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     152  0 Kommentare Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07: Stille Reserven steuerneutral reinvestieren

    Anleger, die in den Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 investieren wollen, können nun von § 6b EStG Gebrauch machen und ihre stillen Reserven steuerneutral reinvestieren.

    Die Zeichnungsfrist des Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 neigt sich dem Ende zu: Noch bis voraussichtlich 30 Juni 2021 können Anleger sich an dem Alternativen Investmentfonds beteiligen. Nun bietet die Gesellschaft erstmalig eine Kapitalanlage nach § 6b EStG an: Ab einer Zeichnungssumme von 100.000 Euro können Anleger ihre Gewinne aus begünstigten Wirtschaftsgütern steuerneutral in den AIF reinvestieren. Dabei prognostiziert Habona eine Übertragungsquote (Hebel) von 172 Prozent.



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    Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07: Stille Reserven steuerneutral reinvestieren Anleger, die in den Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 investieren wollen, können nun von § 6b EStG Gebrauch machen und ihre stillen Reserven steuerneutral reinvestieren. Die Zeichnungsfrist des Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien …