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    Steuererklärung 2020  8559  0 Kommentare R-AUS für Rentner (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Aus eins mach drei: Für die Steuererklärung 2020 gibt
    es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen. Was in die
    neuen Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV gehört, damit Rentner so viel wie möglich
    geltend machen können, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
    Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

    Rentenbezugsmitteilungen gehen jetzt raus

    Am Anfang eines neuen Kalenderjahres verschickt die Rentenversicherung an viele
    Rentnerinnen und Rentner die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr
    davor. Das bedeutet, dass derzeit die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2020
    versendet werden. Darin sind unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie
    der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr
    bescheinigt.

    Wichtig sind diese Angaben für das zuständige Finanzamt, um anhand der
    bescheinigten Beiträge die Steuern zu berechnen, die jede Rentnerin und jeder
    Rentner eventuell zu zahlen hat. Denn seit 2005 müssen immer mehr Rentner eine
    Steuererklärung abgeben.

    Die Rentenversicherung übermittelt die Daten auch an das zuständige Finanzamt.
    Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie müssen seit diesem Jahr die Werte
    nicht mehr zwingend in die Vordrucke "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand"
    eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie, was dem Finanzamt
    gemeldet wurde.

    Die Anlage R bleibt

    Die Anlage R muss grundsätzlich von Rentnerinnen und Rentnern ausgefüllt werden,
    die eine Rente aus dem Inland erhalten, welche nicht vom Arbeitgeber gezahlt
    wird. Anzugeben ist zum Beispiel die Höhe der Rente und seit wann die Rente
    bezogen wird. Rentenanpassungsbeträge, Nachzahlungen für mehrere vorangegangene
    Jahre und Einmalzahlungen müssen jeweils gesplittet angegeben werden. Darüber
    hinaus können Rentnerinnen und Rentner ihre Werbungskosten angeben: Dazu gehören
    alle Ausgaben, die "zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt" der eigenen Renten
    dienen.

    Übrigens: Grundsätzlich rechnet das Finanzamt jedem Ruheständler automatisch
    eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro im Jahr an.

    Neu seit 2020: Anlage R-AUS und Anlage R-AV / b-AV

    Das Rentenrecht und auch das Finanzamt unterscheiden nicht nur zwischen
    gesetzlicher und privater Rente, vielmehr gibt es noch eine dritte Rubrik:
    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersvorsorge. Bis
    2019 waren die verschiedenen Altersvorsorgeleistungen in der Anlage R
    aufgelistet. Rentnerinnen und Rentner konnten Zutreffendes ankreuzen und
    entsprechend ausfüllen.

    Seit 2020 gibt es dafür die Anlage R-AV / b-AV: Hier werden Leistungen aus
    inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen
    Altersversorgung eingetragen. Dazu gehört beispielsweise die Rente aus einem
    Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung.

    Die Anlage R-AUS wird ausgefüllt, wenn ein Ruheständler eine Rente und andere
    Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und
    ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen bezieht.

    Wichtig: Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem
    ausländischen Rentenvertrag gezahlt, liegen der Finanzverwaltung in Deutschland
    keine elektronischen Daten vor. Deshalb gilt für alle Rentnerinnen und Rentner,
    die Bezüge aus dem Ausland erhalten: Sie müssen auf jeden Fall die entsprechende
    Anlage R-AUS ausfüllen.

    Übrigens: Wer die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im
    vergangenen Jahr angefragt hat, bekommt diese auch jetzt wieder unaufgefordert
    zugeschickt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach mit
    ihrer Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern unter
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung .

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
    als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
    VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
    Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
    nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Pressekontakt:

    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: mailto:presse@vlh.de
    Web: http://www.vlh.de/presse

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4858094
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH



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