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    Urteil des Landgerichts Dortmund  1196  0 Kommentare Wohngebäudeversicherung zahlt auch für verspätete Sturmschäden

    Wenn Tage nach einem Sturm oder Hurrikan noch Folgeschäden entstehen, verweigern manche Gebäudeversicherer die Zahlung. Doch ein neues Urteil gibt nun den Versicherten Recht, die ihrem Versicherer solche Schäden melden.


    Versicherer müssen nicht nur für unmittelbare Schäden aufkommen, sondern auch für Folgeschäden, die oft erst Tage später sichtbar werden. (© Picture-Factory)

    Anfang Oktober 2017 fegte das Sturmtief Xaver über Mitteleuropa. Sieben Todesopfer in Deutschland und fünf in Polen sowie Sachschäden von mehreren Milliarden Euro waren die unmittelbaren Folgen. Das Ende des Sturms bedeutete aber noch lange nicht das Ende der Beschädigungen.

    Denn Tage nachdem der Sturm eigentlich schon abgeflaut war, stürzte ein Baum auf das Haus eines Grundstücks in Dortmund. Der Eigentümer führte den Sturz des zuvor standfesten Baumes auf den Tage zuvor tobenden Sturm zurück und übermittelte den Fall an seine Wohngebäudeversicherung.

    Doch der Versicherer lehnte die Forderung mit der Begründung ab, es seien ausschließlich Schäden, die unmittelbar während eines Sturms oder Orkans entstünden, abgedeckt. Der Versicherungsnehmer und Grundstückseigentümer wendete sich an das Dortmunder Landgericht.

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    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Urteil des Landgerichts Dortmund Wohngebäudeversicherung zahlt auch für verspätete Sturmschäden Wenn Tage nach einem Sturm noch ein Baum umfällt und Schäden verursacht, wer zahlt dann? Auch dafür muss die Wohngebäudeversicherung haften, urteilte das Landgericht Dortmund.

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