Gemeinsame Pressemitteilung
Bau-Schlichtungsverhandlung führt zum Schiedsspruch
Wiesbaden (ots) - In der Schlichtungsverhandlung zwischen dem Zentralverband des
Deutschen Baugewerbes gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat Schlichter Prof. Dr. Rainer
Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., folgenden Schiedsspruch
vorgelegt:
- Laufzeit 01.04.2024 bis 31.03.2026
- Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge
- Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab
01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 4,95
Prozent
- Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen
Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2024
bundeseinheitlich auf 1.080 EUR angepasst. Für die darauffolgenden
Ausbildungsjahre sind weitere Erhöhungen vorgesehen.
Über den Schiedsspruch wird nun in den Mitgliedsverbänden der
Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft bis zum 3. Mai 2024 abgestimmt.
Pressekontakt:
Iris Rabe, Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin
Telefon 030 20314-408, mailto:presse@zdb.de, http://www.zdb.de
Britta Frischemeyer, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.,
Kurfürstenstraße 129, 10758 Berlin
Telefon 030 21286-229, mailto:britta.frischemeyer@bauindustrie.de,
http://www.bauindustrie.de
Deutschen Baugewerbes gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat Schlichter Prof. Dr. Rainer
Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., folgenden Schiedsspruch
vorgelegt:
- Laufzeit 01.04.2024 bis 31.03.2026
- Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge
- Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab
01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 4,95
Prozent
- Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen
Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2024
bundeseinheitlich auf 1.080 EUR angepasst. Für die darauffolgenden
Ausbildungsjahre sind weitere Erhöhungen vorgesehen.
Über den Schiedsspruch wird nun in den Mitgliedsverbänden der
Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft bis zum 3. Mai 2024 abgestimmt.
Pressekontakt:
Iris Rabe, Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin
Telefon 030 20314-408, mailto:presse@zdb.de, http://www.zdb.de
Britta Frischemeyer, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.,
Kurfürstenstraße 129, 10758 Berlin
Telefon 030 21286-229, mailto:britta.frischemeyer@bauindustrie.de,
http://www.bauindustrie.de