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    DGAP-News  1054  0 Kommentare SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung - Seite 2


    Fall der Hinterlegung bei der vorgenannten Stelle ist die von dieser
    auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift
    oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung
    vorzulegen.

    Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die
    Schuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei
    anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt
    gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden
    Bescheinigungen (´Sperr-Bescheinigungen´) über diese erfolgte Hinterlegung
    sind ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur
    Gläubigerversammlung vorzulegen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht
    rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von
    der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der
    Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger gebeten, sich
    zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts
    bei der

    STP Solution GmbH
    ´SOLON SE Gläubigerversammlung´
    Lorenzstraße 29
    76135 Karlsruhe
    Deutschland
    Fax-Nummer: +49 (0)721-82815 209

    bis spätestens zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) durch Übersendung der
    vorstehend aufgeführten, zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
    Gläubigerversammlung geeigneten Unterlagen, anzumelden. Ein Anmeldeformular
    ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de
    verfügbar.

    Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für
    die Voll-macht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein
    Vollmachtsformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I.
    unter www.solon-se.de verfügbar.

    Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen
    und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Vollmacht mit
    Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. - und zwar an Herrn
    Christian Schlenzig und Herrn Frank Lembke, beides Mitarbeiter der STP
    Solution GmbH mit Sitz in Karlsruhe - erteilen. Ein entsprechendes Formular
    für die Erteilung dieser Vollmacht ist zum Abruf auf der Internetseite der
    SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar. Senden Sie zu diesem Zweck
    bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht im
    Original einschließlich der Bescheinigung über die Hinterlegung oder einer
    Sperr-Bescheinigung an folgende Adresse:

    STP Solution GmbH
    ´SOLON SE Gläubigerversammlung´
    Lorenzstraße 29
    76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ)
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    DGAP-News SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung - Seite 2 DGAP-News: SOLON SE / Schlagwort(e): InsolvenzSOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung31.01.2013 / 10:00Amtsgericht Charlottenburg- Insolvenzgericht -1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SEISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JGEinladung …