"Allerdings, und hier bin ich mir eben nicht ganz sicher, gelten für den Eintrag von Verlustabzug wohl 3(!) Jahre nach Antragsveranlagung" Aber: Selbst wenn das zutreffen würde:Eine …
richtig, die Frist ist am 31.12.01 abgelaufen. Allerdings, und hier bin ich mir eben nicht ganz sicher, gelten für den Eintrag von Verlustabzug wohl 3(!) Jahre nach Antragsveranlagung.