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    Quellensteuer

    Der Begriff der Quellensteuer bezeichnet eine Steuer bzw. eine so genannte Ertragssteuer auf Einkünfte, die ? und daher rührt der Name ? direkt an der Quelle der Auszahlung abgezogen werden. Dabei erfolgt ein direkter Abzug von der so genannten Leistungsvergütung und ebenso eine direkte Überweisung an die zuständige Finanzbehörde. Beispiele für solche Quellensteuern sind beispielsweise die Lohnsteuer, die Aufsichtsratssteuer und die ... Mehr lesen?

    Ein Beitrag von Robert Sasse.


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Definition Quellensteuer Der Begriff der Quellensteuer bezeichnet eine Steuer bzw. eine so genannte Ertragssteuer auf Einkünfte, die ? und daher rührt der Name ? direkt an der Quelle der Auszahlung abgezogen werden. Dabei erfolgt ein direkter Abzug von der so genannten …