließen weitere ein: die Beitragsabzüge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (sofern kein Kirchenaustritt erfolgt ist). In die Berechnung fließt auch die Anzahl der Kinder mit ein, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.

In den Richtlinien wird klar definiert, welche Beträge steuerfrei oder abzugsfähig sind und welche sonstigen Bezüge dem Arbeitnehmer zufließen. Mithilfe der Einkommensteuererklärung können die Freibeträge und Beitragsabzüge ermittelt werden.

Für diverse Leistungen besteht eine Steuerfreiheit. Zu den steuerfreien Beträgen zählen unter anderem das Arbeitslosen-, Insolvenz- sowie Unterhaltsgeld. Bei den steuerfreien Leistungen wie Geld oder Sachbezügen spricht man in der Regel von den Trennungsgeldern oder Reisekosten- und Umzugskostenvergütung. Allerdings werden hier in der Regel bestimmte Höchstsummen festgelegt, die eine Steuerfreiheit gewährleisten. Von der Steuer befreit sind auch nebenberufliche Tätigkeiten, wobei hier die Gesamtarbeitszeit beachtet werden muss, da man sonst leicht die maximale Arbeitszeit übersteigt.

Beträge für Fahrtkosten können in der Regel pauschal abgezogen werden. In der Steuererklärung kann jegliche Art von Leistung, Werbungskosten und Fördergeld angegeben werden. Diese werden in der Summe zusammengefasst und können dementsprechend geltend gemacht werde.

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