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SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung - Seite 2
Fall der Hinterlegung bei der vorgenannten Stelle ist die von dieser
auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift
oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung
vorzulegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die
Schuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei
anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt
gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden
Bescheinigungen (´Sperr-Bescheinigungen´) über diese erfolgte Hinterlegung
sind ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur
Gläubigerversammlung vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht
rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von
der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der
Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger gebeten, sich
zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts
bei der
STP Solution GmbH
´SOLON SE Gläubigerversammlung´
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Fax-Nummer: +49 (0)721-82815 209
bis spätestens zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) durch Übersendung der
vorstehend aufgeführten, zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
Gläubigerversammlung geeigneten Unterlagen, anzumelden. Ein Anmeldeformular
ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de
verfügbar.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für
die Voll-macht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein
Vollmachtsformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I.
unter www.solon-se.de verfügbar.
Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen
und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Vollmacht mit
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. - und zwar an Herrn
Christian Schlenzig und Herrn Frank Lembke, beides Mitarbeiter der STP
Solution GmbH mit Sitz in Karlsruhe - erteilen. Ein entsprechendes Formular
für die Erteilung dieser Vollmacht ist zum Abruf auf der Internetseite der
SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar. Senden Sie zu diesem Zweck
bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht im
Original einschließlich der Bescheinigung über die Hinterlegung oder einer
Sperr-Bescheinigung an folgende Adresse:
STP Solution GmbH
´SOLON SE Gläubigerversammlung´
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ)
rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von
der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der
Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger gebeten, sich
zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts
bei der
STP Solution GmbH
´SOLON SE Gläubigerversammlung´
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Fax-Nummer: +49 (0)721-82815 209
bis spätestens zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) durch Übersendung der
vorstehend aufgeführten, zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
Gläubigerversammlung geeigneten Unterlagen, anzumelden. Ein Anmeldeformular
ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de
verfügbar.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für
die Voll-macht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein
Vollmachtsformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I.
unter www.solon-se.de verfügbar.
Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen
und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Vollmacht mit
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. - und zwar an Herrn
Christian Schlenzig und Herrn Frank Lembke, beides Mitarbeiter der STP
Solution GmbH mit Sitz in Karlsruhe - erteilen. Ein entsprechendes Formular
für die Erteilung dieser Vollmacht ist zum Abruf auf der Internetseite der
SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar. Senden Sie zu diesem Zweck
bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht im
Original einschließlich der Bescheinigung über die Hinterlegung oder einer
Sperr-Bescheinigung an folgende Adresse:
STP Solution GmbH
´SOLON SE Gläubigerversammlung´
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ)
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