@pmp: Nach § 22 Nr. 1a EStG sind "sonstige Einkünfte" Unterhaltsleistungen, soweit sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Sonderausgaben vom Geber abgezogen werden können. In § 10 Ans. 1 Nr. 1 EstG sind …
#6, ne, so komliziert liegts zum Glück nicht. Die Freundin kalkuliert halt im Moment die Amnestie (wo man ja alles erklären sollte, was man "vergessen" hat, und bei Durchsicht der Kontobewegungen …