Ziemlich blöd. Denn was nutzt einen das beharren auf seinen Ansichten, wenn man dadurch reales Geld verdient. Es sei denn Sie mussten es sich nicht schwer erarbeiten.
Das geht nicht. Als Aktionär ist zwar man Miteigentümer, aber Du hast dadurch nicht zwangsläufig das Recht das Unternehmen im Rechtsverkehr zu vertreten. JuliaMeyer konnte dies tun, in Ihrer …