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    DGAP-News  194  0 Kommentare Deutsche Industrie REIT-AG legt das Volumen für Kapitalerhöhung fest - Seite 2



    Die Gesellschaft freut sich über das entgegengebrachte Vertrauen und bedankt sich bei allen bisherigen und neuen Aktionären für ihre Unterstützung.



    Die Kapitalerhöhung soll voraussichtlich am 18. November 2019 in das Handelsregister eingetragen werden. Die neuen Aktien sollen unverzüglich nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie am regulierten Markt an der Börse Berlin zugelassen werden. Das Settlement sowie die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und am regulierten Markt an der Börse Berlin werden voraussichtlich am 21. November 2019 erfolgen.



    Die ODDO BHF AG handelte als Sole Global Coordinator und die Baader Bank AG sowie die ODDO BHF AG handelten als Joint Bookrunner im Rahmen der Transaktion.



    Kontakt:



    Deutsche Industrie REIT-AG

    Herr René Bergmann

    Finanzvorstand

    August-Bebel-Str. 68

    14482 Potsdam

    Tel. +49 (0) 331 740 076 535



    Wichtiger Hinweis



    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgte ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Bezugsangebots und des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts. Diese Veröffentlichung stellt insbesondere weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von "U.S. persons" angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß der Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der Vereinigten Staaten ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in andere Jurisdiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und dürfen nicht an "U.S. persons" oder über Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den Vereinigten Staaten versandt werden. In den Vereinigten Staaten wird kein öffentliches Angebot von Neuen Aktien unternommen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.

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