checkAd

     132  0 Kommentare KKR kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Axel Springer SE an










    DGAP-Media / 23.01.2020 / 22:39



    KKR kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Axel Springer SE an



    23. Januar 2020 - Traviata B.V., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, hat heute ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot ("Delisting-Erwerbsangebot") für sämtliche nicht bereits von KKR gehaltenen Aktien (ISIN: DE0005501357, DE0005754238) der Axel Springer SE ("Axel Springer") angekündigt.



    Die Gegenleistung wird bei EUR 63 je Axel Springer-Aktie liegen und damit dem Angebotspreis unter dem vorangegangenen öffentlichen Übernahmeangebot entsprechen, das im Dezember 2019 vollzogen wurde. KKR ist seit dem Vollzug des Übernahmeangebots im Dezember 2019 einer von zwei Großaktionären von Axel Springer und hält derzeit rund 44,9 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.



    Seit dem Vollzug des vorangegangenen Übernahmeangebots bildet KKR gemeinsam mit Dr. h.c. Friede Springer und Dr. Mathias Döpfner ein Konsortium, um Axel Springer gemeinsam weiterzuentwickeln. Im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots werden Dr. h.c. Friede Springer und Dr. Mathias Döpfner, die direkt und indirekt gemeinsam rund 45,4 Prozent des Grundkapitals von Axel Springer halten, keine von ihnen direkt oder indirekt gehaltenen Aktien verkaufen.



    Des Weiteren haben KKR und Axel Springer heute eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Axel Springer-Aktien (ISIN: DE0005501357) zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.



    Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt ausschließlich über eine Angebotsunterlage, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss. Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot werden gemäß den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf der folgenden Webseite veröffentlicht: www.traviata-angebot.de/delisting. Die Annahmefrist wird vier Wochen ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage betragen. Im Anschluss wird es keine weitere Annahmefrist geben. Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen.

    Seite 1 von 3



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von EQS Group AG
    KKR kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Axel Springer SE an DGAP-Media / 23.01.2020 / 22:39 KKR kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Axel Springer SE an 23. Januar 2020 - Traviata B.V., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, hat …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer