Urteil des Landgerichts Dortmund
Wohngebäudeversicherung zahlt auch für verspätete Sturmschäden
Wenn Tage nach einem Sturm oder Hurrikan noch Folgeschäden entstehen, verweigern manche Gebäudeversicherer die Zahlung. Doch ein neues Urteil gibt nun den Versicherten Recht, die ihrem Versicherer solche Schäden melden.
Versicherer müssen nicht nur für unmittelbare Schäden aufkommen, sondern auch für Folgeschäden, die oft erst Tage später sichtbar werden. (© Picture-Factory)
Anfang Oktober 2017 fegte das Sturmtief Xaver über Mitteleuropa. Sieben Todesopfer in Deutschland und fünf in Polen sowie Sachschäden von mehreren Milliarden Euro waren die unmittelbaren
Folgen. Das Ende des Sturms bedeutete aber noch lange nicht das Ende der Beschädigungen.
Denn Tage nachdem der Sturm eigentlich schon abgeflaut war, stürzte ein Baum auf das Haus eines Grundstücks in Dortmund. Der Eigentümer führte den Sturz des zuvor standfesten Baumes auf den Tage zuvor tobenden Sturm zurück und übermittelte den Fall an seine Wohngebäudeversicherung.
Doch der Versicherer lehnte die Forderung mit der Begründung ab, es seien ausschließlich Schäden, die unmittelbar während eines Sturms oder Orkans entstünden, abgedeckt. Der Versicherungsnehmer und
Grundstückseigentümer wendete sich an das Dortmunder Landgericht.
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