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    DGAP-Ad-hoc: Sparta AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges


    Sparta AG: Positiver Effekt aus angekündigtem Rückkauf von Dräger-Genussscheinen


    24.03.2020 / 17:11 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute bekanntgegeben, sämtliche 566.819 Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) gem. § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen. Der Rückkaufwert soll dabei dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung (Dezember 2019 bis Februar 2020) entsprechen. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt nach Angaben der Drägerwerk AG & Co. KGaA im Januar 2023.


    Der betroffene Genussschein stellt aktuell die zweitgrößte Vermögenseinzelposition bei der Sparta AG dar. Auf Basis heute vorliegender Informationen führt der Rückkauf spätestens in drei Jahren voraussichtlich zu einer erheblichen Erhöhung des Eigenkapitals bzw. Net Asset Values ("NAV") der Sparta AG im Vergleich zu den am 18. März 2020 veröffentlichten und im Geschäftsbericht 2019 dargestellten Kennzahlen. Der positive Effekt auf das Eigenkapital bzw. den NAV beträgt (vor Steuern) voraussichtlich rd. 12 Mio. Euro.


    Die Sparta AG behält sich vor, bei entsprechenden Opportunitäten, die gehaltenen Genussscheine auch vor Abwicklung des Rückkaufs in 2023 zu veräußern.



    Kontakt:

    Jens Jüttner

    Vorstand

    SPARTA AG

    Ziegelhäuser Landstraße 1

    69120 Heidelberg

    Fon +49 (0)6221 649 24 0

    Fax +49 (0)6221 649 24 24

    e-mail: info@sparta.de

    hhtp://www.sparta.de








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