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IFM Immobilien AG:
DGAP-News: IFM Immobilien AG / Schlagwort(e): Immobilien
IFM Immobilien AG:
22.12.2014 / 12:39
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
IFM schließt Mietvertrag für ein Teilprojekt des Kureck-Areals in Wiesbaden
ab
Frankfurt am Main, 22. Dezember 2014 - Eine Tochtergesellschaft der IFM
Immobilien AG hat am 19. Dezember 2014 einen Vertrag über die Vermietung
einer Liegenschaft auf dem Kureck-Areal in Wiesbaden mit einer Mietfläche
von ca. 10.000 Quadratmetern abgeschlossen. Die Laufzeit des Mietvertrags
beträgt 20 Jahre. Das Mietverhältnis beginnt nach Abschluss umfangreicher
Bauarbeiten durch die Vermieterin, nach derzeitiger Planung voraussichtlich
im ersten Quartal 2017.
IFM Immobilien AG
Der Vorstand
WICHTIGE HINWEISE:
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen diese
Beschränkungen unterliegen könnte. Wertpapiere dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind
registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen
Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") befreit. Die Wertpapiere der IFM Immobilien AG, auf die in dieser
Veröffentlichung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß
dem Securities Act registriert und sind und werden weder in den Vereinigten
Staaten noch anderswo öffentlich angeboten oder verkauft.
Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, die (i) qualifizierte
Investoren im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner
jetzigen Fassung) sowie gegebenenfalls einschlägiger Durchführungsmaßnahmen
sind; und/oder (ii) sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden;
und/oder (iii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten
haben, die unter die Definition von "investment professionals" gemäß
Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Verordnung")
fallen, oder Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der
Verordnung fallen ("high net worth companies, unincorporated associations,
etc.") oder die unter eine andere Ausnahme der Verordnung fallen (wobei
alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten
in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder
irgendeinem Teil ihres Inhalts handeln. Alle Investments und
ab
Frankfurt am Main, 22. Dezember 2014 - Eine Tochtergesellschaft der IFM
Immobilien AG hat am 19. Dezember 2014 einen Vertrag über die Vermietung
einer Liegenschaft auf dem Kureck-Areal in Wiesbaden mit einer Mietfläche
von ca. 10.000 Quadratmetern abgeschlossen. Die Laufzeit des Mietvertrags
beträgt 20 Jahre. Das Mietverhältnis beginnt nach Abschluss umfangreicher
Bauarbeiten durch die Vermieterin, nach derzeitiger Planung voraussichtlich
im ersten Quartal 2017.
IFM Immobilien AG
Der Vorstand
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Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen diese
Beschränkungen unterliegen könnte. Wertpapiere dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind
registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen
Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") befreit. Die Wertpapiere der IFM Immobilien AG, auf die in dieser
Veröffentlichung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß
dem Securities Act registriert und sind und werden weder in den Vereinigten
Staaten noch anderswo öffentlich angeboten oder verkauft.
Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, die (i) qualifizierte
Investoren im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner
jetzigen Fassung) sowie gegebenenfalls einschlägiger Durchführungsmaßnahmen
sind; und/oder (ii) sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden;
und/oder (iii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten
haben, die unter die Definition von "investment professionals" gemäß
Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Verordnung")
fallen, oder Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der
Verordnung fallen ("high net worth companies, unincorporated associations,
etc.") oder die unter eine andere Ausnahme der Verordnung fallen (wobei
alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten
in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder
irgendeinem Teil ihres Inhalts handeln. Alle Investments und
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