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    ROUNDUP  530  0 Kommentare Zehn Euro für 'gebührenfreies' Konto? Wettbewerbszentrale will klagen

    BAD HOMBURG/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Wettbewerbszentrale geht erneut gegen aus ihrer Sicht irreführende Werbung einer Bank vor. Für das "gebührenfreie" Girokonto der Sparda-Bank Baden-Württemberg müsse der Kunde zunächst zehn Euro zahlen, um eine Bankkarte zu bekommen und so das Konto vollumfänglich nutzen zu können, argumentierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg am Montag.

    Das Institut sei abgemahnt worden, weigere sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, was die Bank bestätigte. Heißt: Sie möchte sich gegenüber der Wettbewerbszentrale nicht dazu verpflichten, die Werbung künftig nicht mehr zu nutzen. Daher bereiteten die Wettbewerbshüter nun eine Klage vor.

    Dass Deutschlands größte Sparda-Bank in den Konditionen für ihr Girokonto verspricht, die pro Kalenderjahr anfallenden zehn Euro Gebühr für die Bankcard ab 100 bargeldlosen Umsätzen pro Kalenderjahr zurückzuerstatten, reicht den Wettbewerbshütern nicht. "Ich kann mit dem Konto nichts anfangen, wenn ich nicht erstmal zehn Euro hinlege", sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Die Bankcard brauchen Kunden zum Beispiel, um Geld am Automaten abzuheben oder Kontoauszüge in der Filiale auszudrucken.

    Zudem könne es unter Umständen auch bis zu einem Jahr dauern, bevor man das Geld zurückbekomme. Damit sei das angebotene Konto eben nicht wie beworben kostenlos beziehungsweise "gebührenfrei", kritisieren die Wettbewerbshüter.

    Ein Sprecher der Sparda-Bank Baden-Württemberg kontert: "Wir reden von "gebührenfrei" und nicht von "kostenlos"." Gebührenfrei meine keine Kontoführungsgebühren. "Für uns ist die Karte nicht Bestandteil des Girokontos. Das ist ein gesondertes Produkt. Sie können ein Girokonto auch ohne eine Bankkarte nutzen", führte der Sprecher aus. Geldabheben könnten Kunden dann am Bankschalter, Kontoauszüge entweder im Online-Banking sichten oder sich - gegen Portokosten - zuschicken lassen. Das genossenschaftliche Institut hat nach Angaben des Sprechers etwa 700 000 Kunden und führt etwa 400 000 Girokonten.

    Die Wettbewerbszentrale ist schon mehrfach erfolgreich gegen aus ihrer Sicht unzulässige Bankentgelte vorgegangen. Erst im Januar 2017 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Bad Homburger Institution einer anderen Sparda-Bank die Werbung mit einem "kostenlosen Girokonto" untersagt (Az.: 38 O 68/16). Das Urteil ist laut Wettbewerbszentrale inzwischen rechtskräftig.

    Auch im damaligen Fall hatte das beklagte Institut die Bankkarte dem Kunden mit zehn Euro in Rechnung gestellt. Das Landgericht urteilte: "Die durch Überschrift in den Blickfang der konkreten Werbung gestellte Angabe, ein kostenloses Girokonto anzubieten, ist als eine zur Täuschung geeignete Angabe anzusehen." Wer sich als Kunde für ein solches Angebot entscheide, tue das, um sich Gebühren zu ersparen, die er bei anderen Banken üblicherweise für die Kontoführung zahlen müsse. Zu den Leistungen eines solchen Kontos zähle auch die Girocard (EC-Karte), befand das Düsseldorfer Gericht./ben/DP/stb





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