EQS-News
DF Deutsche Forfait Gruppe erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Varengold Bank AG
- Deutsche Forfait erwirkt einstweilige Verfügung gegen Varengold Bank AG
- Landgericht Hamburg entscheidet zu Gunsten von Deutsche Forfait GmbH
- Zurückgehaltenes Guthaben von 5,5 Mio. Euro muss ausgezahlt werden
EQS-News: DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Rechtssache DF Deutsche Forfait Gruppe erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Varengold Bank AG |
- Landgericht Hamburg entscheidet zu Gunsten der Deutsche Forfait GmbH
- Das seit Juni 2023 zurückgehaltene Guthaben in Höhe von 5,5 Mio. Euro muss ausgezahlt werden
Die Deutsche Forfait GmbH ist Kundin der Varengold Bank AG. Zur Finanzierung wichtiger Projekte hat die Deutsche Forfait GmbH die Varengold Bank AG angewiesen, ihr Guthaben von ca. 5,5 Mio. Euro an andere deutsche Banken zu überweisen. Die Überweisungsaufträge der Deutsche Forfait GmbH wurden von der Varengold Bank AG bis heute nicht ausgeführt.
Die Varengold Bank AG begründet die Nichtausführung der Überweisungsaufträge damit, dass die Sonderprüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Varengold Bank AG einer Überweisung entgegenstehe. Die BaFin hat am 27. Juni 2023 einen Sonderprüfer eingesetzt, der einen Teil der laufenden Transaktionen der Varengold Bank AG prüft. Hintergründe dieser Sonderprüfung sind laut der BaFin gravierende Compliance-Defizite bei der Varengold Bank AG.
Die Deutsche Forfait GmbH hat im Wege des einstweiligen Rechtschutzes ein gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Hamburg eingeleitet, um die Überweisung ihres Guthabens zu erwirken. Diesem Antrag gab das Landgericht nunmehr statt und hat der Varengold Bank AG aufgegeben, das Guthaben der Deutsche Forfait GmbH in Höhe von 5,5 Mio. Euro entsprechend dem Auftrag zu überweisen.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors