Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde das neu geregelt und Du kannst die Verluste nachträglich feststellen lassen. Seit 2007 ist einzig und allein entscheidend, dass die Feststellungsfrist noch nicht …
Die Verlustfeststellung kann im Jahr der Verrechnung erfolgen. Urteil des BFH dazu: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2006.4.19/9R2104.html Bei meinen Mandanten hat es bisher wunderbar …