Deutsche Umwelthilfe kritisiert massive Rechtsverstöße von Apple, Media Markt, Obi und Co. gegen Rücknahmepflicht von Elektroschrott - Seite 2
vielen weiteren Händlern konnten keine Informationen zu den
gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden. In einigen
Filialen, wie etwa bei Apple oder Toom, waren zwar Hinweise
vorhanden, jedoch so versteckt, dass Kunden sie praktisch nicht
wahrnehmen konnten.
15 Händler verweigerten die Rücknahme von großen oder kleinen
Elektroaltgeräten. So hieß es in Märkten von Apple, Globus, Obi,
Porta und Roller fälschlich, dass eine Rückgabe kleiner
Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines
neuen Geräts möglich sei. Filialen von Media Markt und Obi verlangten
für die Rückgabe eines Großgeräts unrechtmäßig eine Gebühr. Märkte
von Toom und Hornbach lehnten die Rückgabe der Großgeräte schlicht
ab. Filialen von Galeria Kaufhof und Conrad verweigerten bei
Lieferung eines neuen Geräts gesetzeswidrig die kostenlose Mitnahme
des Altgeräts.
Die DUH fordert die Bundesländer dazu auf, endlich Kontrollen im
Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu
verhängen. Die DUH wird die für den Vollzug des ElektroG
verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden der Länder über die
festgestellten Verstöße informieren und zum Handeln auffordern. "Das
Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen
behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug
verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen
Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße sanktionieren, sonst
nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des
Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die
DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen", sagt die
DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.
Die zum Teil rechtlich selbstständig geführten Baumärkte und
Elektronikketten handhabten die Rückgabepraxis sehr unterschiedlich.
Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von
Elektroaltgeräten grundsätzlich möglich ist, erklärt der
Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer:
"Unsere Tests zeigten in vier der 55 überprüften Märkte eine
reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und eine gute
Verbraucherinformation. Positiv fielen uns zudem einzelne Filialen
von Bauhaus und Globus auf, die ihre Kunden aktiv und selbsterklärend
auf die Rückgabemöglichkeiten hinwiesen. Auch gab es in diesen
Märkten separate Informationen zur Abgabe von alten LED- und
Energiesparlampen. Das ist wichtig, da sie zum Teil Schadstoffe
enthalten und viele Verbraucher nicht wissen, dass sie ebenfalls
kostenlos im Markt zurückgegeben werden können."
Hintergrund:
Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet
der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von
Elektroschrott. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen
Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907
Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2017 eine
Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland erreichte somit die in der
Richtlinie 2012/19/EU festgelegte niedrige Mindestsammelquote von 45
Prozent nur knapp und wird nach Einschätzung der DUH das für 2019
festgelegte Sammelziel von 65 Prozent nicht erreichen.
Links:
- DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
stationären Handel: http://l.duh.de/p190723
- Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen
zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/elektro-rueckgabe/
- Stellungnahme der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu
verhängen. Die DUH wird die für den Vollzug des ElektroG
verantwortlichen Marktüberwachungsbehörden der Länder über die
festgestellten Verstöße informieren und zum Handeln auffordern. "Das
Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen
behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug
verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen
Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße sanktionieren, sonst
nimmt sie keiner mehr ernst. Solange die für die Kontrolle des
Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die
DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen", sagt die
DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.
Die zum Teil rechtlich selbstständig geführten Baumärkte und
Elektronikketten handhabten die Rückgabepraxis sehr unterschiedlich.
Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von
Elektroaltgeräten grundsätzlich möglich ist, erklärt der
Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer:
"Unsere Tests zeigten in vier der 55 überprüften Märkte eine
reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und eine gute
Verbraucherinformation. Positiv fielen uns zudem einzelne Filialen
von Bauhaus und Globus auf, die ihre Kunden aktiv und selbsterklärend
auf die Rückgabemöglichkeiten hinwiesen. Auch gab es in diesen
Märkten separate Informationen zur Abgabe von alten LED- und
Energiesparlampen. Das ist wichtig, da sie zum Teil Schadstoffe
enthalten und viele Verbraucher nicht wissen, dass sie ebenfalls
kostenlos im Markt zurückgegeben werden können."
Hintergrund:
Mit einer Rücknahmemenge von 101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet
der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von
Elektroschrott. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen
Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit einer Sammelmenge von 836.907
Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2017 eine
Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland erreichte somit die in der
Richtlinie 2012/19/EU festgelegte niedrige Mindestsammelquote von 45
Prozent nur knapp und wird nach Einschätzung der DUH das für 2019
festgelegte Sammelziel von 65 Prozent nicht erreichen.
Links:
- DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
stationären Handel: http://l.duh.de/p190723
- Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen
zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/elektro-rueckgabe/
- Stellungnahme der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
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