Hallo curvagrande, also für die Kontoauflösung darf KEINE Gebühr verlangt werden. http://www.vz-nrw.de/SES44240582/doc257A Womit du natürlich rechnen musst, ist dass dir die Kontoführungsgebühr seit …
@curvagrande: Habe Verständnis dafür, dass man Dinge mal "ganz grundsätzlich" klären will; habe ich auch schon gemacht. Meine Erfahrung ist aber, dass dieses Bemühen sich kaum lohnt. Man muss Aufwand …