Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07: Stille Reserven steuerneutral reinvestieren
Foto: Habona Invest
Anleger, die in den Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 investieren wollen, können nun von § 6b EStG Gebrauch machen und ihre stillen Reserven steuerneutral reinvestieren.
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Die Zeichnungsfrist des Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 07 neigt sich dem Ende zu: Noch bis voraussichtlich 30 Juni 2021 können Anleger sich an dem Alternativen Investmentfonds beteiligen. Nun bietet die Gesellschaft erstmalig eine Kapitalanlage nach § 6b EStG an: Ab einer Zeichnungssumme von 100.000 Euro können Anleger ihre Gewinne aus begünstigten Wirtschaftsgütern steuerneutral in den AIF reinvestieren. Dabei prognostiziert Habona eine Übertragungsquote (Hebel) von 172 Prozent.
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