Steuererklärung 2020
R-AUS für Rentner (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Aus eins mach drei: Für die Steuererklärung 2020 gibt
es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen. Was in die
neuen Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV gehört, damit Rentner so viel wie möglich
geltend machen können, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Rentenbezugsmitteilungen gehen jetzt raus
es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen. Was in die
neuen Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV gehört, damit Rentner so viel wie möglich
geltend machen können, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Rentenbezugsmitteilungen gehen jetzt raus
Am Anfang eines neuen Kalenderjahres verschickt die Rentenversicherung an viele
Rentnerinnen und Rentner die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr
davor. Das bedeutet, dass derzeit die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2020
versendet werden. Darin sind unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie
der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr
bescheinigt.
Wichtig sind diese Angaben für das zuständige Finanzamt, um anhand der
bescheinigten Beiträge die Steuern zu berechnen, die jede Rentnerin und jeder
Rentner eventuell zu zahlen hat. Denn seit 2005 müssen immer mehr Rentner eine
Steuererklärung abgeben.
Die Rentenversicherung übermittelt die Daten auch an das zuständige Finanzamt.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie müssen seit diesem Jahr die Werte
nicht mehr zwingend in die Vordrucke "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand"
eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie, was dem Finanzamt
gemeldet wurde.
Die Anlage R bleibt
Die Anlage R muss grundsätzlich von Rentnerinnen und Rentnern ausgefüllt werden,
die eine Rente aus dem Inland erhalten, welche nicht vom Arbeitgeber gezahlt
wird. Anzugeben ist zum Beispiel die Höhe der Rente und seit wann die Rente
bezogen wird. Rentenanpassungsbeträge, Nachzahlungen für mehrere vorangegangene
Jahre und Einmalzahlungen müssen jeweils gesplittet angegeben werden. Darüber
hinaus können Rentnerinnen und Rentner ihre Werbungskosten angeben: Dazu gehören
alle Ausgaben, die "zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt" der eigenen Renten
dienen.
Übrigens: Grundsätzlich rechnet das Finanzamt jedem Ruheständler automatisch
eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro im Jahr an.
Neu seit 2020: Anlage R-AUS und Anlage R-AV / b-AV
Das Rentenrecht und auch das Finanzamt unterscheiden nicht nur zwischen
gesetzlicher und privater Rente, vielmehr gibt es noch eine dritte Rubrik:
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersvorsorge. Bis
2019 waren die verschiedenen Altersvorsorgeleistungen in der Anlage R
aufgelistet. Rentnerinnen und Rentner konnten Zutreffendes ankreuzen und
entsprechend ausfüllen.
Seit 2020 gibt es dafür die Anlage R-AV / b-AV: Hier werden Leistungen aus
inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen
Altersversorgung eingetragen. Dazu gehört beispielsweise die Rente aus einem
Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung.
Die Anlage R-AUS wird ausgefüllt, wenn ein Ruheständler eine Rente und andere
Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und
ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen bezieht.
Wichtig: Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem
ausländischen Rentenvertrag gezahlt, liegen der Finanzverwaltung in Deutschland
keine elektronischen Daten vor. Deshalb gilt für alle Rentnerinnen und Rentner,
die Bezüge aus dem Ausland erhalten: Sie müssen auf jeden Fall die entsprechende
Anlage R-AUS ausfüllen.
Übrigens: Wer die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im
vergangenen Jahr angefragt hat, bekommt diese auch jetzt wieder unaufgefordert
zugeschickt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach mit
ihrer Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung .
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4858094
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Rentnerinnen und Rentner die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr
davor. Das bedeutet, dass derzeit die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2020
versendet werden. Darin sind unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie
der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr
bescheinigt.
Wichtig sind diese Angaben für das zuständige Finanzamt, um anhand der
bescheinigten Beiträge die Steuern zu berechnen, die jede Rentnerin und jeder
Rentner eventuell zu zahlen hat. Denn seit 2005 müssen immer mehr Rentner eine
Steuererklärung abgeben.
Die Rentenversicherung übermittelt die Daten auch an das zuständige Finanzamt.
Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie müssen seit diesem Jahr die Werte
nicht mehr zwingend in die Vordrucke "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand"
eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie, was dem Finanzamt
gemeldet wurde.
Die Anlage R bleibt
Die Anlage R muss grundsätzlich von Rentnerinnen und Rentnern ausgefüllt werden,
die eine Rente aus dem Inland erhalten, welche nicht vom Arbeitgeber gezahlt
wird. Anzugeben ist zum Beispiel die Höhe der Rente und seit wann die Rente
bezogen wird. Rentenanpassungsbeträge, Nachzahlungen für mehrere vorangegangene
Jahre und Einmalzahlungen müssen jeweils gesplittet angegeben werden. Darüber
hinaus können Rentnerinnen und Rentner ihre Werbungskosten angeben: Dazu gehören
alle Ausgaben, die "zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt" der eigenen Renten
dienen.
Übrigens: Grundsätzlich rechnet das Finanzamt jedem Ruheständler automatisch
eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro im Jahr an.
Neu seit 2020: Anlage R-AUS und Anlage R-AV / b-AV
Das Rentenrecht und auch das Finanzamt unterscheiden nicht nur zwischen
gesetzlicher und privater Rente, vielmehr gibt es noch eine dritte Rubrik:
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersvorsorge. Bis
2019 waren die verschiedenen Altersvorsorgeleistungen in der Anlage R
aufgelistet. Rentnerinnen und Rentner konnten Zutreffendes ankreuzen und
entsprechend ausfüllen.
Seit 2020 gibt es dafür die Anlage R-AV / b-AV: Hier werden Leistungen aus
inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen
Altersversorgung eingetragen. Dazu gehört beispielsweise die Rente aus einem
Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung.
Die Anlage R-AUS wird ausgefüllt, wenn ein Ruheständler eine Rente und andere
Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und
ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen bezieht.
Wichtig: Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem
ausländischen Rentenvertrag gezahlt, liegen der Finanzverwaltung in Deutschland
keine elektronischen Daten vor. Deshalb gilt für alle Rentnerinnen und Rentner,
die Bezüge aus dem Ausland erhalten: Sie müssen auf jeden Fall die entsprechende
Anlage R-AUS ausfüllen.
Übrigens: Wer die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im
vergangenen Jahr angefragt hat, bekommt diese auch jetzt wieder unaufgefordert
zugeschickt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach mit
ihrer Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung .
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4858094
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH