DGAP-Adhoc
Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie
DGAP-Ad-hoc: Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft |
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Höhe der Barabfindung im Falle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie
14. Januar 2019 - Paderborn - Die Diebold Nixdorf, Incorporated und die Diebold Nixdorf AG haben am 7. November 2018 vereinbart, eine Verschmelzung der Diebold Nixdorf AG (als übertragender Rechtsträger) auf eine hundertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf, Incorporated, die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA ("Diebold KGaA"), als übernehmender Rechtsträger, durchzuführen. Im Rahmen dieser Verschmelzung soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 78, 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. Die Diebold KGaA hält derzeit 94,8% des Grundkapitals der Diebold Nixdorf AG (unter Herausrechnung der von einer Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf AG gehaltenen eigenen Aktien).
Der von der Diebold KGaA beauftragte externe Bewertungsgutachter hat heute der Diebold KGaA und der Diebold Nixdorf AG mitgeteilt, dass der von ihm auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der Diebold Nixdorf AG ermittelte Betrag für die angemessene Barabfindung voraussichtlich EUR 54,80 je Diebold Nixdorf AG-Aktie betragen wird. Dies entspricht dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der Diebold Nixdorf AG-Aktie vor der Ankündigung vom 7. November 2018, einen umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out durchzuführen. Die Bewertung wurde durch das vorläufige Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellten Prüfers bestätigt. Die finale Festlegung der Barabfindung durch die Diebold KGaA wird nach dem endgültigen Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten erfolgen.