Jahressteuergesetz 2020: Das ändert sich bei der Altersvorsorge und PKV
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referenten-Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vorgelegt. Es sieht auch Änderungen in Sachen PKV und Altersvorsorge vor.Im kürzlich
veröffentlichten Referenten-Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) ändert das Finanzministerium unter anderem die Kriterien, nach denen Sachbezüge und Zuschüsse des Arbeitgebers – zum
Beispiel der Zuschuss zur bAV oder ein Förderbeitrag für Niedrigverdiener – steuerrechtlich als Zusatzleistung behandelt werden müssen. Gemäß dem zum Paragraf 8 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
neu hinzugefügten Absatz 4 gelten Sachbezüge und Zuschüsse nur dann als Zusatzleistungen, wenn:
"1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
2. der Anspruch auf...
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"1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
2. der Anspruch auf...
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