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mybet Holding SE: Wetteinsätze von Insolvenz nicht betroffen
DGAP-News: mybet Holding SE / Schlagwort(e): Insolvenz/Sonstiges
mybet Holding SE: Wetteinsätze von Insolvenz nicht betroffen |
- Rechtsanwalt Sascha Feies zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
- Das in nicht insolventen Töchtern befindliche operative Geschäft läuft ohne Einschränkungen weiter
Berlin, 17.08.2018. Die mybet Holding SE sowie die zur mybet-Gruppe gehörenden ANYBET GmbH und SWS Service GmbH haben heute beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Der Anbieter für Sportwetten und Online-Casino-Spiele hatte seit mehreren Jahren mit dem schwierigen regulatorischen Umfeld der Glückspielbranche zu kämpfen, was zu deutlich rückläufigen Umsätzen und Aufgabe einzelnen Ländermärkte geführt hatte.
Das operative Wett- und Casinogeschäft der Gruppe ist von den Insolvenzanträgen nicht betroffen, da es über nicht insolvente maltesische Tochtergesellschaften abgewickelt wird. Die Einsätze der Spieler unterliegen der Sicherung nach der maltesischen Gaming Player Protection Regulation. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Charlottenburg Rechtsanwalt Sascha Feies, Partner der Kanzlei GÖRG, bestellt.
mybet hatte zuletzt versucht, das unter der Domain www.mybet.com betriebene Online-Geschäft an einen maltesischen Online- und Sportwettenanbieter zu verkaufen, um sich auf B2B-Dienstleistungen und das von der Insolvenz ebenfalls nicht betroffene Franchisegeschäft mit stationären Wettshops zu konzentrieren. Der Verkauf scheiterte jedoch an aus der Sicht von mybet unerfüllbaren Bedingungen des potenziellen Investors. Hinzu kamen ausstehende Sportwettsteuern, bei denen das Finanzamt Frankfurt die Aussetzung einer Vollstreckung abgelehnt hatte.