nichts für ungut, aber wenn du der Bank ähnlich kryptische Briefe schreibst, brauchst du dich nicht zu wundern, wenn die dich nicht verstehen.
Vielen Dank für die Antwort. Eine Kapitalrückzahlung darf nicht versteuert werden.Da kein Gewinn erfolgt ist. Die Summe der Rückzahlung müßte ca.10 % der Anleihsumme entsprechen!