Nein. Die Forderungen aufgrund des Vergleichs, wenn sie denn nicht von der Gesellschaft, ggf. mit Zustimmung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, noch bezahlt würden, wären ganz normal zur …
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter haben meiner Meinung nach Vorrang bei der Verteilung der Konkursmasse!