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    CANNABISAKTIEN – VOLLKOMMENE WILLKÜR VON CLEARSTREAM!?- HIER IST DIE EINZIGE HINTERTÜR!

    Die Sache wird immer kurioser. Nachdem tausende Anleger ihre Cannabisaktien im wahrsten Sinne des Wortes “weggeschmissen” haben, als wären sie giftig, weil sie bei Clearstream auf der “Abschussliste” standen, folgt nun der nächste Streich! Eine neue Liste, gestern veröffentlicht, die nur mehr 6 (in Worten: sechs) kanadische Firmen beinhaltet.

    Bravo, ihr wackeren Männer und Frauen von Clearstream. Ihr habt Millionen und Abermillionen an Anlegergelder vernichtet! Euer Vorgehen hat sich auf viele Unternehmen extrem negativ ausgewirkt, auch bei Unternehmen, die jetzt gar nicht mehr auf der Liste stehen.

    Mit auf der Liste natürlich Marapharm Ventures (MDM) – aber zu Recht? Hat MDM bislang “Freizeit-Marihuana” aus eigener Produktion verkauft? Nein! Wurde im Laden in Kalifornien “Freizeit-Marihuana” verkauft? Möglicherweise, aber ob die Clearstream-Mitarbeiter dies wissen, bezweifle ich. Und jemanden wegen Schnellfahrens zu bestrafen, der ein PS-starkes Auto hat, ist nicht zulässig – Genauso wenig sollte es wohl zulässig sein, für einen Plan, “Freizeit-Marihuana” anzubauen, die deutsche Börsenzulassung zu entziehen, solange dieser nicht nachvollziehbar umgesetzt ist.

    Auf der Clearstream-Webseite hieß es am 30.7.2018 (übersetzt aus dem Englischen):

    “…Clearstream Banking wird die Abwicklungsbeschränkungen gemäß der Bekanntmachung A18095 für Wertpapiere von Unternehmen, die hauptsächlich, direkt oder indirekt im Bereich von medizinischem Cannabis tätig sind, aufheben…”

    HAUPTSÄCHLICH – gibt es da eine Toleranzgrenze, oder was!? Für mich ist das ein riesiges “Kasperltheater”, das zum Lachen wäre, würde nicht so viel Kapital dabei vernichtet werden.

    WIE LANGE “HÄLT” DIE NEUE LISTE?

    Mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht so lange! Dann werden fast alle Cannabisaktien an den deutschen Börsen vor dem endgültigen AUS stehen! Nicht nur jene, die jetzt auf der Clearstream- “Abschussliste” stehen, nein, wirklich ALLE Aktien von Unternehmen, deren Geschäftszweck es ist, Cannabis anzubauen und zu verkaufen, womit auch bereits etablierte feste Größen wie Canopy, Aphria und Aurora betroffen wären.

    Verstehen Sie mich nicht falsch! Es liegt mir wirklich fern, Panik verbreiten zu wollen, denn ich bin selbst ein Fan dieses Sektors. Darum möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie ich zu der Annahme gekommen bin.

    Im Juni 2018 hat das kanadische Parlament beschlossen, Cannabis komplett zu legalisieren. Im Oktober soll es dann soweit sein und jeder im erlaubten Alter kann dann “Gras” für den Freizeitgenuß in den Geschäften kaufen.

    Clearstream hat ja bekannt gegeben, dass Aktien von Unternehmen, deren hauptsächlicher Geschäftszweck sich um medizinisches Marihuana dreht, weiterhin zum Handel an den deutschen Börsen zugelassen werden. Aber ab dem Verkaufsstart werden wahrscheinlich aus ALLEN kanadischen Produzenten unverzüglich “Freizeit- Marihuanahändler”. Steht also das Clearinghaus Clearstream zu seinen eigenen Regeln, dann müsste man diesen Unternehmen unverzüglich die Abwicklungserklärung entziehen und die deutschen Börsen müssten den Handel einstellen.

    Die Hauptphantasie lag ja bei jedem der großen Produzenten IMMER auf dem Freitzeitmarkt, denn sonst wären Bewertungen von ein paar Milliarden bei Jahresumsätzen von einigen Millionen nicht möglich.

    Die von mir gestartete Petition mit dem Thema “Beibehaltung des Handels mit Cannabisaktien in Deutschland” haben 1.300 Menschen unterschrieben. Ich habe diese an den Vorstand der Deutschen Börse (Besitzer von Clearstream) in Frankfurt per Email und eingeschriebenen Brief übermittelt. Die Reaktion lautete sinngemäß: Alle Anleger sind uns wichtig aber wir können da nix machen – Clearstream setzt die Vorgaben der Luxemburger Finanzbehörde um. 

    Die amerikanische SEC, die Aufsichtsbehörde mit der meisten Macht in einem Land und die DTC, der Zentralverwahrer in den USA, finden alle Sorten von Pot-Aktien nicht schlimm. Die großen Kanadier notieren sogar an den US-Hauptbörsen im Zweitlisting, OBWOHL in den USA sogar medizinisches Marihuana gegen das Bundesgesetz verstößt.

    Also Augen und Ohren auf beim Kauf von Pot-Aktien – Sie müssen auf alles gefasst sein, wenn Clearstream die eigenen Regeln in Zukunft ernst nimmt!

    Meine Lösung für Sie: Mit dem Kauf an der Heimatbörse sind Sie auf der sicheren Seite! Und hier ein “Hot Stock”, den ich ihnen vor wenigen Tagen schon einmal  vorgestellt habe und welcher sich gut entwickelt:

    STRONG BUY – INTEGRATED CANNABIS COMPANY INC.

    WKN: A2JNWH, CSE: ICAN, OTC: ICNAF

    0,63 CAD betrug der Vorstellungskurs am 7.9.2018 und gestern ging die Aktie mit 0,73 CAD aus dem Rennen – völlig ohne deutsche Beteiligung und völlig ohne News – einfach, weil es ein tolles Unternehmen ist! Diese Entwicklung sollte sich genau so fortsetzen…

     

    Dieses frisch gestartete Unternehmen ist übrigens derzeit nicht einmal an einer deutschen Börse handelbar. Das macht aber auch nichts, denn Sie können die Aktie in Kanada an der CSE und in den USA an der OTC kaufen. Für mich ist das Unternehmen so interessant, dass ich es Ihnen unbedingt zeigen muss.

    THE BIG PICTURE

    Dr. Clive Spray hat sein Leben der Verbesserung der Gesundheit anderer Menschen gewidmet. In den letzten 20 Jahren hat sich der Chemiker und Pflanzenbiologe dafür eingesetzt, natürliche Lösungen für die anhaltenden Probleme des Lebens zu finden. Dr. Spray hat sein Verständnis für die traditionelle Ethno-Botanik und auch für eine der neusten Ernährungswissenschaften kombiniert und verschiedene Formulierungen entwickelt, die in den Bereichen, in denen wir es am dringendsten brauchen, helfen können, sei es bei Schlaflosigkeit, erhöhter Libido oder Linderung von Schmerzen.

    Die X-SPRAYS ™ -Produktlinie des Unternehmens besteht aus acht marktfähigen oral zu verabreichenden Spray-Produkten, die für die allgemeine Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden sehr effektiv sind. Vier Produkte sind mit Cannabidiol (CBD) auf Hanfbasis und vier Produkte ohne Cannabidiol erhältlich. Aufgrund der positiven Presse für Cannabidiol glaube ich, dass sich diese Produkte schnell zum Lifestyleprodukt entwickeln können. Diese Sprays, entwickelt von Dr. Spray (kein Witz), sind so konzipiert, dass die Wirkstoffe ohne Umweg über den Magen DIREKT durch die Mundschleimhaut aufgenommen werden können und eine Wirkung unverzüglich einsetzt. Sie wissen es selbst, dass eine Kopfschmerztablette oft bis zu einer Stunde braucht, bis diese wirkt – das X-Spray sollte durch das Molecular Spray System® weitaus schneller wirken.

     

    Aber die X-Sprays sind nicht, wie bei einigen anderen Unternehmen, ein Plan, den es erst zu verwirklichen gilt, denn sie sind bereits am Markt: in den USA und Kanada, aber auch in Deutschland (hier sind aber die CBD-Produkte noch nicht im Sortiment). Die Kunden scheinen auf das Höchste beglückt zu sein – sowohl “hüben als auch drüben”!

     

     

    X-SPRAYS ™ TESTMARKETING

    Der Online-Verkauf der X-SPRAYS ™ wurde Ende 2017 gestartet und hat sich bis heute fortgesetzt. Diese Verkäufe waren angesichts des zuvor begrenzten Marketingbudgets ermutigend und das Unternehmen verzeichnete zahlreiche wiederholte Kundenbestellungen, welche die Produktannahme und die Kundenaffinität für die X-SPRAYS ™ demonstrieren.

    WEITERE ÜBERNAHMEN

    “Wir befinden uns derzeit in der späten Phase der Überprüfung einer kurzen Liste potenzieller Akquisitionsmöglichkeiten, die unser Produktangebot von der bestehenden X-SPRAYS ™ -Linie auf potentiell lizenzierte Cannabis-Formulierungen in mehreren US-Staaten erweitern würden”, sagte John Knapp, der CEO von Integrated Cannabis Company Inc.

    DER CBD-MARKT

    Jüngste Daten von Technavio schätzen, dass der globale CBD-Markt bis 2022 jährlich um 31% wachsen wird. Das aus Cannabis gewonnene, nicht berauschende CBD hat seine Vielseitigkeit bewiesen und eine breite Vielfalt von Anwendungen. Es ist nicht zu leugnen, dass diese enorme Popularität in sehr kurzer Zeit entstanden ist.

    FAZIT:

    Ein junges Unternehmen mit einem bereits funktionierenden Produkt mit einer gut eingeführten, multinationalen Marke, die nun in den neu entstandenen CBD Lifestylemarkt vordringt. Ein guter Startpunkt – und das sehen auch die Anleger so! Nach dem beinahe üblichen “Absacker” nach dem Börsengang steigt die Aktie nun schon seit einigen Tagen!

     

    Wenn man bedenkt, dass ein Konkurrenzunternehmen, das einen etwas anderen Verabreichungsweg nutzt, Streifen, die im Mund zergehen – die kanadische Lifestyle Delivery Systems (CSE: LDS) – einen Börsenwert von über 50 Mio. CAD hat und erst jetzt gerade mit dem Verkauf seines Produkts beginnt, dann muten die 20 Mio. CAD für Integrated Cannabis Company Inc. extrem ausbaufähig an. Natürlich bedarf es einer klugen Vermarktungsstrategie, aber die Vorarbeit wurde schon mit Testmarketingmaßnahmen geleistet, die ermutigende Ergebnisse erzielten.

    Berauschendes THC: Wenn man sich die Situation in den USA und Kanada vor Augen hält, und zwar in den Staaten, in denen Cannabis legal ist, dann wird man dahinterkommen, dass es kaum eine Möglichkeit gibt, dieses in der Öffentlichkeit zu genießen. Was würde näher liegen, als ein kleines THC-Spray?

    Als Investor kann man hier auf laufend neue Distributionsverträge für die X-Sprays spekulieren. Ein Ziel-Absatzmarkt sind natürlich Cannabis-Verkaufsgeschäfte. Aber auch die vom Management angedachten zusätzlichen Übernahmen sorgen für weiteren Spekulationsstoff.

    Ich kann Ihnen diese Chance nur zeigen – ob Sie diese ergreifen, liegt bei Ihnen!

    Ihr

    Helmut Pollinger

    HAFTUNGSAUSSCHLUSS + INTERESSENSKONFLIKT

    Laut §34b Wertpapierhandelsgesetz (Deutschland) und gemäß § 48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Mitarbeiter, Autoren, Auftraggeber sowie nahestehende Personen oben genannte Aktien halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Achtung: Dieser Börsenbrief stellt nur die persönliche Meinung von Helmut Pollinger dar und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Ein weiterer Interessenskonflikt ist auch dahingegeben, da die beschriebenen Unternehmen direkt oder indirekt auch Kunden der bullVestor Medien GmbH sind, waren oder in Zukunft sein werden. Der Artikel unterliegt dem geistigen Eigentum des Autors bzw. des Verlages. Die Weitergabe bzw. die Veröffentlichung an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Der bullVestor Börsenbrief, die kostenfreie blueEdition als auch die kostenpflichtige blackEdition, dient ausschließlich zu Informationszwecken. Alle Informationen und Daten in den Veröffentlichungen stammen aus Quellen, die bullVestor zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und vertrauenswürdig hält. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit der dargestellten Sachverhalte. Die Aussagen und Meinungen von bullVestor stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Kurszielberechnungen erfolgen im „best case szenario“.  Äußerungen von uns wie “KAUFEN”, STRONG BUY” oder Ähnlichem stellen lediglich unsere Meinung dar. Eine Investition in Wertpapiere, insbesondere mit geringer Liquidität sowie niedriger Börsenkapitalisierung, ist spekulativ und stellt ein sehr hohes Risiko dar. Aufgrund des spekulativen Charakters der dargestellten Unternehmen, ist es durchaus möglich, dass bei Investitionen Kapitalminderungen, bis hin zum Totalverlust, eintreten können. bullVestor ist nicht verantwortlich für Konsequenzen, speziell für Verluste, welche durch die Verwendung oder die Unterlassung der Verwendung aus den in den Veröffentlichungen enthaltenen Ansichten und Rückschlüsse folgen bzw. folgen könnten. bullVestor übernimmt keine Garantie dafür, dass der erwartete Gewinn oder die genannten Kursziele erreicht werden. Herausgeber und Mitarbeiter von bullVestor sind keine professionellen Investitionsberater. Aus vorangegangenen Kursgewinnen kann und darf nicht auf zukünftige Kursgewinne geschlossen werden. Die Nutzung des Mediums ist nur für den privaten Eigenbedarf vorgesehen. Eine professionelle Verwertung ist entgeltpflichtig. Unser Online-Service (blueEdition, blackEdition) steht im Einklang mit geltendem österreichischen Recht.Gerichtsstand: St. Pölten.

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    Tel: +43 7435 54077-0
    Firmenbuchnummer: FN275279y
    Geschäftsführer und 100% Eigentümer: Helmut Pollinger

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    Den bullVestor Börsenbrief gibt es erfolgreich seit 2005. Helmut Pollinger ist in der Microcap-Szene sehr bekannt und hat bereits zahlreiche Erfolgsunternehmen identifiziert. Sein Börsenbrief zeichnet sich insbesondere durch Helmuts Expertise im Rohstoff- und Technologiesektor aus. So entdeckte er als einer der ersten Erfolgsstories wie Moto Goldmines (Übernahme durch einen Major um rund 500 Mio. kanadische Dollar) oder Exeter Resource (Spin-Out Übernahme um 414 Mio. kanadische Dollar).
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    Verfasst von bullvestor
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