Teil 1 Ihrer Mail ist klar und stellt ja auch kein Problem dar. Wenn Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen im selben Jahr anfallen wird saldiert, wenn der erforderliche Antrag gestellt und …
Denken Sie bitte daran, dass Erstattungszinsen mit Nachzahlungszinsen verrechnet werden. Hierzu zählen auch die Nachzahlungszinsen, die aus den Schätzbescheiden resultieren, auch wenn diese gering …